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Ausnahmegenehmigung nach T6 Musterung

Begonnen von Lui187, 01. Juni 2014, 17:28:46

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ulli76

Das wäre die erste Ausnahmegenehmigung die vom SanFüKdo (heisst jetzt eh wieder anders) entschieden wird.
In deinem Fall müsste das der beratende Arzt beim BAPers sein.

Aber offenbar gibt es genug andere Bewerber, die besser sind als du, so dass es kein Interesse an einer Ausnahmegenehmigung gibt.

In was für eine Verwendung willst du überhaupt und um was für ein Gebrechen?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

ZitatIch weiß das dass dann wenn vom San Führungskommando entschieden wird

Was hat das denn damit zu tun?

ZitatAber ich denke wenn ich die Befürwortung von nem Oberfeldarzt habe und die Einheit einen will wird es vielleicht gut laufen !??!

Dieser Meinung ist das Karrierecenter schon nicht gefolgt und nochmal: Ihre ehemalige Einheit hat gar keinen Einfluss darauf, ob Sie dort eine Stelle bekommen, die dann auch erstmal frei sein muss.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Lui187

Ich weiß das dass die Einheit nicht entscheidet !! Aber warum sagt der Musterungsarzt mir dann ich soll es auf dem Weg probieren ?? Naja egal !! Ich geb mich erst geschlagen wenn alle nein sagen !!

Ich habe einen Arbeitsunfall gehabt und hatte da über 5 Monate einen Nerv eingeklemmt !!

Wie gesagt ich warte einfach ab ... Ich muss am
Donnerstag nochmal vorsprechen und dann seh ich was passiert !!

Danke für die Brauchbaren und unbrauchbaren antworten !!


ulli76

Nerv am Rücken eingeklemmt oder wie?
Und du denkst dass es damit ne gute Idee ist, Soldat zu werden? Welche Verwendung ist denn geplant?

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Lui187

Ich bin ja wieder gesund und voll arbeitsfähig geschrieben " zivil" deswegen auch die Befürwortung !! Ich bin wieder 100% fit !!
Nur die fehlerziffer ist halt da und da kann man nicht einfach drüber hinweg schauen !!


TaktKomFw war die Verwendung !!
Die Stellen sind frei und schwer zu besetzen laut Einheit !!

Wie gesagt das ganze Drumherum Gerede bringt nichts .. Ich werd sehen was passiert und dann werd ich es hier reinschreiben ...

ulli76

Irgendwas muss ja noch sein, sonst hättest du keine IVer-Gradation bekommen.
Und offenbar ist die Stelle nicht soo schwer zu besetzen, sonst hätte man evtl. die Ausnahmegenehmigung befürwortet- und zwar nicht deine alte Einheit, sondern der Einplaner. Evtl. ist der aber auch auf den Trichter gekommen, dass die Verwendung mit T6 nicht so der Bringer ist.
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wolverine

Zitat von: Lui187 am 01. Juni 2014, 19:02:40
Wie gesagt das ganze Drumherum Gerede bringt nichts ..
Von uns hat das Thema niemand eröffnet; vielleicht genau aus diesem Grund!
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aj23

Herrlich. Ich kann die Frage vollkommen verstehen. Natürlich ist es extrem wichtig ehrlich zu sein, keine Frage ! Nur wie viele haben bei meinem Einstellungstest die Wahrheit gesagt und wurden nicht genommen ? Einige.  Das waren Menschen die mal Fehler in ihrem Leben gemacht haben, sich ändern wollen und denen keine Chance gegeben wird. Ich weiß, jetzt kommen Kommentare wie "die Bundeswehr nimmt nicht jeden ..." usw. Aber ich glaube nur wenige haben in ihrem Leben noch nie was angstellt und zusätzlich gibt es dann noch die Menschen, die mit einem Handschlag zufrieden sind und die, die jede Kleinigkeit zur Anzeige bringen. Zusätzlich frage ich mich, wie du Bundeswehr über jeden Rechtsstreit bescheid wissen kann ?

KlausP

ZitatZusätzlich frage ich mich, wie du Bundeswehr über jeden Rechtsstreit bescheid wissen kann ?

Schon mal was von Bundeszentralregister gehört? Nach dem entsprechenden Gesetz kann man googeln.
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Ralf

Ist schon prickelnd, ein gegenseitiges Treueverhältnis (und das ist was anderes als ein ziviles Arbeitsverhältnis) mit einer Lüge/Betrug zu beginnen. Das solltest du dir mal überlegen, wenn du sowas schreibst.

