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Trennungsgeld

Begonnen von Joker81, 04. Juni 2014, 07:52:36

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Joker81

Servus zusammen,
Ich bin zzt. TG empfänger parag.3

Nun würde ich gerne dreimal die woche Heimfahren 108km eine strecke.
Da mein Refü zzt.nicht im dienst ist hoffe ich hier einen rat zu bekommen.
Meine Frage ist:
Wie verrechne ich das?
Hab von dem thema leider keine ahnung.
Mkg
Joker
6./ WachBtl BMVg "Siegburg"
2./152 mTrspHubschrRg15 "Münsterland"
3./152
5./LogBtl 171 "Sachsen Anhalt"
2./LogBtl 7 "Unna"
Seit 2014 Luftwaffensoldat

KlausP

Dann gibt es zwei Möglichkeiten:

- Sie warten bis Ihr ReFü wieder im Dienst ist       oder
- Sie fragen seinen Vertreter.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

funker07

Ich wüsste noch eine Möglichkeit:
Hier im Forum fragen.
Die Frage dürfte allgemeingültig, also nicht Einheitsabhängig sein und somit auch von Fachkundigen zu beantworten, die seine Akten nicht vorliegen haben.

Zumal nicht jeder ReFü einen ständig ansprechbaren Vertreter hat.

Wie genau meinst du das mit dem Verrechnen? Wenn du die Tage angeben sollst, an denen du nicht zuhause warst, fallen die enntsprechenden Tage weg.
Soweit ich weiß auch der nächste Tag, wenn du erst zum nächsten Dienst wieder anreist.

Ralf

Der Hinweis auf seinen Refü ist schon zielführend.
Es gibt unterschiedliche Arten von TG, das, was man auf einem Lehrgang bekommt, das was man an seiner Dienststelle bekommt. Familienstand etc etc etc.
Sein Refü hat seinen Erstbewilligungsantrag mit allen Daten.

Wenns nur um die Frage geht:
ZitatWie verrechne ich das?
Gar nicht, das wird durch die zuständige Stelle berechnet. Der Soldat hat das lediglich auf seinem Antragsformular zu vermerken, wann er wo für wieviel Tage/Stunden war.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Bjarka

Zitat von: Joker81 am 04. Juni 2014, 07:52:36
Nun würde ich gerne dreimal die woche Heimfahren 108km eine strecke.

Somit würdest Du überwiegend  (= mehr als zweimal wöchentlich) in der Woche pendeln und wärst dann nicht mehr nach §3 abzufinden!
Steht in den VwV zur TGV.

Joker81

Zitat von: Bjarka am 04. Juni 2014, 19:40:58
Zitat von: Joker81 am 04. Juni 2014, 07:52:36
Nun würde ich gerne dreimal die woche Heimfahren 108km eine strecke.

Somit würdest Du überwiegend  (= mehr als zweimal wöchentlich) in der Woche pendeln und wärst dann nicht mehr nach §3 abzufinden!
Steht in den VwV zur TGV.
Zitat von: funker07 am 04. Juni 2014, 16:04:46
Ich wüsste noch eine Möglichkeit:
Hier im Forum fragen.
Die Frage dürfte allgemeingültig, also nicht Einheitsabhängig sein und somit auch von Fachkundigen zu beantworten, die seine Akten nicht vorliegen haben.

Zumal nicht jeder ReFü einen ständig ansprechbaren Vertreter hat.

Wie genau meinst du das mit dem Verrechnen? Wenn du die Tage angeben sollst, an denen du nicht zuhause warst, fallen die enntsprechenden Tage weg.
Soweit ich weiß auch der nächste Tag, wenn du erst zum nächsten Dienst wieder anreist.
6./ WachBtl BMVg "Siegburg"
2./152 mTrspHubschrRg15 "Münsterland"
3./152
5./LogBtl 171 "Sachsen Anhalt"
2./LogBtl 7 "Unna"
Seit 2014 Luftwaffensoldat

Joker81

Handy abgestürzt

Mich würde interessieren ob sich das finanziell
Überhaupt lohnen würde kenn die km pauschale
Nicht sind es 8cent oder 20/km?
Werden hin und rückfahrt bezahlt?
Muss ich einen erneuten Antrag stellen um 6 zu erhalten?

