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Recht auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Befehls?

Begonnen von AlphaBravoCharlie, 01. November 2014, 21:38:53

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wolverine

Zitat von: BulleMölders am 02. November 2014, 06:53:04
Ein Recht[/] auf Überprüfung des Befehls sehe ich nur im Rahmen der Wehrbeschwerdeordnung und das Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages.
Das war schon Inhalt meiner ersten Antwort auf seinen Eingangspost. Die Pflicht zur Dienstaufsicht ergibt sich direkt aus dem Soldatengesetz und weitere Pflichten können sich aus den ZDv zum jeweiligen Arbeitsgebiet und der Geheimhaltung oder des Datenschutzes ergeben.
Klar ist aber auch, dass sich hier ein Konflikt zur Arbeitszeitregelung ergibt und der kann unverhältnismäßig sein wenn hier z. B. ein Soldat der einzig Betroffene ist.

Also bleibt nur: Entweder hinnehmen oder der Beschwerdeweg; dann bekommt man eine Antwort. Ob einem die immer schmeckt steht auf einem anderen Blatt.
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AlphaBravoCharlie

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

@Ralf

Wurde den Kameraden denn verdeutlicht, warum für sie andere Regelungen herrschen? Natürlich würde ich eine Sonderregelung bedingungslos akzeptieren, solange die Gründe dafür verständlich sind. Bisher weigert man sich aber, mir diese mitzuteilen. Dementsprechend kann ich nicht abwägen, ob der Befehl für mich einen dienstlichen Zweck erfüllt oder persönlicher Natur entspringt, z.B. Ergötzung der Machtausübung durch Kontrolle. Bisher habe ich mich an die Sonderregelung gehalten. 

Ein Verlegen auf Stube oder fortgesetzter Dienst bis zum Erreichen des täglichen Arbeitspensums in einem anderen Bereich fällt aus, denn man will mich grundsätzlich im Auge haben. Man drängt mich lieber zu Minusstunden.

@BulleMölders

Das ist wirklich schade. Ich habe dem Hauptmann mitgeteilt, dass ich mich durch seine Regelung ungerecht behandelt und misstraut fühle. Ich kann nicht verstehen, warum er mir den dienstlichen Zweck bzw. die Hintergründe nicht mitteilen möchte. Es ist schade, dass der nächste Schritt die Beschwerde und/oder Eingabe wäre, denn dieser Weg würde das zwischenmenschliche Verhalten in meinem Bereich ungemein stören.

Es ist interessant, dass wenn einem Befehlsempfänger der dienstliche Zweck nicht ersichtlich ist um abzuwägen, ob der Befehl rechtmäßig ist, nur die Beschwerde und/oder Eingabe bleibt, um diesen zu hinterfragen.

@DeltaEcho

Sie lassen das Lesen von Zeitungen sehr abwertend klingen. Für mich ich das Lesen von Zeitungen oder politischen Magazinen kein Zeitvertreib, sondern gemäß ZDv 10/1 politische Bildung und damit Pflicht und Recht zugleich. Das kommt für mich während dem täglichen Dienstbetrieb aber nur dann in Frage, wenn die eigentliche Arbeit nicht darunter leidet. Nichtsdestotrotz kommt das während dem täglichen Dienstbetrieb eher selten vor, also kann es keine Erklärung für meine Sonderregelung sein.

wolverine

Zitat von: wolverine am 02. November 2014, 08:53:03
Die Pflicht zur Dienstaufsicht ergibt sich direkt aus dem Soldatengesetz und weitere Pflichten können sich aus den ZDv zum jeweiligen Arbeitsgebiet und der Geheimhaltung oder des Datenschutzes ergeben.
Das haben Sie aber schon auch gelesen? ???
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Ralf

ZitatEs ist interessant, dass wenn einem Befehlsempfänger der dienstliche Zweck nicht ersichtlich ist um abzuwägen, ob der Befehl rechtmäßig ist, nur die Beschwerde und/oder Eingabe bleibt, um diesen zu hinterfragen.
Gegenfrage: wie denn sonst? Soll der Untergeben dem Vorgesetzten "befehlen" dieses zu sagen? Mit Waffengewalt erzwingen?

