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fristlose Entlassung nach 55/5

Begonnen von florianmk1, 07. Juni 2014, 23:19:06

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Paule79

Offensichtlich spielte der Zeitpunkt für das Gericht keine Rolle.

Nimm dir einen Rechtsanwalt. Der soll das prüfen. Mir erschließt sich 55/5 gerade nicht zu deinem Fall.

florianmk1

Mein s3 und mein "Leih TeFhr" hat das auch komplett geschockt

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florianmk1

In der Begründung sind mindestens 3 Tatsachen völlig verdreht

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Paule79

Hier wird dir dazu niemand helfen können. Dazu müssten alle Vorgänge offen gelegt werden und davon rate ich dir dringend ab.

Rechtsanwalt und los geht's.

florianmk1

Ja , nur muss es halt erstmal Dienstag werden

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justice005

Die Geschichte ist komplett wirr und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit falsch, denn einiges, was hier gesagt wurde, ist völlig ausgeschlossen.

1. Sie faseln etwas von einer Jugendstrafe. Unter diesem Begriff versteht man eine Gefängnisstrafe für Jugendliche, welche nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Dann faseln Sie etwas von 20 Tagessätzen... kleiner Tip: Im Jugendstrafrecht gibt es überhaupt keine Geldstrafen! Also wurden Sie offensichtlich nach allgememeinem (Erwachsenen-)Strafrecht verurteilt. Wer schon nicht sein eigenes Strafverfahren kapiert (an welchem man wohl Interesse haben sollte), kapiert auch einiges anderes nicht.

2. § 55 Abs. 5 SG setzt zunächst mal voraus, dass Sie ein Dienstvergehen begangen haben, also gegen eine soldatische Pflicht verstoßen haben. Ich sehe hier weit und breit kein Dienstvergehen, weil Sie zum Zeitpunkt der Tat noch kein Soldat waren und demzufolge überhaupt keine Dienstpflichten hatten, gegen welche man hätte verstoßen können. Ein Einstellungsbetrug wird daher üblicherweise nach § 55 Abs. 4 (!) entlassen. Daher müsste man konkret wissen, warum Sie entlassen wurden.

3. Es ist fundamentaler Schwachsinn, hier irgendwem erzählen zu wollen, man sei angeblich wegen seiner "Meinungsfreiheit" entlassen worden. Der Grund steht ausführlich in den Entlassungschreiben drin und vielleicht sollte man sich auf diese Begründung beschränken, wenn man ernsthaft einen Ratschlag erwartet.

4. Das Thema (Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen) ist ausgesprochen ernst und da versteht die Bundeswehr zurecht keinen Spaß.

5. Sie haben das Recht, den üblichen Rechtsweg zu beschreiten. Zunächst Beschwerde einlegen gegen die Entlassungsverfügung (innerhalb eines Monats) und danach - falls das nicht klappt - können Sie Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Dazu empfiehlt sich ein Anwalt. Zu den Erfolgsaussichten lässt sich bei dieser wirren Schilderung aber schlichtweg gar nichts sagen.


florianmk1

http://www.infranken.de/regional/bad-kissingen/exklusiv/Hitlerbild-auf-Facebook-wird-Zeitsoldaten-zum-Verhaengnis;art127910,642992

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florianmk1

Ich war Obergefreiter

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Cally

Mal ganz im ernst, was erwartest du jetzt? Momentan sind Hitler-Memes zwar ziemlich im kommen, aber dazu zählt sicher nicht so ein dummes Bild. Sowas zu posten zeigt einfach, dass du anscheinend überhaupt nicht wirklich weist, was du eigentlich so schreibst (was miguhamburg ja auch schon realtiv gut zusammengefasst hat9

Der StUffz

Also auch im Notfall einer Verwarnung.

Da fällt mir nir ein.

DEPP

Ob 17, jünger oder älter sowas sollte man wissen!
StStStff LfzTAbt 102, 1./Fmbtl 10 und 1./ FüUstgBt 291

florianmk1

Wie gesagt, ich habe das bild kommentiert mit dem Wortlaut: ich glaub, dass ist ohne worte.

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florianmk1

Ich hab nichts geliked oder sonstiges

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florianmk1

Nur meine Meinung dazu geäußert

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Cally

Das aber nur zu dir. Ganz oberflächlich betrachtet, finde ich diesen Sachverhalt mehr als lächerlich. Man kann alles übertreiben und dieses extreme Distanzieren zum dritten Reich (was ja im Fall hier eine Entlassung zur Folge hatte, weil jemand mit 17 ein Bild von Hitler gepostet hat) ist wirklich ein Paradebeispiel dafür.

Was ist jetzt mit dem Großteil der Jugend die Hitler-Memes auf 9gag liken? Auch direkt bei Abgabe der Bewerbung ablehnen?

miT

Gehen wir mal davon aus, dass würde alles so stimmen was dort geschrieben ist und dass meine Meinung in Wirklichkeit keine Relevanz hat, finde ich es diese Aktion harter Tobak. Ich kann diese Verurteilung so nicht stützen aus sicht eines Zivilisten und würde mich selber mit allen Mitteln die mir zur verfügung stehen inkl. Medien wehern bis aufs Blut. Man sollte sich an das deutsche Recht halten und gewisse Dinge sind mit Sicherheit nicht dazu geeignet um Scherze darüber zu machen, doch die veröffentlichte form bietet meines Erachtens nach keine Grundlage einer solchen Bestrafung. Das hat ein Gericht nun offenbar anders gesehen, Menschlich.... Wie gesagt ich kann nur für mich selber sprechen.
Kameradschaftliche Grüße!

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