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B-Kraftfahrer - Zählt es als abgeschlossene Berufsausbildung?

Begonnen von qwertz123, 31. Oktober 2014, 20:10:27

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qwertz123

Hallo,
Hätte eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Zählt es als abgeschlossene Berufsausbildung wenn ich bei der Bundeswehr zum B-Kraftfahrer ausgebildet werde?
Hintergrund ist der, dass ich momentan FWD leiste und dannach studieren will. Und sobald man vor dem Studium eine abgeschlossene Berufsausbildung absolviert hat, kann man die Kosten des Studiums später von der Steuer absetzen.

In diesem Artikel (http://www.sueddeutsche.de/geld/studium-und-steuern-schnell-noch-taxifahrer-werden-1.1859756) steht z.B. dass eine Ausbildung zum LKW-Kraftfahrer reichen würde. Ansonsten gilt noch: "Wichtig ist nur, dass die Ausbildung dazu befähigt, mit der angestrebten Tätigkeit Einkünfte zur erzielen". (http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/ausbildungskosten-absetzen.php)

Habe derzeit die ATN Stabsdienstsoldat und bald kommt noch B-Kraftfahrer hinzu. Kennt sich hier jemand damit aus und weiß ob das reichen würde bzw. es bei den internen BFD Maßnahmen Angebote gibt, die dieses Kriterium erfüllen? Oder Ideen für Berufsausbildungen welche in einem möglichst kleinen Zeitraum zu absolvieren wären?

Freue mich über hilfreiche Antworten  :D ;)

Pofi

Was sagt das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz dazu?!?

Müsste ja irgendwo Handwerkskammer) anerkannt werden, diese Ausbildung...

ulli76

Im Leben ist die Ausbildung zum Kraftfahrer B nicht als Berufsausbildung anerkannt.
Dein ziviler PKW-Führerschein zählt ja auch nicht als Berufsausbildung.

Und beim LKW-Fahrer muss man zwischen dem reinen Führerschein und der Ausbildung zum Berufskraftfahrer unterscheiden.

Das einzige was passen KÖNNTE ist die verkürzte Ausbildung zum Bürokaufmann- aber auch die gibt es wenn ich es richtig im Kopf habe auch erst für SaZ 4.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Pofi

Zitat von: ulli76 am 31. Oktober 2014, 20:22:29verkürzte Ausbildung

Die gibt es auch bei den BKF... Prüfung vor der HWK und dann müssen noch die entsprechenden Module gemacht werden um gewerblich tätig sein zu dürfen.
Normale Ausbildung (so wie ich sie habe) im duallen System, Lehrort und Berufsschule.
Auch hier kann man verkürzen. Ich habe ein halbes Jahr angerechnet bekommen auf meinen Realschulabschluss, den ich vorher schon hatte und ein halbes Jahr wurde mir erlassen aufgrund meiner guten Noten, waren also zwei Jahre Ausbildung.

Ich glaube der richtige Ansprechpartner ist hier die Handwerkskammer. Hier einfach mal erfragen was möglich ist. Eventuell bekommst du etwas aus deiner Bundeswehrzeit anerkannt... ;)

MMG

Zitat,,Sogar als freiwillig Wehrdienstleistende können junge Steuerpflichtige bereits eine Erstausbildung absolvieren". Dies ist der Fall wenn beim Wehrdienst der Ausbildungscharakter im Vordergrund steht, beispielsweise ,,beim Bund" die Lizenz zum Berufskraftfahrer erworben wird (vgl. Urteil des Niedersächsischen FG[size=0pt]Urteil vom 23.4.2013, 15 K 60/12 und das BFH-Urteil vom 10.5.2012, VI R 72/11). Damit kommt es bei der weiteren Ausbildung nicht mehr auf die derzeitig strenge Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs an.[/size]
Quelle: http://www.aktuell-verein.de/posts/ausbildungskosten-der-kniff-mit-dem-steuerabzug-453.php

Pofi

Bei dieser "Lizenz" handelt es sich um den Fähigkeitsnachweis + Module...

Ist in vielen Berufen möglich... Hier und da reicht auch Berufspraxis, um einen Beruf anerkannt zu bekommen, zum Beispiel wenn man seinen Meister machen möchte, ohne vorherige Ausbildung...

qwertz123

Zitat von: MMG am 31. Oktober 2014, 20:36:29
Zitat,,Sogar als freiwillig Wehrdienstleistende können junge Steuerpflichtige bereits eine Erstausbildung absolvieren". Dies ist der Fall wenn beim Wehrdienst der Ausbildungscharakter im Vordergrund steht, beispielsweise ,,beim Bund" die Lizenz zum Berufskraftfahrer erworben wird (vgl. Urteil des Niedersächsischen FG[size=0pt]Urteil vom 23.4.2013, 15 K 60/12 und das BFH-Urteil vom 10.5.2012, VI R 72/11). Damit kommt es bei der weiteren Ausbildung nicht mehr auf die derzeitig strenge Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs an.[/size]
Quelle: http://www.aktuell-verein.de/posts/ausbildungskosten-der-kniff-mit-dem-steuerabzug-453.php

Würde der B-Kraftfahrer dann auch reichen? Weil bezüglich Berufskraftfahrer http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=13794 ist nur die Rede von "mit LKWs" oder "führen Busse".

Oder sollte ich mir am besten mal von meinem Vorgesetzten eine Tätigkeitsbeschreibung schreiben lassen und dann damit zur HWK gehen und mich da beraten lassen?

Pofi

Zitat von: qwertz123 am 31. Oktober 2014, 20:50:02von meinem Vorgesetzten eine Tätigkeitsbeschreibung schreiben lassen

Wäre sicherlich nicht die schlechteste Idee... Eventuell können Sie mit diesem Zettel auch bei der HWK winken... Die sind ohnehin erster Ansprechpartner, wenn es darum geht, eine Ausbildung anerkennen zu lassen...

KlausP

ZitatWürde der B-Kraftfahrer dann auch reichen?

Nein. Das ist keine Berufsausbildung sondern (wie auch der Stabsdienstsoldat) lediglich eine Anlerntätigkeit. Der Lehrgang zum Erwerb des Dienstführerscheines der Klasse B (Fortgeschritten) dauert ja nur eine Woche.

ZitatOder sollte ich mir am besten mal von meinem Vorgesetzten eine Tätigkeitsbeschreibung schreiben lassen

Das steht dann schon in Ihrem Dienstzeugnis - jedenfalls, wenn Ihr Disziplinarvorgesetzter das richtig macht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Pofi

Zitat von: KlausP am 31. Oktober 2014, 21:01:38Klasse B
liest sich schon anders als
Zitat von: qwertz123 am 31. Oktober 2014, 20:10:27B-Kraftfahrer
::)

Was soll das für eine Ausbildung sein, die nur eine Woche dauert?!? Vieles kann man sich auch selbst beantworten. Und das geeiere hier mit der HWK hätte ich mir sparen können, wenn sie das vernünftig formuliert hätten...

KlausP

Selbst der Lehrgang zum Erwerb des Dienstführerscheins der Klasse BCE dauert nur 6 Wochen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

qwertz123

Zitat von: KlausP am 31. Oktober 2014, 21:01:38
ZitatWürde der B-Kraftfahrer dann auch reichen?

Nein. Das ist keine Berufsausbildung sondern (wie auch der Stabsdienstsoldat) lediglich eine Anlerntätigkeit. Der Lehrgang zum Erwerb des Dienstführerscheines der Klasse B (Fortgeschritten) dauert ja nur eine Woche.

ZitatOder sollte ich mir am besten mal von meinem Vorgesetzten eine Tätigkeitsbeschreibung schreiben lassen

Das steht dann schon in Ihrem Dienstzeugnis - jedenfalls, wenn Ihr Disziplinarvorgesetzter das richtig macht.

Hm, habe von diesem Dienstzeugnis bisher weder was gehört noch gesehen.

Um nochmal auf die Quelle von MMG zurückzukommen:
Zitat von: MMG am 31. Oktober 2014, 20:36:29
Zitat,,Sogar als freiwillig Wehrdienstleistende können junge Steuerpflichtige bereits eine Erstausbildung absolvieren". Dies ist der Fall wenn beim Wehrdienst der Ausbildungscharakter im Vordergrund steht, beispielsweise ,,beim Bund" die Lizenz zum Berufskraftfahrer erworben wird (vgl. Urteil des Niedersächsischen FG[size=0pt]Urteil vom 23.4.2013, 15 K 60/12 und das BFH-Urteil vom 10.5.2012, VI R 72/11). Damit kommt es bei der weiteren Ausbildung nicht mehr auf die derzeitig strenge Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs an.[/size]
Quelle: http://www.aktuell-verein.de/posts/ausbildungskosten-der-kniff-mit-dem-steuerabzug-453.php

Dieser Ausbildungscharakter müsste doch eigentlich gegeben sein, wenn ich mir so die Inhalte bei meinem FWD anschaue (Grundausbildung, Sanitätsausbildung, Ausbildung zum Stabsdienstsoldat (hat bei mir auch beinhaltet Ausbildung in SAP/Exel/Word usw.)+ B-Kraftfahrer). Sind zwar nur einzelne "Bausteine" und keine abgeschlossene Berufsausbildung aber damit müsste man doch argumentieren können, dass der Ausbildungscharakter im Vordergrund stand oder?

Pofi

NEIN!!!

BKF werden im Verkehrsrecht, im Handelsrecht und auch in vielen weiteren Bereichen ausgebildet. GGVS, ADR, GüKg, HGB, STVo, StVZo und weitere...
Weiter geht es mit grenzüberschreitenden Dingen, Güter verladen und sichern...

Haben sie soetwas auch nur ansatzweise gemacht?!?

Pofi

Abgesehen davon fahren BKF große Autos... LKW oder Bus zum Beispiel... Keine Nuckelpinnen mit 3,5 t zgG  ;D

funker07

3 Monate Grundausbildung (außer EEH-A nix ziviles), 2 Wochen Stabsdienst und 2 Wochen Kraftfahrer als FWDL wieviel? Da sehe ich nicht die Ausbildung in Vordergrund, zumal du davon nichts (außer großen Erste Hilfe Kurs) nutzen kannst.

Berufskraftfahrer bildet die Bw auch aus..als ZAW...21 Monate lang.
Passt also nicht zu deinen Plänen.

Das mit dem Bürokaufmann klappt vielleicht, aber was anderes wohl nicht.

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