Letztendlich sind die Beschwerdewege und die Eingabe recht einmalige und bemerkenswerte Rechtswege, die es fuer Soldaten gibt. Ich denke nicht, dass es in vielen anderen Armeen genaus die selben Moeglichkeiten gibt, die zu den selben Ergebnissen fuehren koennen. Sie als "nur" abzutun, entspricht wirklich nicht ihrem Wirkungsgrad.
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wolverine

Oder um es noch präziser zu erklären: das "Wie" der Dienstaufsicht liegt ja gerade im Ermessen dessen, der sie ausübt. D. h. er wird seine Entscheidung zwangsläufig für angemessen und nachvollziehbar halten. Sonst hätte er sie nicht oder so nicht getroffen. Ein willkürlicher Dritter ist bei Ermessensentscheidungen einfach Unsinn weil er eben für diese Entscheidung unzuständig ist. Sagt also ein anderer Offizier in Ihrer Einheit, dass er den Befehl für unrechtmäßig weil unverhältnismäßig emfindet, ist das schön, hilft Ihnen aber genau gar nicht weiter.
Es bleibt lediglich der nächsthöhere Vorgesetzte um die Entscheidung zu überprüfen und genau das macht man auf dem Beschwerdeweg.
Und das sollte Inhalt des Unterrichts gewesen sein, den ich schon angesprochen hatte!
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Rollo83

Seit wann muss ich denn meinem Untergebenen meinen Befehl erklären?

Im Büro ist das die eine Sache, da würd das vielleicht funktionieren, aber im Befehle werden ja zB auch im Gefecht gegeben und da würd sicherlich keiner fragen warum der Vorgesetzte denn befiehlt rechtsumfassend und nicht linksumfassend anzugreifen.

Wenn ich jeden Befehl erklären und ausdiskutieren würde dann hät ich aber einiges zu tun.

Im Grunde genommen hat sie das erst mal gar nicht zu interessieren warum der Vorgesetzte XYZ befiehlt, aber wenn einem da durch die Prüfung des Befehls etwas komisch vor kommt (rechtmäßig/unrechtmäßig verbindlich/unverbindlich) dann sollten sie handeln, wie würde hier ja schon kund getan.

Also ich seh da eigentlich keinen Grund wieso der Vorgesetzte sich hier erklären müsste.

ulli76

Würde mich wundern, wenn deine Vorgesetzten verhindern wollen, dass du abends einfach nur noch abgammelst und Zeitung liest.
Ein Anrecht darauf, politische Bildung während der Dienstzeit nach eigenem Gutdünken zu betreiben, hast du nämlich nicht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

bayern bazi

kannst dich ja nach Büroschluß beim Spieß melden müssen - und der hätt dann bestimmt noch Arbeiten im Bereich des Innendienst/KP-Gebäude

So würd ich verfahren :)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

funker07

Wer redet denn davon, dass vor der Ausführung eines befehls diskutiert wird?
Der Befehl wird doch vom TE ausgeführt, danach sucht er ein Gespräch mit dem Vorgesetzten.
Wenn mich ein Soldat nach(!) der Gefechtsausbildung fragt, warum ich lieber rechtsumfassend angegriffen habe, erkläre ich ihm das natürlich.

Wenn der Soldat Zweifel am dienstlichen Zweck und an der Rechtmäßigkeit hat, erkläre ich das Warum natürlich auch.

Dienstaufsicht muss nicht durch ständige Anwesenheit/Aufsicht geschehen.
Sonst würde der Oberst dem Hptm auch ständig über die Schulter gucken und dahinter stände dann erst der Amtsleiter, dann....

Wenn der Soldat als zuverlässig und pflichtbewusst bekannt ist, würde mir die Aufsicht wärend der gemeinsamen Dienstzeit plus eine gelegentliche Kontrolle der Arbeitsergebnisse reichen.

Ansonsten wie bereits angesprochen: Kläre, ob du Sport machen kannst (ggf unter Aufsicht anderer Dienstgrade), wende dich an den Spieß oder zieh die Sache mit der Beschwerde durch.
Das zwischenmenschliche Verhältnis scheint ja eh schon kaputt zu sein, wenn du glaubst schikaniert zu werden.

KlausP

Wir kennen (wie eigentlich immer in solchen Fällen) nur eine Seite der Medaille. Irgend etwas muss ja vorgefallen sein, dass der Vorgesetzte zu seinem Befehl gekommen ist, zumal es ja, so wie ich verstanden habe, vorher anders war..
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rollo83

@ Funker

Sie verstehen mich falsch, das sie ihren gegebenen Befehl erklären find ich gut aber es ist halt keine Pflicht dies zu tun.

