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Recht auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Befehls?

Begonnen von AlphaBravoCharlie, 01. November 2014, 21:38:53

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KlausP

Vielleicht hat ja sein "neuer" mit seinem "alten" Vorgesetzten etwas ausführlicher kommuniziert.  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

bayern bazi

und wenn z B: der AbtLtr um 0600 kommt und der Stelv sogar erst um 0900 - so ist die ganze Abteilung mit Führungspotential 3 Stunden länger Einsatz- und Arbeitsfähig, dasselbe gilt auf für die untergeordneten Offz und UmP Stellen - aber wieso sollte ein einzelner Mannschafter wenn von denen keiner mehr da ist noch allein im Büro sitzen wenn er keinen Auftrag mehr bekommt ??

Gleitzeit hat was mit Arbeitsfähigkeit und Errecibarkeitsverlängerung zu tun - nicht um jedem einzelnem seine Dienstzeit komfortabel einzustellen

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

KlausP

Zitat...  nicht um jedem einzelnem seine Dienstzeit komfortabel einzustellen ...

Nicht? Das enttäuscht mich aber jetzt. Wozu braucht man persönlich dann Gleitzeit?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Roadrunner76

Soweit die Devinition der "freien Wirtschaft", ich bin aber fest davon überzeugt, dass es bei der BW auch eine entsprechende "Betriebsvereinbarung" dazu gibt:

ZitatGleitzeit oder gleitende Arbeitszeit bezeichnet eine in gewissem Rahmen frei geregelte Arbeitszeit. Regelungen zur Gleitzeit werden in Deutschland zumeist zwischen Unternehmensführung und Betriebsrat festgelegt. Das geschieht über eine Betriebsvereinbarung. In der Regel besteht eine Kernzeit (oft zwischen 9 und 15 Uhr). In dieser Kernzeit müssen die Mitarbeiter anwesend sein. Die Arbeitszeiten vor und nach der Kernzeit sind dem Einzelnen überlassen, doch muss er sich insgesamt im Durchschnitt an die vereinbarte Wochen-Arbeitszeit halten.

http://www.igmetall.de/arbeitslexikon-2351-gleitzeit-2579.htm

Andi

Ich habe die Gleitzeit in der Dienststelle in der ich sie erleben durfte auch immer gerne als "flexibele Dienstbeginnverschiebung" bezeichnet, eben weil eine wirkliche Gleitzeit gar nicht bestand. Man konnte zwischen 6 und 9 Uhr anfangen und musste dann sein normales Tagespensum "absitzen". Mit Gleitzeit hatte das nichts zu tun, hieß aber so.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Ralf

@Roadrunner: Die gibt es, ist aber anderslautend
Zitat von: Ralf am 03. November 2014, 04:54:59
Bei uns gibt es einen Abschnitt "Dienstliche Belange" und der besagt in etwa, dass auch bei gleitender Arbeitszeit der Dienstbetrieb sicher zu stellen ist. Dienstbeginn, Dienstunterbrechung und Dienstende sind in Einklag mit den für den Dienstbetrieb erforderlichen Anwesenheiten zu bringen. Beide, also Beschäftigter und Vorgesetzter, tragen hierfür gemeinsam die Verantwortung.
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Roadrunner76

Ich werde mir unsere BV-Gleitzeit mal anschauen, den Passus mit dem Dienstbetrieb gibt es da bestimmt auch. Meine da auch im Zusammenhang mit den Abteilungen, welche Kundenkontakt haben, von gehört zu haben. Die Mitarbeiter haben dann aber auch eine ordentliche Begründung dafür erhalten, warum ihre Gleitzeit eingeschränkt wird. 

Altrec

Zitat von: Ralf am 03. November 2014, 10:41:32
@Roadrunner: Die gibt es, ist aber anderslautend
Zitat von: Ralf am 03. November 2014, 04:54:59
Bei uns gibt es einen Abschnitt "Dienstliche Belange" und der besagt in etwa, dass auch bei gleitender Arbeitszeit der Dienstbetrieb sicher zu stellen ist. Dienstbeginn, Dienstunterbrechung und Dienstende sind in Einklag mit den für den Dienstbetrieb erforderlichen Anwesenheiten zu bringen. Beide, also Beschäftigter und Vorgesetzter, tragen hierfür gemeinsam die Verantwortung.

Übertragen auf diesen Fall wäre der Dienstbetrieb aber wohl sicher gestellt.
Er hat ja anscheinend nur eine Anweisung erhalten, wann er zu gehen hat, nicht wann er erscheinen muss. Folglich ist der Dienstbetrieb wohl für den Dienstbeginn, welchen er gewählt hat, sicher gestellt.
Frage wäre dann: Wäre der Dienstbetrieb nicht mehr sicher gestellt, wenn er länger bleibt?

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wolverine

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StOPfr

Sehe ich auch so und empfehle daher dem TE, die gegebenen Empfehlungen zu beachten und uns bei passender Gelegenheit über ein Ergebnis zu informieren.
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InstUffzSEAKlima

Es gibt auch in Unternehmen Stellen, die per Regelung von der Gleitzeit ausgenommen sind, weil sie für bestimmte Tätigkeiten fixe Zeitpunkte haben bzw. die Arbeit keine Verschiebung erlaubt. Also alles nichts, was er nur bei der Bw gäbe oder geeignet wäre, von Einzelnen als "Schikane" aufgefaßt zu werden. Es gibt immer noch die Möglichkeit einer Versetzung (int/ext), wenn man nicht zurechtzukommen scheint. Der "normale" Soldat, der nicht im Stab oder einem Amt tätig ist, hat auch feste Zeiten und einen fixen Rahmendienstplan und kennt auch oft nichts anderes.

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