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Vorstrafe (getilgt) nicht angegeben

Begonnen von Thomas1223, 25. November 2014, 20:53:33

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Thomas1223

Genau sie haben es richtig verstanden  ;)
Seitdem war nie wieder irgendwas

KlausP

Und was hat Ihr Chef nun heute nach Ihrem Gespräch mit ihm gesagt?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Thomas1223

Es hatte keine Relevanz  ;)
Der Rechtsberater wusste es schon durch die Anforderungen der Akten der Staatsanwaltschaft das ich es nicht angegeben hatte. Mein Behördenführungszeugniss ist sauber darin wurde es getilgt und somit hatte ich rechtmäßig gehandelt.

Pofi


Thomas1223


BulleMölders

Manchmal kann man Menschen mit so wenig Glücklich machen. Passt doch irgendwie zur Vorweihnachtszeit.  ;D

Thomas1223

Da mögen Sie wohl recht haben.
Für mich ist es das größte Geschenk seit Jahren :)

wolverine

Ein ruhiges Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen. :D
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Helft mit, dass es so bleiben kann

Thomas1223

So der Rechtsberater der Division will das jetzt dahingehend nochmal überprüfen welche Belehrung im Bewerbungsbogen genau stand bzw im Eröffnungsvermerk... ich kann nur immer wieder betonen das ich das nicht vorsätzlich gemacht habe ich dachte das passt so da es im Behördenführungszeugniss "getilgt" war.. Hab mit dem Rechtsberater der Division telefoniert und gesagt als ich den BZRG auszug eingesehen habe,  habe ich es sofort am nächsten Tag meinem KP Chef offenbart, und den Rechtsberater der Divison habe ich es nun auch mitgeteilt.

Thomas1223

Hat niemand eine Idee ? Oder kann mir sagen was passiert ?

Ralf

Wie soll denn jemand hier etwas dazu sagen koennen, wenn der RB sich selbst erst einmal offen haelt, nach Einsichtnahme der Unterlagen eine Entscheidung zu treffen.
Von garnichts bis Einstellungsbetrug und Entlassung kann alles vorkommen.
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Thomas1223

Ich hoffe zumindest das man das wenigstens ein bisschen berücksichtigt das ich es nachträglich noch selber von mir aus ehrlich gesagt habe

Pofi


Thomas1223

Entlassung ja das würde ich auch sogar verstehen und wäre auch mehr als gerecht.. aber wird dann auch zwingend oder generell eine Strafanzeige wegen Betruges erfolgen ? Hat dahingehend jemand Erfahrung ?

Tommie

Ich weiß ja nicht, warum Sie von uns hier die ganze Zeit eine Art "Kaffeesatz-Leserei" verlangen! Warum warten Sie nicht einfach ab, bis der Rechtsberater sich entschieden hat? Letztendlich wird Ihnen sowieso nichts anderes übrig bleiben! Fakt ist, dass aus dem Forum hier niemand "schuld" ist an der Situation, die durchaus auch als Missverständnis verstanden werden kann. Somit sollten wir hier auch alle Spekulationen sein lassen ...