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Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad

Begonnen von Iceman81, 06. Juni 2014, 08:49:36

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Iceman81

Moin,

wie läuft das eigentlich ab wenn man als Wiedereinsteller mit höherem Dienstgrad zurück kommt. Angenommen man hat vorher GWDL/FWDL gemacht und ist als OG/HG ausgeschieden.

Gibt es dann eigentlich beim Dienstantritt noch eine Beförderung, oder ist es so als ob man den DG hat schon immer hätte? Oder kann es auch so laufen dass man die ersten Tage wenn man eingekleidet wurde noch mit seinem alten DG unterwegs ist?

KlausP

Warum sollte man befördert werden? Man wird mit dem Dienstgrad eingestellt, den man bei Entlassung innehatte. Wenn Sie als OGefr d.R. entlassen wurden, werden Sie auch als OGefr wieder anfangen, wurden Sie mit Wirkung vom ersten Tag nach DZE zum HptGefr d.R.befördert und das ist auch ordnungsgemäß in den Datenbestand eingepflegt worden, werden Sie als HptGefr eingestellt. Der Dienstgrad steht aber dann auch in Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

mailman

Zuerst einmal tritt man seinen Dienst mit seinem alten DG an. Warum solte man den nicht mehr haben?

ARMY STRONG

Es geht wohl um die Wiedereinstellung mit höherem Dienstgrad (StUffz FA z.B.). Diesen Dienstgrad erhältst du mit dem Dienstantritt, wie die Ungedienten die mit höherem DG eingestellt werden auch. Da wird nix extra befördert.

Iceman81

Zitat von: ARMY STRONG am 06. Juni 2014, 10:25:03
Es geht wohl um die Wiedereinstellung mit höherem Dienstgrad (StUffz FA z.B.). Diesen Dienstgrad erhältst du mit dem Dienstantritt, wie die Ungedienten die mit höherem DG eingestellt werden auch. Da wird nix extra befördert.

Richtig! Dann wäre das ja geklärt.

mailman

Zitat. Diesen Dienstgrad erhältst du mit dem Dienstantritt, wie die Ungedienten die mit höherem DG eingestellt werden auch.

Und warum erhalten dann die EÜs meist 1 bis 2 Tage später Ernennungsurkunden und werden zum Uffz bzw. SU ernannt und treten Ihren Dienst aber als Schütze an?

Auch wenn er mit höherem DG einsteigt wird er mit Sicherheit als Obergfreiter anfangen.

KlausP

ZitatUnd warum erhalten dann die EÜs meist 1 bis 2 Tage später Ernennungsurkunden und werden zum Uffz bzw. SU ernannt und treten Ihren Dienst aber als Schütze an?

Nö. Der Dienstgrad eines EÜb ist nur ein vorläufiger Dienstgrad, der ohne "Ernennungsurkunde" verliehen und bei vorzeitiger Beendigung der EÜb wieder "aberkannt" wird. Die Verleihung des (vorläufigen) Dienstgrades erfolgt mit dem E-Bescheid zur EÜb.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Sireal87

Hi, ich wollte mal das Thema wieder etwas beleben, weil es mich auch betrifft und ich nicht extra ein Neues aufmachen wollte.

Ich bin ab dem 01.07. wieder in der Truppe. Vorher war ich SAZ 8 und bis zum Obermaat gekommen, hab nun 2 Jahre BFD gemacht und nun gehts wieder zurück in die Truppe.

Soweit wie ich weiß steige ich als Obermaat OA ein. Nun habe ich mir die ZDV xx/x oder war es das Beförderungsgesetz angeschaut -nagelt mich bitte nicht darauf fest- , dass man seine Vordienstzeit mit bis zu 12 Monate angerechnet bekommt. Ist das mit dem Einstieg mit höherem Dienstgrad schon abgegolten oder verkürzen sich die Beförderungszeitäume um bis zu 12 Monate zusätzlich?

Mir klang das nicht so schlüssig im Text und ich wollte mal fragen ob sich jemand auskennt.

Schönen Abend noch und schöne Grüße aus dem Norden ;)
2005-2006 10./MTS & 4./MUS
2006-2008 7./MTS
2008-2011 MJB Kulmbach/3.MSG
2011-2012 MJB Überherrn/3.MSG
2012-2013 MJB Fulda/3.MSG
01.07.2015 3./MSM


F_K

Es ist eine KANN Bestimmung, die in der OA Laufbahn nicht angewendet wird.

Sireal87

Also nur schwarze Lettern auf vergilbten Papier? xD Schade hab gedacht die 8 Jahre werden angerechnet, mal schauen was passiert.

Trotzdem danke für deine Info F_K
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Ralf

Zitat von: Sireal87 am 19. Januar 2015, 19:45:38
Also nur schwarze Lettern auf vergilbten Papier? xD Schade hab gedacht die 8 Jahre werden angerechnet, mal schauen was passiert.
Nein, auch in der Praxis, aber dafür müsstest du halt was mitbringen, was nunmehr Ausbildungszeit spart. Und das ist -wie F_K schon richtig anmerkte, beim OA fast nie der Fall. Liegt aber nun eher an die als an dem vergilbten Papier  ;)
Die Dienstzeit wird schon angerechnet, wenn es bei Beförderungen Vorgaben hinsichtlich abgeleisteter Dienstzeit gibt. Beziehen sie die Vorgaben auf die Zulassungszeit seit OA, dann natürlich nicht.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Christian Lorr

Ich habe da auch eine kleine Frage zu.

Wird die Reservisten Zeit, auch als Stehzeit angerechnet, für weitere Beförderungen?


Ralf

Die Frage ist zu allgemein gehalten. Und da es dutzende von möglichen Beförderungen geben kann, müsstest du dir das für deinen Fall anlesen.
Was es grob gesagt treffen könnte: Wenn Jahre seit gefordert sind: ja. Wenn Dienstzeit seit gefordert ist: nein. Vielleicht ist es aber auch zu sehr verallgemeinert. Hab auch keine Lust, nun alle Beförderungsbestimmungen im Einzelnen durchzulesen.
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Christian Lorr

Hab grad mal nachgelessen.

Ist sehr Unübersichtlich gehalten.

Kann aber muss nicht.

Auf 2-3Jahre mehr Stehzeit zum StFw kommt es ja nicht drauf an, finde ich, da der OStFw den BS bleiben.

F_K

@ Der Prüfer:

Gibt es Deinen Post auch in verständlichem Deutsch?