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Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert

Begonnen von Loppe, 06. Januar 2015, 21:24:16

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FreiWulf

ich weiß nicht ob es euch hilft aber ich hatte ein ähnlichen fall wurde t2 gemustert und nach einer woche auf t5 da ich mal ein lunngenriss hatte.  mir hat der truppenarzt empholen einen sonderantrag zu stelle bei mir ging es aber nur weil ich eine ausbildung haben die auch für meinen einstellung dient. wie es bei ihnen also aussieht kann ich es so nicht gebau sagen einfach mal im KC auf den sonderantrag nachfragen. hoffe aber natürlich das er auch so genommen wird drücke ihren sohn die daumen.

ulli76

#16
Also für Zeitsoldaten gilt:
III77- 1. Einmaliger Gelegenheitsanfall, mehr als 12 Monate zurückliegend ohne zerebrale Krampfbereitschaft im aktuellen EEG
         2. Zerebrale Anfälle bis zum Vorschulalter (auch Fieberkrämpfe) ohne neurologische Ausfälle und ohne jegliche pathologische EEG-Veränderungen in der Folgezeit und aktuell.

Kann sein, dass der Musterungsarzt die Bedingungen für den ersten Satz erfüllt gesehen hat. Passt aber eigentlich nicht, da es nicht einmalig war. Der 2. Satz passt wegen dem Alter nicht.

IV77- Zerebrale Anfälle bis in das Jugendalter, auch ausbehandelte kindliche Anfallsleiden, soweit folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- seit mindestens 60 Monaten ohne Notwendigkeit einer medikamentösen Therapie
- in diesem Zeitraum ohne erneuten zerebralen Anfall
-keine Krampfbereitschaft im aktuellen EKG

Einmaliger Anfall (z.B. Gelegenheitsanfall) mehr als 6 Monate zurückliegend.

Das ist wahrscheinlich das, was der Truppenarzt als erfüllt gesehen hat. Nach deiner Beschreibung müssten die Bedingungen erfüllt sein. Damit hat man aber sehr viele Ausschlüsse. Ob das für die geplante Verwendung deines Sohnes ein Ausschluss ist und ob es eine alternative Verwendung gibt, müsste man klären.

V77. Verdacht auf Zerebrales Anfallsleiden (passt nicht, da die Diagnose ja bestätigt ist)
Zerebrale Anfälle bis in das Jugendalter, soweit sie noch nicht nach Gradation IV eingestuft werden können (z.B. weil die 60 Monate noch nicht rum sind)

Einmaliger Gelegenheitsanfall, soweit er noch nicht nach Gradation IV eingestuft werden kann (wegen den 6 Monaten)

VI77 Gesichertes Zerebrales Anfallsleiden (mit oder ohne EKG-Veränderung)
Durch EEG nachgewiesene zerebrale Krampfbereitschaft auch ohne Anfallsymptomatik.
Narkolepsie.

Sieht so aus, als ob das alles nicht zutrifft.

Bleibt also noch die Frage, ob III oder IV von der Gradation zutrifft.

Jetzt besteht noch das Problem, dass dein Sohn FWDL werden will. Bei denen gibt es die IVer-Gradation nicht (und damit auch nicht den Tauglichkeitsgrad T6).

Jetzt die schlechte Nachricht:
Gradation VI für FWDL: Nachgewiesene mehrfache zerebrale Anfälle in der Vorgeschichte (u.a. nach dem Vorschulalter) ODER gesichertes zerebrales Anfallsleiden (mit oder ohne EEG-Veränderung)

Die Defintion von III77 ist die gleiche wie für SaZ.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

StOPfr

#17
Zitat von: FreiWulf am 08. Januar 2015, 07:42:07
...hoffe aber natürlich das er auch so genommen wird drücke ihren sohn die daumen.

Das ist doch keine Frage des Hoffens oder eine gute Gelegenheit fürs Daumen drücken. Es gibt die Untersuchungen und deren bindende Ergebnisse ja nicht aus "Spaß an der Freud",  sondern aus guten und nachvollziehbaren Gründen. Warum zieht es Bewerberinnen und Bewerber mit gesundheitlichen Problemen fast schon zwanghaft in die Truppe? Es gibt so viele Möglichkeiten für ein erfülltes Berufsleben, da muss man doch nicht fast um jeden Preis (Es ist mein Lebenstraum!) auf einem belastenden Beruf bestehen, dem man gesundheitlich nicht gewachsen ist und dessen Anforderungen bzw. dessen Einstellungsvoraussetzungen man nicht erfüllt. 
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

KlausP

Weil es hier noch nicht genannt wurde:

Es gibt keinen Anspruch Wehrdienstfähigkeit!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

mailman

Ich musste meinen Traum Polizist zu werden auch begraben obwohl ich dafür viel trainiert hatte und ich die Grenze der Sehfahigkeit fuer übertrieben halte.

