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Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert

Begonnen von Loppe, 06. Januar 2015, 21:24:16

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Loppe

Hallo,
ich bin neu hier und hoffe ein paar Antworten über bestimmte Richtlinien zu Ausmusterungsgründen zu finden.
Vorab: ich bin nicht selbst betroffen, sondern mein Sohn und aktuell versuche ich noch einige Geschehnisse zu verstehen, die heute passierten.
Diese Infos, die ich suche, können mir hoffentlich weiterhelfen, meinen Sohn zu unterstützen, bzw. ihm Anlaufstellen zu nennen, damit er seinen Traum nicht vollständig begraben muss, auch wenn es momentan danach aussieht.
Ich versuche mich kurz zu fassen, auch wenn es eine längere Geschichte wird.

In der 2. Klasse wurde mein Sohn von einem Mitschüler zu Boden gestoßen, fiel mit dem Kopf auf einen Holzklotz und zog sich dadurch eine leichte Gehirnerschütterung zu, die ihm einige Tage Krankenhausaufenthalt einbrachten.
Vermeidlich gesund entlassen, dachten wir an die Gehirnerschütterung nicht mehr, bis etwa 6-9 Monate später so genannte ,,Absencen" auftraten, eine leichte Form von Epilepsie, bei der der Betroffene bis zu 20 Sekunden wie ,,eingefroren" wirkt. Er verharrt also in seiner aktuellen Bewegung, setzt diese nach der Absence unvermindert fort und weiß nichts davon, einen Aussetzer gehabt zu haben.
Durch einen Kinderneurologen wurden die Absencen diagnostiziert und als Folgen der Gehirnerschütterung eingestuft. Sofortige Gabe von Antiepileptika verhalfen schlagartig die Absencen gänzlich abzustellen. Zur Sicherheit musste mein Sohn jedoch über zwei Jahre die Medikamente nehmen, um sicherstellen zu können, dass alles komplett ausgeheilt ist.
Seit seinem 11. Lebensjahr ist er also geheilt und hatte keine Anfälle mehr. Diese lassen sich auch nicht mehr ärztlich provozieren, wodurch mein Sohn eben als gesund gilt.

Jetzt ist er 18 Jahre alt und wollte den freiwilligen Wehrdienst absolvieren. Eventuell später dann Zeitsoldat werden.
Bei der Musterung gab er die früheren Absencen an, auch, dass er als geheilt gilt und der Arzt teilte ihm mit, dass ein Nachweis über den Neurologen, der die Ausheilung bestätigt, ausreichen würde, um die Ausmusterung auf Epilepsie zu vermeiden.
Diesen Nachweis erbrachte mein Sohn und wurde damit bei der Bundeswehr angenommen.
Gestern sollte die Grundausbildung anfangen und er fand sich pünktlich in der Kaserne ein.
Heute wurde mein Sohn dann nochmals zum Arzt gebracht und neurologisch untersucht. Es gibt nach wie vor keinen Anlass, an der Ausheilung zu zweifeln, er gilt also theoretisch auch vor der Bundeswehr als gesund. Jedoch teilte man ihm mit, es gäbe eine Richtlinie, dass bereits ein einziger Anfall in seinem Vorleben Grund wäre, ihn nicht zur Bundeswehr zuzulassen, selbst wenn er jetzt gesund ist.
Wirklich verstanden habe ich folgende Begründung nicht: Wären die Anfälle noch vor seinem 8. Lebensjahr aufgetreten und komplett ausgeheilt gewesen, so hätte man es noch als ,,im Kleinkindalter" auslegen können. Da er aber etwas älter war, könne man ihn, selbst als nachweislich gesund, nicht mehr zulassen.
Ob nun mit 8 oder 10 Jahren gesund, ist er doch so oder so gesund,

Meine Fragen sind nun, wo man diese Richtlinien eventuell einsehen kann?
Und gibt es eine Anlaufstelle – wenn ja wo – bei der man eventuell einen Widerspruch gegen die Ausmusterung einlegen kann?

