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Automatisch Reservist nach DU-Entlassung ?

Begonnen von ResiInfo, 02. Juni 2014, 23:27:46

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ResiInfo

Hallo Kameraden,

Werde bald aus dem Dienst als StUffz FA entlassen. Leider Dienstunfähig.
Habe jetzt gelesen dass jeder Soldat nach seiner Entlassung Reservist ist.
Das man für Reserveübungen nicht im DU Status beordert werden kann ist mir klar.
Führe ich trotzdem den Kürzel d.R. hinter meinem Dienstgrad?
Und ist es mir trotzdem gestattet mit Trageerlaubnis als Gast an dienstlichen Veranstaltungen teilzunehmen?
Wie sieht das mit der Uniform aus? Wird dem Reservisten ein Diener zur Verfügung gestellt oder muss dieser einen Privat beschaffen?

Und nur so nebenbei ... Ich bin kein Verpisser, sondern wurde in AFG im Einsatz verletzt und bin dadurch Dienstunfähig geworden!
Trotzdem würde ich gerne weiterhin an Veranstaltungen in Uniform teilnehmen

ulli76

Da du als DU entlassen wirst, kannst du nur als Gast an entsprechenden Veranstaltungen teilnehmen- natürlich nicht in Uniform.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Fitsch

Es besteht aber m.M.n. die Möglichkeit einer UTE, somit kann der DA z.B. bei Gelöbnissen etc. getragen werden.

Horrido
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

HG z.S.

Durch die Dienstunfähigkeit verlierst Du Deinen Dienstgrad nicht, also bleibst Du auch nach DZE StUffz d.R.
In meinen Augen gelten für Dich quasi die gleichen "Regeln", wie für alle anderen Reservisten auch. Beorderung wird das DU wohl nix (hast Du ja selber schon festgestellt), aber gegen eine beorderungsunabhängige Reservistenarbeit in DVag/VVag sollte in meinen Augen nix sprechen (denn davor wird i.A. kein 90/5er erstellt).

Wende Dich also am besten an den FwRes Deines LKdos. Bei ihm kannst Du eine Dauer-UTE (Allgemeine Uniformtrageerlaubnis) und die Neueinkleidung beantragen. Alles weitere erfährst Du auch von ihm.

Du kannst auch Mitglied im VdRBw werden und Dich einer Reservistenkameradschaft anschließen, das ist aber keine Voraussetzung für dafür.

Viel Erfolg!

wolverine

Wenn der FwRes Kenntnis von der DU hat darf er nicht zu DVag zuziehen.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

KlausP

Eine Zuziehung zu einer DVag ist nur möglich, wenn man dienstfähig ist. Mit T4 oder T5 wird das also nichts.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Muegge75

Zitat von: HG z.S. am 03. Juni 2014, 08:21:35
(...)
(denn davor wird i.A. kein 90/5er erstellt).
(...)

Da wäre ich mir jetzt nicht so sicher. Eigentlich soll grundsätzlich vor jeder DVag die Dienstfähigkeit nachgewiesen werden bzw. eine Teilnahme an einer solchen schließt die Dienstfähigkeit ein. Soll heißen: DU = keine Teilnahme an DVag's.

Ja, wir haben alle schon Resis gesehen die den 90/5er "gewonnen" haben und an DVag's teilnehmen, aber das sollte ja eigentlich nicht so sein. :o

Zitat von: HG z.S. am 03. Juni 2014, 08:21:35
(...)
Du kannst auch Mitglied im VdRBw werden und Dich einer Reservistenkameradschaft anschließen, das ist aber keine Voraussetzung für dafür.
(...)

Auch wenn die das im VdRBw gern anders sehen und kommunizieren  ::)
"Der Richtschütze trifft genau, er ist sehr gut,
er ist sehr schnell und hat ruhig Blut.
Man kann ihm vertrauen, das wissen alle -
Aufregung gibt es in keinem Falle. "

5. /PzBtl. 24 -- der nötigen Transformation zum Opfer gefallen :-(

F_K

ZitatWenn der FwRes Kenntnis von der DU hat darf er nicht zu DVag zuziehen

Genau - und der FwRes ist verpflichtet, die Daten des Res vom KC überprüfen zu lassen, dazu gehört auch der Tauglichkeitsgrad bei der Entlassung.

