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dienstzeitverkürzung

Begonnen von Toni-Mahony, 23. Juni 2014, 22:00:17

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Toni-Mahony

Guten Tag Kameraden.

Das Thema wurde sicherlich schon zu genüge durchgesprochen,  aber den Fall den ich jetzt schildere ist vielleicht doch etwas speziell.

folgender Fall:

Als SaZ 4 wäre mein Dienstzeitende der 31.03.2014 gewesen. Parallel dazu habe ich mich Anfang Dezember 2013 bei der Berufsfeuerwehr für den mittleren Feuerwehrtechnischen Dienst und zeitlich für einen Laufbahnwechsel Unteroffizier mit Portepee Notfallsanitäter beworben.
Die Auswahlverfahren zogen sich bis Anfang März in die Länge.
Also musste ich die Entscheidung treffen, ob ich eventuell Poker und hoffe, dass mich die Feuerwehr nimmt oder den Feldwebel annehme und dann hoffe, falls die Berufsfeuerwehr mich nimmt,  wieder raus zukommen.

Ich hab mich für den Feldwebel entschieden und bin jetzt, ab 01.04.14 Uffz(FA)
(Feldwebel Lehrgang 01.10.14
und ZAW ab 01.04.15)

So jetzt zum wesentlichen.

die Berufsfeuerwehr hat sich am Freitag (20.06.14)
gemeldet une mir mitgeteilt,  dass sie mich zum 01.09.14 als als Beamter auf Widerruf einstellen wollen.

Heut bin ich zum S1 bei mir in die Einheit und wir haben einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung (4 Jahre 5 Monate gestellt.  DZE 31.03.18 aufgrund nich festsetzung Dienstzeit)
Mein Chef und auch mein s1 haben eine Stellungnahme geschrieben und befürworten ausdrücklich meine Entscheidung.

Antrag auf Dienstzeitverkürzung,  Stellungnahme und feuerwehr schreiben gehen morgen auf den Postweg nach Köln.

Vorab rief mein S1 in Köln an und der OSF meinte, dass die Chancen auf Entlassung äußert gering sind, weil ich eine Mangel ATN als "RettAss" hab.

nun meine Frage an Euch,

Gesetz dem Fall der Antrag ginge nicht durch,
welche Schritte könnte ich noch einleiten.
Wohlbedacht auf Hinblick auf die knappe restliche Zeit von <8 Wochen


Ich hoffe auf Verständnis und konstruktive Vorschläge.


Mit kameradschaftlichem Gruß

F_K

... Kdv?

Drum prüfe, wer sich bindet ...

Iceman81

Was ich nicht verstehe wenn dein neues DZE 31.03.18 ist, wie willst du dann ab 01.09.2014 bei der Berufsfeuerwehr anfangen, dass macht nicht wirklich Sinn?

Sonst würde ich mal sagen, Hoch gepokert und verloren, oder auch auf Deutsch "Pech gehabt".

wolverine

Hatte sich Ralf dazu nicht schon im März positioniert?  ???
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Ralf

Ja, ein Feedback kam da nicht mehr drauf.

Zitat von: F_K am 23. Juni 2014, 22:02:40
... Kdv?
Diesen Hinweis verstehe ich nun nicht wirklich, da keine Gewissensgründe vorzuliegen scheinen.
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F_K

@ Ralf:

Wir sind kaum in der Lage, das Gewissen (sofern vorhanden) des TE zu erforschen - dies wird auch durch die zuständigen Behörden seit Jahren nicht mehr gemacht.

Insoweit wird nicht mehr zwischen "gewissen Gründen" und Gewissensgründen unterschieden.

Ralf

Zitat von: F_K am 24. Juni 2014, 09:10:30Insoweit wird nicht mehr zwischen "gewissen Gründen" und Gewissensgründen unterschieden.
Kannst du mir denn dafür mal eine Quelle geben? Urteil o.ä.
Denn die Stellungnahmen des Nachfolger BAZ, die ich hier bekomme, zielen immer nur auf Gewissensgründe Verweigerung Dienst an der Waffe.
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F_K

Lieber Ralf,

Eigene Erfahrungen - meinem kleinen Bruder habe ich vor über 20 Jahren seine "KDV Erklärung" geschrieben - kurz und knapp.

Wurde "problemlos" so anerkannt. Die "Gewissenskommisionen" wurden meines Wissen schon deutlich früher aufgegeben, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsdienstverweigerung_in_Deutschland .

Und ja, rein rechtlich ist da wohl detaillierter nachzuweisen - in der Praxis ist es eine "Postkartenentscheidung".

Toni-Mahony

Also kurz und knapp.
falls der Antrag auf Dienstzeitverkürzung abgelehnt wird, probier ich mit meinen Standortpfarrer einen Kdv zu erzielen?

KlausP

Was hat der Standortpfarrer mit Ihrer "Gewissens"entscheidung zu tun?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Antwort genauso kurz und knapp:

Damit würdest Du gegen Deinen gegebenen Eid verstoßen und wärest ein A****och.
Rechtlich äußerst bedenklich.

.. könnte aber funktionieren. Da sind andere Foren aber eine bessere Hilfe.

Iceman81

Meine ehrliche Meinung ich finde es ziemlich asozial, der TE hat sich in seiner Bewerbung verzockt, da er ja sowieso FW Anwärter ist kann er ja später noch versuchen BS zu werden, aber jetzt auf Umwegen sich nach schon abgeleisteten 4 Jahren Dienstzeit so aus der Verantwortung zu ziehen über einen KdV Antrag finde ich schon dreist.

Flugzeugbastler

Ich nehm den Toni nicht in Schutz und stimme euch zu das er sich des vorher überlegen hätte sollen.

Aber was ich immer noch nicht verstehe ist dieses stumpfe vorgehen der PersFhr.

Ist doch absehbar das der TE in seinen nächsten 2 Fw-Lehrgängen umsonst einen Lehrgangsplatz besetzt und dann keine vorraussetzung mehr hat für die ZAW oder noch schlimmer er blockiert eventuell doch noch den platz in der ZAW ohne diese erfolgreich abzuschließen.

Wenn schon Chef und S1 das gesuch befürworten sollte ein PersFhr mal mit gesundem Menschenverstand entscheiden. Wär ja auch ned so das man da Geld sparen könnte.

wolverine

#13
Ja, sehr klever. ::) Dann vergeigt er seine Fachlehrgänge und evtl. seine ZAW und sein Feuerwehrjob ist dann möglicher Weise auch anderweitig vergeben. ::)
Aber schon richtig; so könnte er denken.

Er ist im volljährigen Alter eine Verpflichtung eingegangen. Das mag uncool sein aber so etwas ist eben im Zweifel zu erfüllen.
Er kann beantragen, muss aber mit dem Ergebnis leben. Und was die KDV angeht: Dann verliert er aber auch seine BFD- Ansprüche, oder? Nicht, dass die Feuerwehr die schon eingepreist hat.
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Ralf

Zitat von: Flugzeugbastler am 24. Juni 2014, 20:22:51
Aber was ich immer noch nicht verstehe ist dieses stumpfe vorgehen der PersFhr.

...
Wenn schon Chef und S1 das gesuch befürworten sollte ein PersFhr mal mit gesundem Menschenverstand entscheiden. Wär ja auch ned so das man da Geld sparen könnte.
Dem Personalführer bleibt keine Wahl und das ist auch gut so, beugt nämlich auch Willkürentscheidungen vor.
Das "Spiel" ist nämlich relativ einfach: Anzahl der Dienstposten minus DPInhaber minus Regeneranten= Bedarf/kein Bedarf
Und das was unterm Strich rauskommt, zählt für die Entscheidung ob ein dienstl. Interesse vorliegt und wo nicht.

Und wo kommen wir denn mit einer Regenerationsplanung hin, wenn jedwede persönliche Gründe aufgrund des möglichen fehlenden Motivationsmangels stattgegeben werden würden. Dann müsste man auch mehr Regeneranten einstellen als Stellen da sind und im Umkehrschluss, wenn weniger selbst gehen wollen, diese aus dienstl. Interesse von Amtes wegen entlassen. Und das ist so gewollt?

Es heißt aber nicht umsonst Verpflichtungserklärung. Nicht nur der Dienstherr hat die Pflicht sich daran zu halten, auch der ach so arme Soldat, der sich nun persönlich umorientiert.
Manchmal wundere ich mich wirklich für die Art von Verständnis, die den selbst herbeigeführten Beweggründen entgegen gebracht werden.
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