Mich verwirrt, dass er überhaupt antreten konnte, wenn diese Richtlinie besteht, denn die ärztlichen Nachweise waren ja Grundlage, ihn überhaupt zuzulassen.
Morgen früh soll er noch einmal zum Truppenarzt, dann zum Gespräch mit dem Hauptmann und danach wird er entlassen.
Für ihn scheint ein Traum geplatzt.
An so vielen Stellen wurde ihm im Vorfeld gesagt, die Hauptsache wäre, er sei jetzt gesund und erneute Anfälle sind medizinisch ausgeschlossen. Man fragt sich, warum er angenommen wurde, wenn er einen Tag später schon wieder ausgemustert wird.

Gemustert wurde er übrigens mit T6. Die heutige Untersuchung sollte jedoch, wenn sich die Anfallsfreiheit bestätigt, eine eventuelle Neueinstufung erbringen.
Diese wäre ja auch eigentlich dann begründbar gewesen. Stattdessen hat man ihn ausgemustert. Schriftlich hat er jedoch nichts – das soll wohl dann morgen kommen – und er meint, die Ärztin habe ihn heute auch auf T6 belassen, statt auf T5, als ausgemustert zu setzen.

Ich weiß, alles klingt sehr verwirrend und niemand hier wird verbindlich sagen können, dass mein Sohn noch eine Chance hat. Eigentlich möchten wir das Durcheinander nur verstehen und hoffen, dass es irgendwie doch noch möglich ist, bei der Bundeswehr bleiben zu können.

Danke schon einmal, für die Zeit, meine Frage zu lesen!

LG
Loppe

oldschoolpapa


miT

In der ZDV 46/1 (Einfach googeln) finden sie die Richtlinien an die sich die Ärzte zu halten haben. Letzten endes ist es Natürlich eine einzelfallentscheidung meines Erachtens nach und einen Anspruch hat er nicht.
Kameradschaftliche Grüße!

miT

ZDV 46/1 GNr 77 Müsste das sein. Dort können Sie eigendlich gut entnehmen das nu T6 in Frage kommt.
Kameradschaftliche Grüße!

Loppe

miT,
gehe ich richtig davon aus, dass die Gradation also dann die Tauglichkeitseinstufung ist? Entsprechend würde T6 dann ja gar nicht zutreffen, sondern T4, da die unter Gradation IV stehenden Punkte zutreffen, denn...
... es ist ein ausgeheiltes kindliches Leiden
... er nimmt seit nun ca. 7 Jahre / 84 Monaten keine Medikamente mehr
... hat seitdem auch keine Anfälle gehabt
... im EEG zeigt sich keinerlei Bereitschaft zu Krämpfen

Alles unter Gradation IV trifft also auf meinen Sohn zu, während unter Gradation VI kein Punkt zutrifft.
Das von meinem Sohn vorgelegte EEG, mit Bestätigung des Neurologen, dass die Absencen als ausgeheilt zu sehen sind, ist nicht älter als 6 Monate. Genauer gesagt, ist es jetzt nicht einmal 2 Monate alt und war ja auch die Basis, warum man ihn überhaupt annahm und einteilte.
Auch im aktuellen EEG von gestern, bestätigte sich die Aussage des Neurologen, denn auch darin war keine Bereitschaft für Anfälle zu erkennen, laut Aussage der Ärztin.

Ist es denn eine Ermessenssache, trotz deutlich zuordbarer Gradation, eine gänzlich andere Einstufung vornehmen zu können?
Außer den Absencen gab es nur leichte Einschränkungen, wie eine Sehschwäche, für die er inzwischen eine Brille bekam und dass ein zum Zeitpunkt der Musterung noch in Wurzelbehandlung befindlicher Zahn, fertig behandelt werden musste, was auch geschah.

