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Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt

Begonnen von TamaraN, 30. September 2014, 00:47:43

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Abt.Fw

Ich schreibe nicht von Kindergartenrechnungen, sondern von der Problematik, dass relativ schnell von "anlügen" gesprochen wird und ein Fehler von Behördenseite ziemlich fix kategorisch ausgeschlossen wird.

Mir geht es doch gar nicht um das Thematische des Beitrages. Da wurde alles ausführlich gesagt und beschrieben. Mir geht es um den Umgang miteinander. Hier wird von einigen (ich denke das kann man ziemlich schnell rauslesen, wen ich meine) der Holzhammer rausgeholt und draufgeschlagen.

Nicht mehr, nicht weniger!!!

RiHaSoest

Zitat von: KlausP am 01. Oktober 2014, 12:51:22
Wenn ich ein Führungszeuignis benötigt habe, dann eines zur Vorlage bei Behörden. Und die habe ich nie nach Hause geschickt bekommen.

Brauchte auch fuer meine aktuelle Bewerbung als FW im Alg. Fachdienst auch ein Führungszeugnis das ich zufällig Zuhause hatte fuer die Einstellung bei meiner letzten Arbeitsstaette. Braucht man doch immer fuer die Bewerbung oder ? Wurde jedenfalls von Frau Oberleutnant gefordert.

Pofi

Für FW wird es meines Wissens beantragt. Mannschaften müssen sich das selber besorgen, bzw beantragen... :o

KlausP

Bewerber für die Feldwebellaufbahn müssen eigentlich nur zustimmen, dass die Bundeswehr eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister einholen darf. Das Führungszeugnis wird eigentlich nur für Bewerber in der Mannschaftslaufbahn verlangt, und die müssen das beim Einwohnermeldemt selber beantragen. So ist jedenfalls mein Kenntnisstand. Wenn Frau Oberleutnant was anderes haben wollte hat sich entweder was geändert oder sie hat sich geirrt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Pofi

Zitat von: KlausP am 01. Oktober 2014, 18:03:29Bewerber für die Feldwebellaufbahn müssen eigentlich nur zustimmen, dass die Bundeswehr eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister einholen darf. Das Führungszeugnis wird eigentlich nur für Bewerber in der Mannschaftslaufbahn verlangt, und die müssen das beim Einwohnermeldemt selber beantragen.

Jap, so isses  ::) FW-Bewerber unterschreiben einen Zettel im Verlaufe der Eignungsfeststellung, Mannschaften werden vor der eigentlichen Eignungsfeststellung gebeten dieses Zeugnis zu beantragen. Dieser Hinweis findet sich bei dem Anschreiben, bei dem auch der "Gutschein" für die Zugfahrkarte enthalten ist.

DustinS

Jop durfte den Zettel "für die Zustimmung zur Einsicht" unterschreiben und fertig ist die Sache.

ShowTeKLE

Moin Leute,

ich hab mich für die Mannschaftslaufbahn beworben und hab vom 15.10.-17.10. meinen eignungstest musste aber kein führungszeugniss beantragen oder mitbringen...im schreiben steht davon auch nix...

Pofi


KlausP

^Ich habe schon mehrfach hier gelesen, dass Bewerber nach ihrer Eignungsfeststellung das Führungszeugnis nachreichen mussten. Sie wären also kein Einzelfall.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Traveltheworld

Hey Tamara,

dass einige die Richtigkeit deiner Angaben anzweifeln, könnte an deinen Formulierungen liegen.
Ich stolpere nämlich auch immer wieder über deine Aussage, dass der Fehler und die Schuld bei dir liegen.
Wenn du, wie du sagst, NIE etwas gemacht hast und es dir vollkommen unerklärlich ist, dass ein Eintrag vorliegen soll...wo ist dann dein Fehler? Woran bist du Schuld?
Ich stimme dir zu, dass nicht die Bw Schuld hat, wenn es so im BZR steht. Aber ich sehe da deine Schuld dann noch nicht, aber du scheinst ja relativ überzeugt davon zu sein und das ist das, was die meisten (oder mich haha) verwirrt :)
Eines Tages, wenn die Erde stirbt,
Und der letzte Mensch mit ihr,
Dann bleibt nichts zurück,
Als die öde Wüste
Einer unstillbaren Gier.

KlausP

Wenn man schon länger in diesem Forum unterwegs ist, sind einem aber auch schon die dollste Geschichten bezüglich des Inhalts von Führungszeugnissen oder BZR-Auszügen begegnet. Oft genug haben sich diese Geschichten nach mehrmaligem Nachhaken dann aber als Märchen erwiesen. Wir kennen hier immer nur eine Seite der Medaille!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

TamaraN

An Sanction:
Danke für die Nachricht. So ist es für mich auch mal nachvollziehbar warum man zweifelt und ich kann mich erklären. Ich gebe mir die Schuld daran das ich nicht vorher mir darüber Auskunft geholt habe ob dort etwas drin steht. Das hätte ich mit Sicherheit auch getan, wenn ich damit gerechnet hätte das etwas drin stehen kann.
Deswegen muss ich ja mir selbst die Schuld zu schieben, da die Bundeswehr nur auf die Informationen der Behörde zurück greift und für den Inhalt nicht verantwortlich ist. An der Tatsache das ich von einem Eintrag nichts weiß, ändert sich nach wie vor nichts.

StOPfr

Zitat von: TamaraN am 01. Oktober 2014, 21:32:28
Ich gebe mir die Schuld daran das ich nicht vorher mir darüber Auskunft geholt habe ob dort etwas drin steht. Das hätte ich mit Sicherheit auch getan, wenn ich damit gerechnet hätte das etwas drin stehen kann.

Warum sollte denn ein unbescholtener Bürger auf die Idee kommen, sich einen Registerauszug zu besorgen weil etwas über ihn dort drin stehen könnte? Ich beantrage doch auch keine Schufa-Auskunft "auf Verdacht", wenn ich noch nie einen Kredit aufgenommen oder mein Konto überstrapaziert habe. 
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TamaraN

Deswegen habe ich es ja auch nicht getan. Aber wem außer mir selbst soll ich sonst die Schuld daran geben, falls dort wirklich was drin steht?

schlammtreiber

Zitat von: TamaraN am 02. Oktober 2014, 01:00:28
wem außer mir selbst soll ich sonst die Schuld daran geben, falls dort wirklich was drin steht?

Justitia, der alten Schl...leuchte.  8)
Semper Communis
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