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Bleibt die Studieneignung wie die Offizierseignung bestehen?

Begonnen von luftschloss_sxe, 08. Juni 2014, 15:12:09

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luftschloss_sxe

Hallo,

ich habe mich letztes Jahr für eine Offizierslaufbahn beworben und es ist auch alles gut gegangen. In Köln bin ich locker durchgekommen und auch meine Studieneignung war super und ich hätte mein Wunschstudium Psychologie bekommen. Ich habe dann allerdings wegen persönlichen Gründen abgebrochen. Nun möchte ich mich nächstes Jahr wieder für die Offizierslaufbahn bewerben, die Offizierseignung ist 3 Jahre lang gültig und somit stellt dies kein Hindernis dar. Ich frage mich allerdings, ob ich jetzt wieder mein Wunschstudium bekomme und ob meine Studieneignung auch so lange gültig ist?

LG

Ralf

Die Studieneignung ist weiterhin gültig.
Wenn du mit abgebrochen deinen begonnenen Dienst meinst, kann es sein, dass man dich am ACFüKrBw zu einem erneuten Psychologengespräch einlädt, dessen Ausgang dann auch Einfluss auf deine Offz-Eignung hat.
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Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

... und zusätzlich erfolgt natürlich erneut eine Bestenauslesen - auch da kann man jetzt rausfallen.

luftschloss_sxe

Eine Bestenauslese?
Kann mir jemand genauer erklären, was damit gemeint ist?
Die Studien- und Offizierseignung habe ich doch?

LG

KlausP

Es kann aber durchaus sein, dass Sie in der Rangreihenfolge weiter nach hinten rücken, wenn neue Bewerber besser getestet werden als Sie.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

luftschloss_sxe

Sozusagen ist das Ergebnis zwar 3 Jahre gültig, aber es kann trotzdem passieren, dass ich mein Wunschstudium nicht bekomme, weil das Niveau der anderen Bewerber höher liegt, als das von mir erbrachte Ergebnis? Besteht dann die Möglichkeit mich erneut prüfen zu lassen?

KlausP

Zitat von: luftschloss_sxe am 15. Juni 2014, 17:20:37
Sozusagen ist das Ergebnis zwar 3 Jahre gültig, aber es kann trotzdem passieren, dass ich mein Wunschstudium nicht bekomme, weil das Niveau der anderen Bewerber höher liegt, als das von mir erbrachte Ergebnis? ...

So ist das zu verstehen, ja.

Zitat...  Besteht dann die Möglichkeit mich erneut prüfen zu lassen?

WQeiss ich nicht, das legt das ACFüKrBw immer individuell fest.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

dunstig

Wobei es wahrscheinlich ist, dass der Psychologe sich noch einmal überzeugen möchte, warum abgebrochen wurde und dass dies nicht nochmal passiert.

Aber wie KlausP sagte, es wird entsprechend individuell festgelegt.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Ralf

ZitatBesteht dann die Möglichkeit mich erneut prüfen zu lassen?
Nein, natürlich nicht, denn das Ergebnis ist ja gültig und verwendbar. Das wäre ja sinnfrei.
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