Loppe


ulli76

Warum hat sich dein Sohn das nicht vom Truppenarzt in der Vorschrift zeigen lassen.
Die verlinkte Version ist etwas veraltet, es gibt keine neuere im Netz. Ich kann aber gleich mal nachschauen.

Bisher war es so, dass alles außer Anfällen im Kleinkindalter (und ab der Einschulung ist jemand ganz sicher kein Kleinkind mehr) zur Untauglichkeit geführt hat. Und zwar mit der Gradation VI und damit T5- also gänzlich untauglich.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Loppe

Ob und wenn ja, was ihm gezeigt wurde, erfahre ich wohl erst, wenn er heute tatsächlich heim kommen sollte. Unsere Kontakte gestern, bezogen sich auf die allerwichtigsten Fakten und da sind auch auf unserer Seite noch viele Fragen offen.

Was mir allerdings so gar nicht klar werden will ist, warum man ihn überhaupt einzog, wenn es keine Möglichkeit gibt, ihn mit der Vorgeschichte zu nehmen?
Er gab ja von Anfang an an, de Absencen gehabt zu haben. Ursprünglich hoffte er bereits ab Oktober eingezogen werden zu können. Eben wegen der Absencen wurde das jedoch auf Eis gelegt, bis die Nachweise vorgelegt werden, dass er als geheilt gilt.
Diese holte sich die Bundeswehr direkt beim damals behandelnden Kinderneurologen ein, wobei die Bundeswehr zurerst die falsche Klinik anschrieb und meinen Sohn dann informierte, es gäbe dort keinerlei Akten über ihn, sodass mein Sohn der Bundeswehr die richtige Klinik nannte.
Soweit ich verstanden habe, konnte mein Sohn gestern auch sehen, dass vom Kinderneurologen ebenfalls ein Gutachten vorliegt, dass sich für die Ausheilung ausspricht.
Das neuere Gutachten von vor ca. 2 Monaten, wurde erstellt, da der Kinderneurologe dieses nicht mehr ausstellen kann, weil mein Sohn bereits 18 Jahre alt ist und dort nur Patienten bis zum Alter von 17 Jahren betreut werden.

Ich kann einfach nicht nachvollziehen, warum man ihn - nach Vorlage der Gutachten - einzog, um nach einem Tag zu sagen, dass er wieder gehen kann.
Die Gutachten waren Grund, dass er genommen wurde und man sagte, es sei dann soweit alles in Ordnung. Mein Sohn bekäme Einschränkungen, aber dem Wehrdienst insgesamt stünde eben nichts im Weg. Das erweckt den Eindruck, dass eben unterschiedliche Einschätzungen bestehen und auch möglich sind?
Es war - um den Zeitraum, als mein Sohn Bescheid bekam, wann er in der Kaserne sein soll, um zur Grundausbildung anzutreten - auch noch eine Forderung, dass er sich zusätzlich noch im Bundeswehrkrankenhaus vorstellen soll. Dabei vergaben sie ihm auch einen Termin. Dieser wurde aber wieder zurückgezogen, da ja angeblich die vorliegenden Gutachten schon ausreichten und außer Frage stünde, dass er den freiwilligen Wehrdienst antreten könne.

Natürlich habe ich gestern und heute auch gegoogelt. Dabei stieß ich über ein paar ganz wenige Aussagen als geheilt geltender Epileptiker, die angeblich sogar mit T2 gemustert worden sein sollen.
Nun, behaupten kann man viel und es ist mir auch nicht ersichtlich, ob die Betroffenen überhaupt die früheren Anfälle angaben. Gesicherte Fälle, wo jemand schrieb, er habe eine Epilepsieform gehabt, die als ausgeheilt gilt und sei dann, nach Erbringung der Nachweise, von der Bundeswehr genommen worden, habe ich nicht gefunden und ein wenig auch darauf gehofft, hier auf konkretere Fälle zu stoßen.
Aber auch hier scheinen nur die Fälle von Ausmusterung bekannt zu sein, was mich umso mehr unverständlich gucken lässt, warum man meinen Sohn dann überhaupt annahm, statt ihm von vorn herein zu sagen, dass er keine Chance hat. Das ergibt doch keinen Sinn.

