Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

B-Kraftfahrer - Zählt es als abgeschlossene Berufsausbildung?

Begonnen von qwertz123, 31. Oktober 2014, 20:10:27

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

MMG

Es geht hier um die Anerkennung nicht nach HWK sondern i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) geht.


Da genügt die Ausbildung zum B-MKF und die weitere Verwendung in solcher.


Bitte das BFH-Urteil vom 10.5.2012, VI R 72/11 lesen.

qwertz123

#16
ZitatBKF werden im Verkehrsrecht, im Handelsrecht und auch in vielen weiteren Bereichen ausgebildet. GGVS, ADR, GüKg, HGB, STVo, StVZo und weitere...
Weiter geht es mit grenzüberschreitenden Dingen, Güter verladen und sichern...

Haben sie soetwas auch nur ansatzweise gemacht?!?

Ja es war ein Missverständniss mit dem B-Kraftfahrer. Tut mir leid.  ;)
Sie haben gedacht damit sei der Berufskraftfahrer gemeint. Ich meinte damit die ATN Kraftfahrer mit der Führerscheinklasse B.
Allerdings bringt es ja auch nichts jetzt noch darauf weiter herumzureiten.


Edit:
Zitat kenntlich gemacht

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

ZitatHm, habe von diesem Dienstzeugnis bisher weder was gehört noch gesehen.

Das bekommen Sie ja auch erst zu Ihrer Entlassung. Und noch einmak: Der Freiwillige Wehrdienst (selbst, wenn er 23 Monate dauert) ist keine Berufsausbildung sondern eine reine Anlern- oder Hilfsarbeitertätigkeit. selbst der Dienst als SaZ in der Mannschaftslaufbahn ist im Grunde nichts Anderes. Der SaZ-Mannschafter bekommt auch keine Berufsausbildung während seiner Dienstzeit. Aber wieso schreibe ich hier eigentlich für die Wand? Fragen Sie Ihren Spieß (bei dem Gespräch wäre ich als ehemaliger Spieß gerne dabei).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Pofi

"Entgegen der Auffassung des FG kann die dienstliche Vorbereitung eines Soldaten auf Zeit für seine Verwendung im Mannschaftsdienstgrad eine Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) sein."

http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=26372&pos=0&anz=103


Wäre eine Möglichkeit. In wieweit das für sie interessant ist, sollten sie prüfen lassen...

Pofi


MMG

ZitatBerufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) sein."
Hab ich doch bereits schon geschrieben.

qwertz123

Zitat von: Pofi am 31. Oktober 2014, 21:29:53
Hier geht es allerdings um die Klassen CE... Nur mal so als Anmerkung....

Da haben Sie recht. Allerdings denke ich wäre das in diesem Urteil http://openjur.de/u/615499.html auch irrelevant gewesen, ob da jetzt stehen würden "Ausbildung zum Kraftfahrer CE" oder eben "B".

Werde jetzt mal alle relevanten Unterlagen einholen und damit zum Finanzamt gehen und da nachfragen.

qwertz123

Zitat von: KlausP am 31. Oktober 2014, 21:26:29
ZitatHm, habe von diesem Dienstzeugnis bisher weder was gehört noch gesehen.

Das bekommen Sie ja auch erst zu Ihrer Entlassung. Und noch einmak: Der Freiwillige Wehrdienst (selbst, wenn er 23 Monate dauert) ist keine Berufsausbildung sondern eine reine Anlern- oder Hilfsarbeitertätigkeit. selbst der Dienst als SaZ in der Mannschaftslaufbahn ist im Grunde nichts Anderes. Der SaZ-Mannschafter bekommt auch keine Berufsausbildung während seiner Dienstzeit. Aber wieso schreibe ich hier eigentlich für die Wand? Fragen Sie Ihren Spieß (bei dem Gespräch wäre ich als ehemaliger Spieß gerne dabei).

Ist es möglich dieses auch noch während der Dienstzeit anzufordern. Sozusagen ein Zwischen-Dienstzeugnis?

qwertz123

Zitat von: MMG am 31. Oktober 2014, 21:34:35
ZitatBerufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) sein."
Hab ich doch bereits schon geschrieben.

Und was wäre Ihre persönliche Einschätzung in diesem Fall wenn ich fragen darf? Also wie denken Sie stehen die Chancen, dass das als Berufsausbildung zählt?

KlausP

Wenn Sie es für eine Bewerbung benötigen, kann Ihr Disziplinarvorgesetzter Ihnen auf Antrag ein "vorläufiges Dienstzeugnis" ausstellen.

ZitatAlso wie denken Sie stehen die Chancen, dass das als Berufsausbildung zählt?

Bei Null.

Mann, Mann, Mann ... langsam wird es eine Geschichte aus Absurdistan.  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Ist das denn so schwer zu verstehen? Lass dir eine Tätigkeitsbeschreibung geben, geh damit zum Finanzamt und frag, ob die das anerkennen.
Wenn die ablehnen, du weiterhin der Meinung bist, dass es sich dabei um eine Berufsausbildung handelt, dann muss du halt klagen.

Und du verstehst den Unterschied zwischen B und C/E bei den Führerscheinen nicht.
B ist der stink normale Führerschein, wie man ihn auch im zivilen macht. Das ist keinerlei Berufsqualifikation.
CE ist was anderes- damit kann man auch im Zivilen als Kraftfahrer arbeiten und Geld verdienen. Und er ist auch Bestandteil der Ausbildung zum Berufskraftfahrer im engeren Sinne.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

qwertz123

Zitat von: ulli76 am 31. Oktober 2014, 21:47:10
Ist das denn so schwer zu verstehen? Lass dir eine Tätigkeitsbeschreibung geben, geh damit zum Finanzamt und frag, ob die das anerkennen.
Wenn die ablehnen, du weiterhin der Meinung bist, dass es sich dabei um eine Berufsausbildung handelt, dann muss du halt klagen.

Und du verstehst den Unterschied zwischen B und C/E bei den Führerscheinen nicht.
B ist der stink normale Führerschein, wie man ihn auch im zivilen macht. Das ist keinerlei Berufsqualifikation.
CE ist was anderes- damit kann man auch im Zivilen als Kraftfahrer arbeiten und Geld verdienen. Und er ist auch Bestandteil der Ausbildung zum Berufskraftfahrer im engeren Sinne.
Genau das habe ich auch vor. Verstehe nur nicht wieso man hier gleich so gereizt reagiert wenn ich den User MMG noch um eine persönliche Einschätzung bitten will.

Diese Begründung hinkt allerdings ein wenig denn mit einem B Führerschein kann man im zivilen Leben ja auch Geld verdienen (Stichwort Chauffeur).

KlausP

ZitatCE ist was anderes- damit kann man auch im Zivilen als Kraftfahrer arbeiten und Geld verdienen. Und er ist auch Bestandteil der Ausbildung zum Berufskraftfahrer im engeren Sinne.

Eben. Er ist Bestandteil. Nur mit dem Umschreiben des Dienstführerscheins in einen zivilen gleicher Klasse ist man immer noch kein Berufskraftfahrer.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Hast du vorher schon einen B-Führerschein gehabt? Wird jedem der einen Führerschein besitzt mit der Begründung "damit kann ich ja als Chauffeur/Kurierfahrer/Pizzafahrer arbeiten" eine Berufsausbildung attestiert?
Ändern die drei Tage Lehrgang für den MKF I irgendwas an deiner Qualifikation?

Aber versuch es halt- die Diskussion dreht sich hier eh im Kreis.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau