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Auslandseinsatz als Res --- Vorbereitende/org. Maßnahmen

Begonnen von HCRenegade, 21. November 2014, 20:25:05

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chewbaccaxD

Tommie, ich wollte hier auch lediglich auf die "relevanten" Dinge eingehen.
Wie Internet, Naschzeug, Sport, etc.

Aber hier wurde ja schon alles gesagt  :).

Alternativ gibt es auch SIM-Karten für 10 Euro mit mobilen Internet.

Tommie

Zitat von: MMG-2.0 am 25. April 2015, 21:58:52Die S2 Aussage ist totaler Mumpitz!

Nicht nur das, sie konterkariert auch die aktuelle Befehlslage von Seiten des EinFüKdoBw! Der Typ hat nicht nur keinen Plan, er möchte auch eigene Regeln erfinden.

HCRenegade

Um nochmal darauf zurückzukommen - was ist denn das Schlimmste, das passieren kann, wenn man von der Sperre nicht Gebrauch macht? "Ausspioniert" werden, ohne dass ich es merke, kann ich doch auch, wenn ich hier bin.
Und vllt war es ganz klug, das (noch) nicht zu beantragen - sonst hätte es evtl Probleme mit der Ü1 geben können, wenn der MAD keine Auskunft bekommt.

Tommie

Oh Mann, Du hast echt keine Ahnung ;D ! Der MAD bekommt immer Auskunft, denn die Auskunftssperre gilt immer nur für Privatpersonen, Firmen, etc. aber nicht für Behörden!

Es kam in der Vergangenheit schon vor, dass Frauen von Soldaten im Einsatz Anrufe bekommen haben, die sie nicht wirklich erfreut haben. So etwas unterbindet man u. a. damit!

Tommie

Gib einfach mal "Auskunftssperre", "Meldegesetz" und das Bundesland in dem Du wohnt, dann findest Du z. B. für Bayern das hier:

https://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/leistung/33997662504

Andere Bundesländer regeln dass nahezu gleich!

HCRenegade

Zitat von: Tommie am 25. April 2015, 22:22:16
Der MAD bekommt immer Auskunft, denn die Auskunftssperre gilt immer nur für Privatpersonen, Firmen, etc. aber nicht für Behörden!


Gut, wieder was dazu gelernt - ist halt nicht mein Kompetenzschwerpunkt  ;)

MMG-2.0

Zitat von: HCRenegade am 25. April 2015, 22:19:29
Um nochmal darauf zurückzukommen - was ist denn das Schlimmste, das passieren kann, wenn man von der Sperre nicht Gebrauch macht? [...]
Sollte doch im Vortrag S2 erörtert worden sein!?

Gerade bei Einsatzunfällen/tote wurden Angehörige immer wieder mit Telefonaten konfrontiert, in denen
man ihnen mitteilte, dass der Soldat verstorben sei. So etwas sollte vermieden werden. Für eine absolut
alleinstehende Personen, mag das nicht so von Bedeutung sein, es sei denn, die/das Wohnung/Haus wird
während des Auslandseinsatz nicht bewohnt. Daher die Auskunftssperre.



MMG-2.0

Zitat von: HCRenegade am 25. April 2015, 22:29:36
Zitat von: Tommie am 25. April 2015, 22:22:16
Der MAD bekommt immer Auskunft, denn die Auskunftssperre gilt immer nur für Privatpersonen, Firmen, etc. aber nicht für Behörden!
Gut, wieder was dazu gelernt - ist halt nicht mein Kompetenzschwerpunkt  ;)
Da hätten einigen alleine schon wegen der ehm. GEZ die Auskunftssperre beantragt.

Tommie

He he he ;D ! Das wäre ein guter Plan gewesen, MMG ;) !

Die Auskunftssperre kann übrigens auch bei Nachweis eines begründeten Interesses einer Privatperson (z. B. wegen Zwangsvollstreckungen!) wieder aufgehoben werden. Die Dauer einer Auskunftssperre ist auf den Rest des aktuellen Kalenderjahres und zwei weitere Kalenderjahre begrenzt und müsste dann verlängert bzw. neu beantragt werden. Ich persönlich halte sie für sehr sinnvoll und habe sie auch immer beantragt und verlängert! Nicht weil ich Schulden habe, sondern weil ich es nicht brauchen kann, dass bei meiner Familie während ich im Einsatz bin, irgendwelche Vögel anrufen und mit denen ein übles Spiel treiben!

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