Danke für die Hilfreichen antworten.
6./ WachBtl BMVg "Siegburg"
2./152 mTrspHubschrRg15 "Münsterland"
3./152
5./LogBtl 171 "Sachsen Anhalt"
2./LogBtl 7 "Unna"
Seit 2014 Luftwaffensoldat

ulli76

Also TG nach §6 bekommst du, wenn du irgendwo hin versetzt oder kommandiert wirst und u.a. folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- tägliche Rückkehr zum Wohnort zumutbar
- keine Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft
- Bescheinigung dass keine Unterkunft gestellt werden kann.
- keine UKV zugesagt
- bestimmte Mindestdistanz Wohnung-Dienstort (weiss aber nicht, wie viel das ist)
- Wohnung muss anerkannt sein.

Den Antrag auf das TG stellst du monatlich im Nachhinein- Formular gibt es in der Formulardatenbank.


•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Roughnecks

Müssen mindestens 30 Km sein.

Gesendet von meinem C6903 mit Tapatalk


Rollo83

Es muss bescheinigt werden das am Dienstort keine Unterkunft gestellt werden kann? Ist das wirklich so?

ulli76

Es gibt Standorte wo nicht jeder Soldat diese Bescheinigung einzeln braucht, weil es eine Feststellung für den ganzen Standort gibt, dass es da keine adäquaten Unterkünfte gibt. Aber ansonsten ja- zum UstgPers StoÄltester, Bescheinigung geben lassen und beim ersten Antrag beifügen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Bjarka

Zitat von: Rollo83 am 06. Juni 2014, 17:59:39
Es muss bescheinigt werden das am Dienstort keine Unterkunft gestellt werden kann? Ist das wirklich so?

Bei fehlender unentgeltlicher Unterkunft bekommt der Pendler zusätzlich täglich 6,67 TÜG (Trennungsübernachtungsgeld!

Ich möchte aber darauf hinweisen, dass es ein bundesweites Urteil gibt zum Paragraphen 6 und ggf. die Voraussetzungen anderes sind als bisher bekannt. Unter gewissen Prüfungskriterien bekommt man tatsächlich die "echte" Wegstreckenentschädigung ohne Höchstbetragsberechnung. Wenn diese zutrifft, dann benötigt man auch keine Bescheinigung über nicht vorhandene Unterkunftskapazitäten.

Lass Dir vom zuständigen Rechnungsführer durchrechnen, ob Du die Wegstreckenentschädigung ohne Höchstbetragsberechnung erhälst oder nicht!
(www.bahn.de + www.reiseplanung.de, Einstellung schnell) Du musst unter 12 Std. bleiben und die Fahrzeit darf 3 Std nicht überschreiten. Desweiteren musst du mit dem Auto im Verhältnis von mindestens 2:1 schneller sein als mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Hier zählt auch nicht dein Fahrverhalten mit dem Auto sondern das Ergebnis der von mir genannten Seiten (Fahrzeit x 2 + Regelarbeitszeit (9,15 Std? - jede Dienststelle anders).

Oder Du sendest mir per PM deine private und dienstliche Anschrift und ich rechne dir das aus.

Roughnecks

Bekommt man das TÜG dauerhaft, sofern keine Unterkunft gestellt werden kann, oder nur die ersten 14 Tage nach Dienstantritt?

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Bjarka

Zitat von: Roughnecks am 07. Juni 2014, 06:41:30
Bekommt man das TÜG dauerhaft, sofern keine Unterkunft gestellt werden kann, oder nur die ersten 14 Tage nach Dienstantritt?

Gesendet von meinem C6903 mit Tapatalk

dauerhaft

Rollo83

Wenn ich das jetzt mal für mich persönlich durch rechne bei einfacher Strecke von ca. 80 km kommt folgendes raus.

Arbeitszeit: 9,25h
Hinweg mit Auto bei www. reiseplaung.de und Einstellung schnell sind 0.51h und der Rückweg sind 0.49h.

Heisst unter 12h und unter 3h Fahrtzeit

Wenn ich mit dem Zug fahren würde, wäre keine Fahrt unter 2 Stunden möglich laut www.bahn.de.

Also bin ich 2:1 schneller mit dem Auto.

Was ich jetzt grad noch nicht verstehe, was bringt mir das ganze jetzt oder was bekomm ich da jetzt?

Ich dachte meine gefahrener Kilometer x 0.08€ und das wars, oder gibts da jetzt noch was ???


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