Aber kann man nicht ändern. Traum hin oder her

Loppe

Also, falls es noch nicht deutlich genug aus meinen ausführlichen Beshreibungen hervor gegangen ist - auf die Frage bezogen, warum man sich mit gesundheitlichen Problemen fast zwanghaft in die Truppe ziehen will :
Er hat KEINE gesundheitlichen Probleme, sondern HATTE welche, NACH einer Gehrinerschütterung!
Es ist also kein chronisches Leiden, sondern war eine Folge des "Unfalls" und wurde behandelt, so wie austherapiert, so dass er als vollständig geheilt angesehen wird, was er ja auch ist. Und das bereits seit ca. 7-8 Jahren, damit fast die Hälfte seines Lebens.

Mir ist auch nicht ganz klar, warum hier so darauf herumgeritten wird, dass ich Worte wie "Hoffnung" benutze und dass es keinen Anspruch auf Wehrdienstfähiggkeit gibt.
Natürlich darf man hoffen. Was spricht dagegen?
Und in keine, Satz schrieb ich etwas von Ansprüchen.
Ist es für einige so wenig nachvollziehbar, dass es neben ihnen noch andere Menschen gibt, die gern in den Dienst der Bundeswehr treten möchten und dass diese bereit sind, alles dafür zu versuchen, weil ihnen eine Richtlinie etwas attestiert, was real nicht existent ist?
Wie traurig wäre es, wenn es nicht auch solche Bewerber gäbe?

@ulli76
Zitat von: ulli76 am 08. Januar 2015, 10:02:29

V77. Verdacht auf Zerebrales Anfallsleiden (passt nicht, da die Diagnose ja bestätigt ist)
Zerebrale Anfälle bis in das Jugendalter, soweit sie noch nicht nach Gradation IV eingestuft werden können (z.B. weil die 60 Monate noch nicht rum sind)


Doch, die 60 Monate sind ja bereits lange rum. Genau genommen, sind es über 80 Monate, nach Absetzen der Medikamente.
Anfallsfrei ist er bereits seit der ersten Einnahme der Medis, entsprechend also über 100 Monate, was ja aber damit (den Medis) nicht zählt.

Allgemeine Info:
Ich habe vorhin nur eine kurze Nachricht meines Sohnes bekommen, kann also noch nicht wirklich die Bedeutung verstehen, fasse es aber als positiv auf.
Die Neurologen im BW-Krankenhaus haben sich heute nochmals alle Krankenakten der Vorgeschichte vorgenommen und daraus auch die Bestätigung erhalten, dass der wahrscheinliche Verdacht bestätigt zu sein scheint, es handelte sich um eine Folge der Gehirnerschütterung und nicht um eine chronische Erkrankung.
Nach langer Beratung teilte man meinem Sohn mit, T6 verfiele und er sei nun als T4 eingestuft.
Dann sprach der Oberstabsarzt ein Lob aus, dass mein Sohn sich, trotz der scheinbar aussichtlosen Situation, so bemühte.
In der Nachricht stand dann noch, dass er also diese Woche nicht nach Hause kommt, was ich so verstehe, dass er also bleiben kann.

Rollo83

Also 1. T4 heißt vorübergehend NICHT Wehrdienstfähig, wenn er wehrdienstfähig sein soll dann mit T1 oder T2 oder T6, aber T4 würde irgendwie wenig Sinn machen.

2. Es gibt Profisportler und die sind ja körperlich mehr als topfit, da sind wir uns wohl einig und selbst diese Profisportler werden als T5 eingestuft und das nicht zu knapp.

Ich kann sie bzw ihren Sohn einerseits verstehen da es bei mir damals als es um Wiedereinstellung ging ähnlich war nur mit einer anderen Verletzung, aber ich kann auch hier den Dienstherrn bzw. die Bundeswehr verstehen.

Loppe

Neuester Stand:
Er wird morgen eingekleidet.
Zuvor muss er noch etwas unterschreiben - was hat er nicht mitgeteilt - aber ich nehme an, dass es vielleicht darum geht, dass eben seine Tauglichkeit unter Vorbehalt angesehen wird?
Das T4 verstehe ich als eine Art Absicherung, dass die Wehdienstuntauglichkeit sich auf die Vergangenheit, also frühere Folgeerkrankung der Gehirnerschütterung bezieht, nach jetzigen Einschätzungen aber zumindest momentan als ausgestanden angesehen werden kann?
Zumindest würde das, meines Erachtens nach, Sinn ergeben, denn damit sichert sich die Bundeswehr ja auch ab, dass eben die ehemalige Erkrankung bekannt ist, derzeit scheinbar keine Einschränkung liefert, jedoch - im selbst unwahrscheinlichen Wiederholungsfall - ein Grund für sofortige Ausmusterung wäre?
Das wäre für ich nachvollziehbar.

miT

Ich zitiere es einfach mal aus dem guten alten Wikipedia, das glaub ich einfach verständlich aufgeschrieben wurde dort:

ZitatT4 (vorübergehend nicht wehrdienstfähig)
Feststellung einer Gesundheitsstörung, die in ihrer Auswirkung auf den Wehrdienst oder in ihrem Verlauf innerhalb von vier Wochen noch nicht abschließend beurteilbar ist, wobei von einem durch Therapie oder Zeitablauf besserungsfähigen Gesundheitszustand ausgegangen werden kann. z. B.: Kürzlich erlittener Unfall mit Knochenbrüchen, bei dem das Ergebnis nach erfolgter Ausheilung abgewartet werden muss, da beispielsweise Bewegungseinschränkungen verbleiben können oder Wirbelschäden bei nicht ausgewachsenen Männern, wenn eine Beurteilung erst nach dem Wachstumstillstand möglich sein sollte.

Auch Wehrpflichtige, die eine feste Zahnspange trugen, wurden vor der Aussetzung der Wehrpflicht als T4 gemustert, vermutlich weil der Bund die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung des Wehrpflichtigen hätte tragen müssen.[2] Die Tatsache, dass eine feste, vorneliegende Zahnspange wegen Induktion den Dienst am Radar unmöglich macht, könnte nur eine Einstufung in T2 rechtfertigen.
Kameradschaftliche Grüße!

KlausP

Wenn der Truppenarzt bei der Einstellungsuntersuchung den Tauglichkeitsgrad T4 vergibt wird der Soldat definitiv nicht eingestellt, weil er "vorübergehend nicht wehrdienstfähig bis in ... Monaten" ist - so steht das dann auf dem entsprechenden Vordruck "Belegart 90/5". Und von den Vordrucken habe ich in 10 bis 12 Grundausbildungen schon weit über tausend in der Hand gehabt und drauf unterschrieben, davon bestimmt um die hundert mit "T 4" oder sogar "T 5"
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miT

Hast du die Spätfolgen der hierdurch auftretenden Arthritis aufgrund dieser enorm hohen Anzahl an Unterschriften durch eine WDB geltendgemacht?  ::) vielleicht aufgrund dessen Klage auf Wiedereinstellung?

;D ...ging nich anders aber rect hast du natürlich. Reden wir hier von T4 ist das definitiv keine Einstellung.
Kameradschaftliche Grüße!

Loppe

Ich kann nur sagen, was mein Sohn mir heute mitteilte. Er wurde heute von T6 (was ich selbst in seinen Unterlagen zuvor auch sehen konnte) auf T4  gestuft und morgen soll er eingekleidet werden, was sie wohl kaum machen würden, wenn er jetzt nicht bliebe, oder?
Glauben muss das niemand, aber ausdenken werde ich mir sowas sicher auch nicht, denn ich werde mich wohl kaum in eine Forum anmelden, um da Stuss zu erzählen.
Es scheint ja nun einmal - zumindest im Fall meines Sohnes - keine pauschale Einteilung nach "Katalog" möglich gewesen zu sein, so dass der Einzelfall gesehen und abgewogen wurde und wie dieser dann richtlinienkonform zu bewerten sei. Denn ich denke kaum, dass man die Richtlinien zu Gunsten meines Sohnes umgeht.

ulli76

Wahrscheinlich hat er was falsch verstanden oder seine Einheit kleidet ihn erstmal ein, bis das geklärt ist. ist leichter, den Soldaten seine Klamotten wieder abgeben zu lassen, als ihn außer der Reihe komplett einzukleiden

Tauglichkeit unter Vorbehalt gibt es bei der Einstellung nicht.

Und du hast glaub ich einiges von dem, was ich geschrieben hab, nicht verstanden:
Ver-Gradation- die Bedingungen erfüllt er nicht, weil die Diagnose gesichert und die 60 Monate rum sind. Ver-Gradation bedeutet übrigens T4.
Die Frage ist, ob man es als einmaligen Gelegenheitsanfall wertet- IIIer-Gradation=T2- was in meinen Augen nicht passt, weil es ja nicht einmalig war. Oder ob man die VIer-Gradation=T5 vergibt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

mailman

T4 ist aber faktisch unmöglich für einen weiteren Dienst. Vllt ist es ein Mißverständnis u

T4 bedeutet wie schon erörtert "vorrübergehnd nicht Wehrdienstfähig" und wer nicht wehrdienstfähig ist, leistet keinen Dienst und zwar überhaupt gar keinen!

Loppe

Naja, warten wir es ab. Ich denke, sobald mein Sohn dann mal heim kommt, werde ich auch einen Blick in die Unterlagen werfen können und sehen, ob er falsch verstanden hat.

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