Zusätzlich DARF der Reservist der Zuziehung NICHT Folge leisten, wenn er nicht dienstleistungsfähig ist - eine Dienstunfähigkeit schliest eine Dienstleistungsunfähigkeit mit ein.

ResiInfo

Danke für die zahlreichen Antworten!

Nur jetzt mal noch eine Frage ... Bleibt denn der Dienstgradzusatz "FA" erhalten?
Weil es ist ja doch ein Unterschied ob du Uffz o.P. bist/warst oder geplant warst für die LB der Uffz m.P.

Also müsste mein Dienstgrad danach offiziell lauten StUffz (FA) d.R. , oder?

ResiInfo

Und noch eine Frage ... Sorry aber ich versuche mir mal einen Überblick zu schaffen  :P

Bekomme ich also auch automatisch einen Reservistentruppenausweis???

KlausP

Zitat von: ResiInfo am 03. Juni 2014, 12:28:36
Und noch eine Frage ... Sorry aber ich versuche mir mal einen Überblick zu schaffen  :P

Bekomme ich also auch automatisch einen Reservistentruppenausweis???

"Automatisch" ist da gar nichts. Den "Ausweis für Reservisten und Ehemalige ..." müssen Sie vor Ihrem Ausscheiden bei Ihrer Einheit beantragen, nach Entlassung bei ihrem zuständigen Landeskommando.

http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/DcLBDYAwCAXQWVwA7t7cQr1R_RpSUw1gWV_zHq_8a9L1lNC7ycUzL5uOJankDvIwaFQTHAEyOKyD5PWEOj91Gj6LesTs/
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

HG z.S.

Zitat von: Muegge75 am 03. Juni 2014, 08:29:00
Zitat von: HG z.S. am 03. Juni 2014, 08:21:35
(...)
(denn davor wird i.A. kein 90/5er erstellt).
(...)

Da wäre ich mir jetzt nicht so sicher. Eigentlich soll grundsätzlich vor jeder DVag die Dienstfähigkeit nachgewiesen werden bzw. eine Teilnahme an einer solchen schließt die Dienstfähigkeit ein. Soll heißen: DU = keine Teilnahme an DVag's.
Stimmt, da habt Ihr natürlich recht. Interessant wäre vielleicht, ob Du, trotz DU, noch als T6 ((wehr)dienstfähig als Reservist) gemustert werden könntest. Das kann Dir aber wohl nur ein Musterungsarzt sagen.

Zumindest VVags sollten aber auch bei DU kein Problem darstellen. Den Antrag auf UTE und Einkleidung kann man also entprechend stellen. Beim FwRes bekommst Du auch einen Antrag für einen Reservistenausweis. "Automatisch" geht nämlich fast gar nix... :wink:

Nach meinem Verständnis müsste der "FA" wegfallen, denn Du bist dann ja (leider) kein Feldwebelanwärter mehr. Das wissen andere aber u.U. besser/sicherer, als ich.

swobby

Um den Titel FA weiter zu tragen müsste er für den Dienst soweit fähig sein, das er an dem RFA teilnehmen kann. Dann würde der Status behalten und die Ausbildung wird durchgeführt, aber dazu braucht er eben einen 90/5 der ihn Diensttauglich schreibt.

Also laut meinem Verständnis sind sie "nur" SU d.R.

ResiInfo

Also im Internet sieht man einige Uffz/StUffz FA d.R.

Ich werde wenn es soweit ist mal den netten Herrn im LdKdo fragen. Der müsste mir ja weiterhelfen können

KlausP

ZitatAlso im Internet sieht man einige Uffz/StUffz FA d.R.

Ja, die sind dann aber auch "richtige" Reservefeldwebelanwärter (z.B. als Mannschafter ausgeschieden, dann irgendwann einen Antrag gestellt auf RFA).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen