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Anträge und Zusatz Anträge

Begonnen von Shentox, 03. Januar 2015, 10:25:44

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Ralf

Du hast dir die TG-Verordnung wohl nicht durchgelesen, denn §6 sagt etwas anderes aus.
Wenn das zu schwer ist: Wie wäre es dem Rat zu folgen und den Rechnungsführer das zu fragen, der dann auch anhand der Unterlagen und Zusage/Nichtzusage der UKV sagen wird, ob und wenn ja welcher Anspruch besteht.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Tommie

Man muss unterscheiden zwischen:

1. Trennungsgeld = alle Zahlungen im Zusammenhang mit der TGV
2. Trennungstagegeld = Erhalten nur diejenigen, die TG nach § 3 beziehen!
3. Trennungsübernachtungsgeld: = wird auch nur nach § 3 der TGV gezahlt!

Als TG-Empfänger nach § 6 TGV erhalten Sie für jeden Tag, an dem Sie von Morgens, wenn Sie aus dem haus gehen, bis Abends, wenn Sie zurückkehren, mehr als 11 Stunden weg von zu Hause sin, also üblicherweise für jeden Montag bis Donnerstag, an dem Sie im Dienst sind, einen Verpflegungszuschuss von € 2,05 am Tag. Ebenfalls erhalten Sie eine Wegstreckenentschädigung, die vom ReFü berechnet wird.

Trennungsgeld nach § 3 ist drei Monate lang steuerfrei, das nach § 6 der TGV wird von Anfang an versteuert!

Shentox

Ich habe es auch Gegoogelt es tut mir leid das ich nicht das Bundeswehrwissen habe das sie besitzen ich habe nach Erklärung gesucht und nicht nach Vorwürfen   >:( es kennt sich halt nicht jeder im Paragraphen wald aus

Shentox

Okay Danke nun habe ich den richtigen link ja bekommen ich danke euch vielmals

Stefank89

Kann mir jemand sagen wie es ist, wenn man nicht täglich heim fährt, sondern nur jeden 2. Tag?

KlausP

Zitat von: Stefank89 am 03. Januar 2015, 16:30:47
Kann mir jemand sagen wie es ist, wenn man nicht täglich heim fährt, sondern nur jeden 2. Tag?

Ja. Ihr Rechnungsführer. Der wird für sowas bezahlt ...

Was steht dazu in der Trennungsgeldverordnung? (Bin zu faul, danach zu suchen, weil es mich nicht betrifft.  ::))

btw: Werden (oder sind) Sie überhaupt Trennungsgeldempfänger?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Entweder fahren Sie jeden Tag und erhalten Leistungen nach § 6 TGV und eben keine dienstliche Unterkunft oder Sie fahren nicht jeden Tag und erhalten dann eine Unterkunft gestellt und Leistungen nach § 3 der TGV! "Wischi-Waschi" wie es Ihnen gefällt, wird das BwDLZ wohl eher nicht mitmachen! Es gibt auch nicht "ein bisschen schwanger" ... ;) !

AT

Das TG richtet sich danach ob die tägliche Heimkehr zuzumuten ist. Die zumutbaren Zeiten sind bis 3h für Hin- und Rückfahrt oder mehr als 12h vom Wohnort entfernt.
Wenn das BwDLZ diese Berechnung durchgeführt hat, wird nach dem Paragraph entschieden.
Wenn dann jemand täglich heimkehrt, das aber nicht jeden Tag möchte, ist das möglich. Bekommt dann aber nur TG für die Tage an denen man tatsächlich gefahren ist.
Genauso verhält es sich im umgekehrten Fall. Jemand der nicht täglich heimfahren kann, bekommt für jeden Tag, den er nicht volle 24h zuhause sein kann TG. Falls jemand also Sonntags zur Kaserne anreist und Freitags fährt von Sonntag bis Freitag. Ist man jetzt zB krank oder hat Urlaub darf für diese Tage eben auch kein TG eingereicht werden.
Der Antrag kann frühestens am Ende des Monats und muss tagegenau eingereicht werden.
Soviel zu dieser Frage.
Aber wie gesagt. BwDLZ anrufen, vorher alle Fragen aufschreiben und alle Fälle mal durch sprechen.
Sofern man nämlich dienstlich nicht nach Hause fahren !darf!, bekommt man natürlich auch dafür TG oder eine vergleichbare Entschädigung. ZB wie auf Übungen.


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Tommie

Wir sind immer noch einer Meinung ;) ! Worauf ich allerdings hinaus wollte, ist folgendes: Wer Trennungsgeldempfänger nach § 6 ist, hat dann eben keinen Anspruch auf unentgeltliche Bereitstellung einer dienstlichen Unterkunft, wenn er denn mal übernachten möchte!

KlausP

ZitatWir sind immer noch einer Meinung

Ihr macht mir Angst!  ;D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

AT

Doch, hat man wenn man dienstlich daran gehindert wird nach Hause zu fahren. Steht auch in der TGV.
Also, wie immer anderer Meinung und die Welt ist wieder in Ordnung.


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