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Marsch "Ohne Tritt"

Begonnen von HG z.S., 05. Januar 2015, 12:01:47

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Tommie

#15
Immer langsam mit den jungen Pferden, gelle ;) ! Und zu Ihrer Beruhigung kann ich Ihnen versichern, dass die ZDv 3/02 genau NICHT eingestuft ist, weil ich ansonsten nicht aus ihr zitiert hätte!

AT

Und trotzdem kannste die nicht lesen!


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Altrec

Vermutlich meint AT die folgende Stelle:
ZitatGrundsätzlich treten die Soldaten aus der Grundstellung an;
ausgenommen "Ohne Tritt Marsch" als Befehl im Gelände
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Helft mit, dass es so bleiben kann.

Tommie

Zitat von: Tommie am 05. Januar 2015, 20:07:36Fakt ist, dass auch in dem von Ihnen erwähnten Teil "Marsch" nirgendwo steht, dass der Befehl "Ohne Tritt Marsch!" dann nicht angewendet werden darf, wenn man sich nicht im Gelände befindet! BASTA!

Und so lange ich vor der Front stehe und die Befehle erteile, da lege ich fest, wo Gelände ist und wo nicht ;) !

HG z.S.

So, und jetzt haben wir uns alle wieder lieb, OK? ;D

Um zum Thema und meiner ersten Frage zurückzukommen:
Fasse ich also richtig zusammen, dass also der Marsch "ohne Tritt" aus der Grundstellung heraus befohlen werden sollte?
(Ausgenommen, wir befinden uns im Gelände, natürlich.)

F_K


HG z.S.


F_K

Nur zwei Punkte:

- Im Formaldienst gibt es Kommandos, manche bedingen zwingend einen "Zustand vorab". Z. B. alle Bewegungen aus dem Stillgestanden.

- Gibt es Gründe, warum keine Formaldienstausbildung betrieben wird (z. B. Gelände, schwere Ausrüstung), so wird man eher "ohne Tritt Marsch" befehlen, auch keine Grundstellung einnehmen und daher "rechts um machen" statt "Stillgestanden, Rechts um ..".

Andyxmas

Zitat von: Tommie am 05. Januar 2015, 20:28:13
Immer langsam mit den jungen Pferden, gelle ;) ! Und zu Ihrer Beruhigung kann ich Ihnen versichern, dass die ZDv 3/02 genau NICHT eingestuft ist, weil ich ansonsten nicht aus ihr zitiert hätte!

mal kurz OT:
Nur weil bei der ZDv 3/2 keine VS-NFD drunter/drüber steht (wie bei der ZDv für G3 oder MG3 oder vielen anderen ZDv oder auch bald sämtlichen Regelungen) heißt das noch lange nicht das man daraus ÖFFENTLICH zitieren darf! ;)

Ich zitiere mal selbst ohne Quellenangabe:

Die Tatsache, dass eine dienstliche Angelegenheit nicht als VS eingestuft ist oder deren
Geheimhaltungsgrad aufgehoben wurde, bedeutet nicht, dass sie von jedermann veröffentlicht
werden darf. Alle dienstlichen Angelegenheiten (auch für nicht eingestufte "offene" bzw.
"offengelegte") unterliegen der "Amtsverschwiegenheit" (§ 14 SG, § 61 BBG, § 9 BAT, § 11
MTArb). Ob und in welchem Umfang eine der Pflicht zur Verschwiegenheit unterworfene
Information zur Weitergabe/Veröffentlichung freigegeben werden kann, entscheidet die
herausgebende Stelle der Information unter Berücksichtigung der dienstlichen Notwendigkeit
(siehe auch VMBl 1982, Nr. 10, Seite 211 ff ,,Private Veröffentlichungen und Vorträge").


zu dem Rest in diesem Thread:
Ich glaube diese "Diskussion" wird niemals aus der Bw verschwinden..