Loppe

Die Ausmusterung wurde zumindest für heute erst einmal auf Eis gelegt.
Mein Sohn hatte beim Gespräch mit dem Truppenarzt, heute morgen, zum ersten Mal in Ruhe die Gelegenheit, mehrer Fragen zu stellen und dabei auch anzusprechen, dass die Gehirnerschütterung Auslöser der Absencen war. Zwar hatte mein Sohn das bereits bei der Musterung gesagt und der Arzt registrierte das wohl auch, aber irgendwo ging diese Information dann auf dem weiteren Weg scheinbar verloren, denn im Bundeswehrkrankenhaus, wo mein Sohn gestern untersucht wurde und der Truppenarzt heute, gingen von einer erblichen, also chronischen Form aus.
Morgen finden noch einmal Untersuchungen statt und es wird entschieden, ob es einen Unterschied macht, dass die Absence "nur" Folgeerscheinungen waren, die austherapert werden konnten.
Sollte das der Fall sein, gibt es noch eine kleine Hoffnung, dass mein Sohn bleiben kann.
Wir hoffen nun also inständig und drücken fest Daumen und Zehen!

mailman

Falls es nicht klappt, muss man aber auch Verständnis für die Vorschrift haben, die nunmal bindend ist.

Wobei es in dem Fall natürlich ärglich ist, da das ganze schon bei der Musterung hätte festgestellt werden können.

Pofi

Falls es in der Truppe nicht klappt, gibt es noch die zivilen Stellen. Vielleicht nicht so interessant wie die militärischen, aber genauso wichtig.

Eventuell als Plan B?!?

Loppe

Alternativ wären dann natürlich auch die zivilen Stellen interessant, weil sie ja zumindest militärnah sind.
Aber gelten da nicht gleiche Richtlinien?

ulli76

Ich schau morgen nochmal in der Vorschrift nach.

Das Problem liegt wahrscheinlich drin, dass Truppenarzt (bzw. der jetzt zuständige Neurologe) und der Musterungsarzt unterschiedlich bezüglich des Begriffs "Gelegenheitsanfall" entschieden haben.

@Loppe: Nein, die Musterungskriterien gelten nur für Soldaten, für Zivilangestellte gelten andere Regeln.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Loppe

Zitat von: ulli76 am 07. Januar 2015, 19:46:28

Das Problem liegt wahrscheinlich drin, dass Truppenarzt (bzw. der jetzt zuständige Neurologe) und der Musterungsarzt unterschiedlich bezüglich des Begriffs "Gelegenheitsanfall" entschieden haben.

Das ist wahrscheinlich, ja. Zumal sich ja heute herausstellte, dass eben die Info, dass die Absencen Spätfolgen der Gehirnerschütterungen waren, nicht bis zu den jetzt zuständigen Neurologen durchkam.
Als mein Sohn mir heute mitteilte, dass der Truppenarzt nach dieser Info sofort das Telefon glühen ließ, um die Neurologen zu kontaktieren und man festlegte, dass morgen noch Untersuchungen stattfinden, die dann entscheiden, ob er eventuell doch bleiben kann, zeigte das zumindest auch, dass sich der Arzt sehr dafür einsetzt, Möglichkeiten zu nutzen, wenn die Richtlinien dies hergeben.
Das bestärkt meinen Sohn auch, denn natürlich waren all die Neuigkeiten gestern ein kräftiger Schlag für ihn. Jetzt weiß er, dass er eben nicht allein darum kämpft, bleiben zu dürfen.
Und auch, wenn diese Hoffnung sich nicht erfüllt, fühlt er sich dennoch auch vom Truppenarzt und Vorgesetzten unterstützt.

Pofi

Da der Ball wohl noch im Spiel ist, scheint es so als könne man noch hoffen.
Ich drück die Daumen ;)

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