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keine Beförderung zum OSG

Begonnen von Ben8611, 26. August 2014, 19:34:20

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Ben8611

Guten Abend Kameraden,

ich habe folgendes Problem:

Wie in meinem anderen Thema schon beschrieben, habe ich ein Problem mit meinem KpChef oder eher er mit mir.

Normalerweise würde ich seit 3Monaten OSG sein, nun hat mir eine Quelle verraten das meine Beförderung zurückgegeben wurde. Auf Nachfrage beim PerFw wurde mir gesagt das noch ein PersGespräch anstehen würde.

Meine Frage ist nun, muss sowas nicht vorher stattfinden bevor es abgelehnt wird? Muss es dafür keine triftigen Gründe geben?

Ich kam aus einer Einheit wo ich nur gute Beurteilungen bekommen habe, einen Bestpreis usw, bin jetzt seit 2Monaten hier und habe zwei Versetzungsanträge geschrieben, eine alte Eingabe gehen das Vorgehen des alten Bataillons läuft noch, dass alles stößt den Chef auf, ist das aber ein Grund zur Ablehnung?
Er hat auch meine Freiwilligenmeldung zum Peer abgelehnt, also wird es langsam Persönlich. Aufgrund einer Eingabe und Versetzungsantrag darf einem ja kein Dienstlicher Nachteil entstehen. Dies ist aber in meinen Augen hier der Fall.
Ich mein er kennt mich ja Null um über mich Urteilen zu können.

Helft mir mal, danke im voraus.

miguhamburg1

Ein Soldat kann befördert werden, das ist kein Automatismus. Das ist Ihnen aber schon bekannt, dass Sie keinen Anspruch darauf haben?

Ralf

Wenn der DV der Meinung ist, dass eine Beförderung nicht ausgehändigt werden soll, stellt er einen Antrag an die ausstellende Dienststelle und führt dessen Entscheidung herbei.
Ein Anrecht auf Beförderung hast du nicht und gegen eine unterlassene Beförderung kann man sich auch nicht beschweren.
Du kannst aber einen Antrag auf Beförderung stellen. Dieser ist dann zu bescheiden. Gegen diesen (ablehnenden) Bescheid kann man dann Rechtsmittel einlegen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Beobachter

Zitat von: Ben8611 am 26. August 2014, 19:34:20
Er hat auch meine Freiwilligenmeldung zum Peer abgelehnt, also wird es langsam Persönlich. Aufgrund einer Eingabe und Versetzungsantrag darf einem ja kein Dienstlicher Nachteil entstehen. Dies ist aber in meinen Augen hier der Fall.
Ich mein er kennt mich ja Null um über mich Urteilen zu können.
Es gibt keinen Anspruch auf diesen Lehrgang geschickt zu werden. Du hast dich zur Verfügung gestellt und es wurde abgelehnt. Damit bist du in der Bw nicht der Einzige. Daraus jetzt eine Benachteiligung zu konstruieren ist schon etwas gewagt. Und ganz ehrlich: Du bist noch neu in der Einheit, bist damit von deinen Vorgesetzten noch nicht richtig einschätzbar und willst ausserdem eigentlich schnell wieder aus dieser Einheit raus. Unter diesen Voraussetzungen hätte ich das als DV auch abgelehnt. Als DV muss ich mir ja sicher sein, dass du auch der richtige Typ für die Position des Peer bist. Und du sagst ja selbst: Dein DV kennt dich nicht richtig.

Ben8611

aha, so habe ich mir das nicht gedacht. Die Beförderung war aber schon da, sie musst nur ausgesprochen werden.

Das mein ich damit, ich dachte immer es muss Gründe geben das er es nicht ausspricht und nicht weil er mich nicht abkann.

Rollo83

Meinen sie das ernst ?
Woher zum Teufel wollen sie denn die Gründe ihres Chefs kennen, können sie in seinen Kopf rein schauen??

Vielleicht reden sie einfach mal mit ihrem DV denn "nicht ab können" wird sicher nicht der Grund sein.

Ben8611

Ja das mein ich im ernst!

Denn er hat es so geäußert und nein ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen.

KlausP

Zitat von: Ben8611 am 26. August 2014, 20:21:15
aha, so habe ich mir das nicht gedacht. Die Beförderung war aber schon da, sie musst nur ausgesprochen werden.

Das mein ich damit, ich dachte immer es muss Gründe geben das er es nicht ausspricht und nicht weil er mich nicht abkann.

Er muss Ihnen dabei rein gar nichts begründen sondern nur der ausstellenden Stelle.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rollo83

Er hat ohne gesagt das er sie nicht leiden kann und sie deswegen nicht befördert ?

Also das kann ich mir nur schwer vorstellen das sowas ein Kompaniechef so aus spricht auch wenn es sich vielleicht einige denken.

Wenn er dies so gesagt hat wäre hier eine Beschwerde über den Chef sicher angebracht.

Ich bleib aber dabei das ich es mir nur sehr schwer vorstellen kann das er solche Worte gewählt hat.

Allerdings muss ich auch zugeben das meine Erfahrungen sagen das es nicht ganz unmöglich ist.

Ben8611

Na Super! Da können solchen Menschen also alles mit einem machen..

Rollo83

Nö, können sie nicht. Das wäre ja zu schön.

Allerdings sitzt der Chef erst mal irgendwo am längeren Hebel.
Aber wie gesagt es geht nicht um "leiden können oder nicht" ein Chef soll und muss subjektiv entscheiden.

Wenn es nach "leiden oder mögen" gehen würde wäre ich sicher nich über eine 2 in meinen Beurteilungen raus gekommen.

Ralf

Zitat von: Ben8611 am 26. August 2014, 20:29:12
Na Super! Da können solchen Menschen also alles mit einem machen..
Ich habe dir ja bereits einen Weg aufgezeigt.
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Ben8611

Das Gespräch mit ihm suchen bringt rein Garnichts. Hatte ich bereits, im Gegenteil,es wird mir zum Nachteil ausgelegt und es erfahren andere was in dem Gespräch vorkam!

Ralf

Zitat von: Ralf am 26. August 2014, 19:45:38
Du kannst aber einen Antrag auf Beförderung stellen. Dieser ist dann zu bescheiden. Gegen diesen (ablehnenden) Bescheid kann man dann Rechtsmittel einlegen.
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dunstig

Und was tut man, wenn man sich als Soldat ungerecht behandelt fühlt?

Darüberhinaus hat Ralf Ihnen bereits einen möglichen Weg aufgezeigt.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck