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Roa a.d.W.

Begonnen von Infanterist, 15. August 2014, 17:13:21

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GeoGraf

ZitatBeide Teile werden in DVag veranstaltet

Die Lehrgänge werden als Wehrübungen absolviert. EIne DVag darf eine Länge von maximal drei Tagen nicht überschreiten.

Quelle: http://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK94uyk-KLU4sSiJL3i1KKyzORUvcS8kvL8opJUvZSyxHT9gmxHRQDMehZZ/

F_K

Lieber GeoGraf,
In der Regel sollte eine DVag nicht länger als drei Tage dauern - es ist aber möglich. Die Info DVags gehen regelmäßig 5 Tage.

Insoweit ist Dein Statement zwar nicht falsch, trägt aber zum Thread nichts bei.

Dyon

@HG z.S.: Und ich schrieb  nichts vom ROL ;) Mein Post bezieht sich auf Nr. 91ff.

HG z.S.

Zitat von: F_K am 08. Oktober 2014, 18:34:44
Insoweit ist Dein Statement zwar nicht falsch [...]
Es ist insofern falsch, als dass die beiden ROL für die Projektpiloten (leider) sehrwohl in DVag veranstaltet werden.
Ist nicht schön, aber auch nicht (durch mich) zu ändern.

@Dyon: ups... ;)

schwarzbunt

Was? 2wöchige Lehrgänge als DVags, das bedeutet ohne Sold und Unterhaltsicherung? Wer macht denn sowas mit?

F_K

@ Schwarzbunt:

Hoffentlich nur welche, die wirklich WOLLEN - insoweit ist es eine schöne Selektion.

wolverine

Ich bin ja nicht als Geldschneider gegenüber dem Bund bekannt aber hier sehe ich schon eine Verletzung des Alimentationsprinzips: zwei Wochen gegen Kost, Logie und Fahrtkosten?! Und die dort geleisteten Tage zählen dann wohl auch nicht zur Beförderung? ???

Also ganz klar: Ich würde das nicht machen!
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F_K

@ wolverine:

UTV gibt es auch noch, und Kleidung wird gestellt. Die Tage werden wohl bei der Beförderung angerechnet.

Ansonsten: Du bist doch schon Offz, Du kannst da gar nicht teilnehmen - für Dich stellt sich die Frage nicht.

wolverine

#113
Ja und darum auch der Konjunktiv.

Steht dieser Satz dann nicht mehr in der aktuellen SLV: "Zeiten einer dienstlichen Veranstaltung nach § 81
des Soldatengesetzes werden auf den Wehrdienst nach Satz 1 nicht angerechnet"?
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F_K

Nochmal: Ich halte es für unwahrscheinlich, dass Du Dich in die Gefühlswelt eines Kameraden versetzen kannst, der unbedingt ResOffz werden möchte, im normalen a.d.W. Verfahren nicht berücksichtigt werden konnte, eine §43 Einplanungsmöglichkeit nicht gefunden hat - und dem nun ein Weg aufgezeigt werden kann (auch wenn dieser mit hohen Kosten verbunden ist).

Aber Hobbys kosten nun mal Geld und Freizeit ... (bin ab Freitag auch für 3 Tage auf DVag, für Reisekosten die die echten Kosten nicht decken, Logis in 8 Bett Stube (Lagerplatz, keine Kaserne) und Verpflegung - und durfte im Vorfeld Papierkram für andere und mich machen, der sicherlich auch nochmal einen Arbeitstag umfasst - ist dann die zweite 3 Tages DVag dieses Jahr, plus einige mit einem Tag) ... insoweit gibt es da durchaus einige Reservisten, die einige Tage im Jahr als DVag "machen".

AFAIK können Tage angerechnet werden, sofern auf "passendem Niveau" - was bei einem Laufbahnlehrgang aber wohl regelmäßig gegeben ist.

wolverine

#115
Kostenersatz ist im Groben gegeben und DVag an sich stelle ich gar nicht in Frage. Für ein Ausbildungswochenende oder einen Schießtag ist das völlig in Ordnung. Hier geht es aber um zwei Wochen und eine Laufbahnausbildung.

Die Gefühlswelt irgendwelcher Möchtegern-OAs ist mir herzlich egal. Mir geht es um die Bw - den Staat - und seine Seite des "gegenseitigen Treueverhältnisses".
Und es gibt eben auch ein Alimentationsprinzip; für treues Dienen muss es eine angemessene Vergütung geben. Die ist bei Reservisten schon sehr gering. Wenn  man das Geld nicht hat oder es einem die Wehrübungen nicht wert sind, kann man eben keine Ausbildung machen.
Und gibt es nicht ein klares Verbot von Wehrübungen im Jahresurlaub? Dass dieses regelmäßig umgangen wird, ist mir auch klar. Aber soll man so etwas von Bw-Seite zum Prinzip erklären?

Ne, das ist wieder ganz klarer Murx! Und noch eins: Wenn einer der Lehrgangsteilnehmer hinterher auf Vergütung klagt, kriegt er mit großer Wahrscheinlichkeit recht. Das kann auch einer sein, der durchfällt.

Zur Vollständigkeit:
Zitat von: F_K am 09. Oktober 2014, 15:01:24
AFAIK können Tage angerechnet werden, sofern auf "passendem Niveau" - was bei einem Laufbahnlehrgang aber wohl regelmäßig gegeben ist.
Das halte ich übrigens auch für mindestens diskutabel.
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HG z.S.

Zitat von: schwarzbunt am 09. Oktober 2014, 13:52:35
Was? 2wöchige Lehrgänge als DVags, das bedeutet ohne Sold und Unterhaltsicherung? Wer macht denn sowas mit?
Ich – und offenbar noch mindestens 19 andere... ;)

F_K

Lieber Wolverine:

Inhaltlich stimme ich Dir voll zu - schon bei einer Woche LEHRGANG ist auch meiner Meinung nach die Grenze zur RDL deutlich überschritten.

(.. auch bei 3 Tage DVag, bei denen ich mein Land vertrete, könnte man argumentieren, dass da eine Kurz RDL angezeigt ist ..)

(Zum Beispiel beim Tätigkeitsabzeichen gehören Zeiten der Ausbildung regelmäßig zu den Zeiten dazu - insoweit sind aus meiner Sicht Zeiten eines Laufbahnlehrganges als Niveau der Zielausbildungshöhe zu sehen - mag man auch anders sehen können ...)

schwarzbunt

Zitat von: HG z.S. am 09. Oktober 2014, 15:33:40
Zitat von: schwarzbunt am 09. Oktober 2014, 13:52:35
Was? 2wöchige Lehrgänge als DVags, das bedeutet ohne Sold und Unterhaltsicherung? Wer macht denn sowas mit?
Ich – und offenbar noch mindestens 19 andere... ;)
@HG z.S.
Nicht falsch verstehen - meine Aussage sollte nicht abwertend gegenüber den Teilnehmern dieses Lg gemeint sein. Aber ich wundere mich nur, dass man den Verdienstausfall einfach so schluckt; der eine oder andere hat ja auch eine Familie zu ernähren. Die Möglichkeit mit dem Erholungsurlaub hatte ich nicht bedacht.

Alles andere wurde schon von F_K und wolverine gesagt.

wolverine

Es gibt auch noch Studenten und Arbeitslose; Streitkräfte als Spiegel der Gesellschaft :-\
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