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Dienstgrad nach dem Ausscheiden im zivilen Schriftverkehr

Begonnen von MM-IT, 21. September 2014, 17:51:57

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MM-IT

Hallo Allerseits,

mein Chef ist sehr stolz darauf, dass er es durch Wehrübungen zum OTL d.R gebracht hat. Er verwendet dies sogar im Outlook Unterschriftenblock, im zivilen Schriftverkehr.

Als ich als pensioniert wurde, wurde ich belehrt, dass gemäß 64/1 (so war es glaube ich damals), der Dienstgrad im zivilen Schriftverkehr nicht verwendet wird. Und falls man es trotzdem tut, dass müsste korrekterweise der Dienstgrad den er am Ende seiner Wehrdienstzeit hatte, mit genannt werden. Er wäre dann also Hptm a.D. und OTL d.R.

Wer kann mir die derzeitige Vorschriftenlage mitteilen?

Vielen Dank

Martin

KlausP

ZitatEr wäre dann also Hptm a.D. und OTL d.R.

War er Berufssoldat? Nur ehemalige BS sind berechtigt, den Dienstgradzusatz "a.D." zu führen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


MM-IT

Zitat von: KlausP am 21. September 2014, 18:04:00
ZitatEr wäre dann also Hptm a.D. und OTL d.R.

War er Berufssoldat? Nur ehemalige BS sind berechtigt, den Dienstgradzusatz "a.D." zu führen.

Nein. Z12.

Martin

MM-IT

Zitat von: Charlie-Eins am 21. September 2014, 18:38:41
Mir fällt da spontan der § 2 ResG ein.

Okay, vielen Dank. Jetzt ist nur die Frage, was der Dienstgrad in zivilen Mails als Standardunterschrift zu suchen hat....?

Martin

KlausP

Mir ist nicht bekannt, dass das verboten sein sollte. Jedem Tierchen sein Pläsierchen ...  ::) ;)
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F_K

.. Es soll sagar Kameraden geben, die nicht zulässige Kombinationen von Dienstgrad Zusätzen in Foren verwenden - auch dass ist hinzunehmen.

schlammtreiber

Was waren das noch für herrliche Zeiten im Kaiserreich, als der "Leutnant der Reserve" auf der Visitenkarte mehr galt als "Mitglied des Reichstages"  ;D
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Andi

Zitat von: MM-IT am 21. September 2014, 18:49:54
Okay, vielen Dank. Jetzt ist nur die Frage, was der Dienstgrad in zivilen Mails als Standardunterschrift zu suchen hat....?

Steht doch in dem zitierten §:

§ 2 Dienstgrad
(1) "Frühere Soldatinnen und Soldaten dürfen ihren in der Bundeswehr erworbenen Dienstgrad mit dem Zusatz ,,der Reserve" oder ,,d. R." weiterführen [...]"

Es ist übrigens noch gar nicht so lange her, da hat man sowas auch im Telefonbucheintrag (aber wer hat den heute schon noch) und am Klingelschild gehabt - oder auf dem Grabstein. Der ein oder andere Oberstudienrat findet sich da auch heute noch.

Gruß Andi
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schlammtreiber

Zitat von: Andi am 22. September 2014, 14:49:11
oder auf dem Grabstein

Wäre es pessimistisch, wenn ich mir jetzt schon mal meinen Grabstein mit einem "HG d.R." versehen lasse?  ;D
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Andi

Och nein, das ist okay. Wie sagte vor Jahren mal ein Oberst i.G. zu mir: "Herr Oberleutnant, ICH weiß, dass ich nicht mehr befördert werde! SIE wissen es nicht...!" ;)
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