In meinem Lieblingsfach (und das meine ich auch so) Formaldienst wurde mir immer auf meinen FAL und Fw AMT beigebracht:
Stillgestanden
Rechts/links um
Ohne Tritt Marsch

Links um "machen" wäre mein HörsaalFw geplatzt und hätte mich gevierteilt.
Trotzdem wird es heutzutage immerwieder gemacht.
Ich werde aber jederzeit wenn ich eine Formation führe(n darf) diese egal wie aus dem Stillgestanden losmarschieren lassen.

wolverine

Zitat von: Andyxmas am 07. Januar 2015, 14:26:21
Nur weil bei der ZDv 3/2 keine VS-NFD drunter/drüber steht (wie bei der ZDv für G3 oder MG3 oder vielen anderen ZDv oder auch bald sämtlichen Regelungen) heißt das noch lange nicht das man daraus ÖFFENTLICH zitieren darf! ;)

Ich zitiere mal selbst ohne Quellenangabe:

Die Tatsache, dass eine dienstliche Angelegenheit nicht als VS eingestuft ist oder deren
Geheimhaltungsgrad aufgehoben wurde, bedeutet nicht, dass sie von jedermann veröffentlicht
werden darf. Alle dienstlichen Angelegenheiten (auch für nicht eingestufte "offene" bzw.
"offengelegte") unterliegen der "Amtsverschwiegenheit" (§ 14 SG, § 61 BBG, § 9 BAT, § 11
MTArb). Ob und in welchem Umfang eine der Pflicht zur Verschwiegenheit unterworfene
Information zur Weitergabe/Veröffentlichung freigegeben werden kann, entscheidet die
herausgebende Stelle der Information unter Berücksichtigung der dienstlichen Notwendigkeit
(siehe auch VMBl 1982, Nr. 10, Seite 211 ff ,,Private Veröffentlichungen und Vorträge").

Und warum zitieren Sie dann eine dienstliche Bekanntmachung? :o
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Helft mit, dass es so bleiben kann

Andyxmas

Touché...
Hast recht.
Was sollte ich sonst machen?
"Ich habe mal gehört das das nicht erlaubt ist?" bringt uns auch nicht wirklich weiter oder?! ;) Gut Verweis auf §14 SG hätte gereicht sorry! ;)

Und jetzt komm ich mir so alt vor wenn wir uns "siezen" oder ist das hier im Forum so üblich?!
Dann mach ich direkt aus "hast recht" > Sie haben recht... Je nachdem wie gewünscht...

F_K

ZitatLinks um "machen" wäre mein HörsaalFw geplatzt und hätte mich gevierteilt.

.. mir Dir kann man so etwas vielleicht machen, mit anderen halt nicht.

Wenn ich einen Zug Fallis mit vollem Gerödel und Ausrüstung, ggf. schweren Waffen vor mir stehen habe, stelle ich diese nicht ins "Achtung / Stillgestanden".
Da bleibt halt nur "rechts um machen" und "ohne Tritt marsch".

Aus meiner Sicht hat euer HörsaalFw da einfach schlecht ausgebildet, bzw. die Ausnahmen nicht erklärt und war auch bei EMs nicht "der Burner".

(.. sagt halt jemand, der in seiner (letzten) Laufbahnausbildung schon einen Hörsaal (Stabs-) Offizier als Ausbilder hatte ...)

Zu dem anderen Thema: Die "offenen" Vorschriften waren schon vor Jahren auf einer kommerziell kaufbaren CD verfügbar (Grafik Börse BW), insoweit ist eine weitere Veröffentlichung wohl nicht mehr möglich ...

Andyxmas

Das Beispiel was du bringst würde ich doch genauso machen.
Da gäbe es keine Stillgestanden.
Da sind wir völlig einer Meinung.

Konnte nur nicht im Eröffnungspost lesen das dort was von Marschgepäck steht.
Meine Aussage betraf einfach nur die angetretene Formation.

Und zu der CD>hey man lernt nie aus... Wenn dem so ist dann einfach meinen Post vergessen und die Sache ist gut. ;)
Dafür ist ein Forum ja da.. Voneinander lernen.

HG z.S.

Danke. Ich denke, jetzt habe ich es verstanden:

Wenn Formaldienst, dann aus der Grundstellung. Wenn gewisse Unwägbarkeiten das nicht zulassen oder nicht sinnvoll machen (Gelände, Gerödel, etc.), dann "Ohne Tritt" ohne Grundstellung.

TRENNUNG

Es gab noch eine zweite Frage:
ZitatBeim Schwenken im Gleichschritt wurde zu meiner Zeit beim Kürzertreten "getrampelt". Jetzt habe ich gehört, inzwischen trampelt man nicht mehr. Kann das jemand bestätigen. In der 3/2 habe ich nichts passendes gefunden. (Vielleicht hab ich es aber auch nur übersehen.)

Was sagt Ihr hierzu?

AT

Die Vorschrift sagte damals, wie heute nichts über das sog. Trampeln aus, sondern nur über die Schrittlänge, respektive "kürzer treten".
Aber es stimmt. Wird nicht mehr durchgeführt. Kurztreten hat "leise" zu erfolgen.


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