Viele Befehle die gegeben werden sind für Untergebene erst mal nicht ganz nachzuvollziehen weil sie einfach gar nicht die Hintergründe kennen und die müssen sie auch gar nicht kennen.

AlphaBravoCharlie

@wolverine

Habe ich :) Ihre Quellen werde ich am Montag studieren um abzuwägen, inwieweit der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet wurde. Meine Fragen sind soweit geklärt.

@DeltaEcho

Unsere wöchentliche Arbeitszeit beträgt ohne Mittagspausen 42 Stunden. Ich müsste täglich um ca. 3 Uhr morgens losfahren, wenn ich mich an die Dienstzeiten der anderen Soldaten halte. Meine Familie könnte ich täglich nicht sehen, wenn ich durch die Sonderregelung zum Kasernenschläfer werden muss. Meine Vorgesetzten aus meinem Bereich sind alle wesentlich Heimat näher. 

@Ralf und Rollo83

Eine Möglichkeit wäre, dass der Befehlsempfänger ein schriftliches oder mündliches Gesuch an den Befehlsgeber richten kann, indem der Befehlsgeber die Rechtmäßigkeit seines Befehls rechtfertigen muss bzw. kann. Dieses Gesuch würde sich ganz besonders mit unmittelbaren Vorgesetzten anbieten, um die zwischenmenschlichen Folgen einer Beschwerde und/oder Eingabe zu verhindern oder zu vermindern. Um aber weiterhin zu gewährleisten, dass die Befehlsstruktur funktioniert, müsste dieses Gesuch gewisse Kriterien erfüllen. Es bezieht sich also auf Befehle, die für den Befehlsempfänger schwammig sein, aber dennoch erstmal ausgeführt werden.

Nach so etwas habe ich gesucht, aber das scheint wohl nicht zu existieren...

Flexscan

Zitat von: AlphaBravoCharlie am 02. November 2014, 13:32:20
Ich müsste täglich um ca. 3 Uhr morgens losfahren, wenn ich mich an die Dienstzeiten der anderen Soldaten halte. Meine Familie könnte ich täglich nicht sehen, wenn ich durch die Sonderregelung zum Kasernenschläfer werden muss. Meine Vorgesetzten aus meinem Bereich sind alle wesentlich Heimat näher. 

Mit kommen gleich die Tränen...
Zigtausende KameradInnen sind nur am Wochenende daheim, haben sogar noch Mann/Frau, Kinder.

Das ist nunmal die Bundeswehr und keine Heimatwehr.

Wenn es nicht anders gewährleistet werden kann, das die tägliche Arbeitszeit erreicht wird, wird der Heimschläfer gestrichen. Thema durch.

Bei sowas könnt ich an die Decke gehen.

Sowas schreit nach Zusatzdiensten, bevorzugt am Wochenende/Feiertagen...

MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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wolverine

#28
Zitat von: funker07 am 02. November 2014, 13:13:41
Dienstaufsicht muss nicht durch ständige Anwesenheit/Aufsicht geschehen.
Sonst würde der Oberst dem Hptm auch ständig über die Schulter gucken und dahinter stände dann erst der Amtsleiter, dann....
Muss nicht, aber kann durchaus! Selbst der Oberst kann seinem Hptm auf dem Schoß sitzen wenn er das für nötig hält.

@ABC: Was ist denn das großartig Andere an diesem Schreiben gegenüber der Beschwerde? Der Schreiber fühlt sich ungerecht gehandelt und der Vorgesetze fühlt sich kritisiert. Entweder kann er vernünftig damit umgehen oder eben nicht.
Ich habe eine Beschwerde immer als das gesehen, was sie ist: eine Kontrollmöglichkeit. Entweder trägt der zuständige Bearbeiter die Maßnahme mit weil er sie für richtig hält oder er gibt der Beschwerde statt. Dann weiß Ihr Hptm, dass er einen Fehler gemacht hat und nimmt das hoffentlich an und versucht es zukünftig besser zu machen. Es ist doch kein persönlicher Affront aber wenn er es so sehen möchte, würde er das auch mit Ihren Schreiben.
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Ralf

Eben! Das ist doch genau das selbe, nur keine aufschiebende Wirkung, vielleicht ist es das, was der TE meint und sucht?
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