ZitatDas waren Menschen die mal Fehler in ihrem Leben gemacht haben, sich ändern wollen und denen keine Chance gegeben wird.
Können sie ja. Die Wahrheit sagen heißt ja nicht automatisch: das wars. Sondern der Sachverhalt als solches wird bewertet und dann eine Entscheidung getroffen. Mit der sollte man aber dann auch Leben.
Das Leben endet ja nicht, wenn man nicht bei der Bw anfängt, es gibt tausende andere Jobs, wo das eben kein Problem darstellt und darum muss man sich dann halt kümmern.
Das hat auch etwas mit Verantwortung tragen zu tun. Man übernimmt die Verantwortung für sein Handeln und seine Folgen.
@alinajoe23: wenn ich sowas lese, drängt sich mir der Verdacht halt auf, dass du da in dieser Beziehung noch nicht reif bist.
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schlammtreiber

Zitat von: alinajoe23 am 03. Juni 2014, 17:25:43
Das waren Menschen die mal Fehler in ihrem Leben gemacht haben, sich ändern wollen und denen keine Chance gegeben wird. ... Aber ich glaube nur wenige haben in ihrem Leben noch nie was angstellt

Es liegt mir fern, irgendjemanden zu verurteilen, weil dieser jemand in der Vergangenheit mal übel unterwegs war, mehr als einmal vor dem Richter saß, auch mal gefilterte Luft geatmet hat, von den örtlichen Polizisten schon mit Vornamen angeredet und bei bestimmten Delikten zu den "üblichen Verdächtigen" gezählt wurde... alles menschlich, kennt man ja irgendwoher im erweiterten Freundeskreis, kommt vor. Aus den Leuten kann trotzdem noch ein anständiger Mensch werden.

Aber...

Aber? Aber ich habe ein echtes Problem damit, bzw kriege das süffisante Grinsen, wenn die ehemaligen Outlaws und Bad Boys dann plötzlich nicht mehr die Konsequenzen langfristiger Natur tragen wollen/können, sondern wimmernd in Embryonalhaltung gehen und die weinerliche Pussy geben, wenn sie irgendwo mal nicht so behandelt werden wie ehemalige Messdiener und Chorknaben, deren schlimmstes Verbrechen im ganzen Leben ein kurzes Spicken beim Aufnahmetest der Katholischen Pfadfinder war.

Nicht jeder Mensch ist so tolerant wie ich, und mancher bevorzugt eben "unbelastete" Bewerber. Das ist doch völlig nachvollziehbar. Das muss man dann halt hinnehmen. Man kann darauf hoffen, dass andere Menschen über die Vergangenheit gnädig hinwegsehen. Man kann es aber nicht als gottgegebenes Recht ultimativ einfordern.

Und ich kenne jemanden, der jemand kennt, der weiß, wovon ich rede.

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StOPfr

Zitat von: alinajoe23 am 03. Juni 2014, 17:25:43
...Ich weiß, jetzt kommen Kommentare wie "die Bundeswehr nimmt nicht jeden ..." usw.

...und hier im Forum wird gelegentlich sehr intensiv daran gearbeitet, dass das auch so bleibt!

Insoweit als Ergänzung zu schlammtreiber, dessen sonstige Auffassungen (in dieser Frage!) ich vollumfänglich weitgehend teile. 
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ulli76

Ähm-in diesem Thread geht es um ei körperliches Gebrechen weswegen jemand nicht genommen wurde nicht um Vorstrafen.

Aber da isses ähnlich. Da können Lahme plötzlich wieder gehen, Blinde sehen etc.
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StOPfr

Ich teile die Auffassungen in dieser Frage auch dann, wenn sie gar nicht gestellt wurde  ;).


btw @ ulli76
Jesus wirkt hinein bis in das Bw-Bewerbungsverfahren...  (Mt 15,31)  :)
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Tommie

Zitat von: ulli76 am 01. Juni 2014, 18:35:21... SanFüKdo (heisst jetzt eh wieder anders) ...

Jo, heißt jetzt Kdo SanDst, sitzt in Koblenz, wo früher das sanFüKdo saß und hat zwei unterstellte Bereiche: 1. Das kdo SanEinsUstg (Sanitätsdienstliche Einsatzunterstützung) in Weißenfels (aka "White Rock" :D !) und das Kdo RegSanUstg (Regionale Sanitätsdienstliche Unterstützung) in Diez an der Lahn!

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