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Eigenanteil für Ausrüstung

Begonnen von Navigator, 12. Januar 2015, 10:46:10

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F_K

Die Frage soll ein Versorger beantworten - ich vermute mal, dass es sich um Massenverbrauchsgut ohne Einzelnachweis handelt, "geschenkt" werden diese nicht, gehen aber in den Besitz (nicht Eigentum!) des Soldaten über.

Wenn die Einheit Probleme mit der Versorgungslage hat (weil z. B. Quartalsweise GAs laufen), dann fordert diese ggf. zurück.

Also Jungs, ernsthaft:

- Reden mit den Vorgesetzten hilft sehr oft
- Dann die offizielle Meldung
- Vorschriftenlage LESEN - dies bildet (nochmal - Unterwäsche gehört nicht zur Uniform)
- .. dann kann man immer noch schreiben ...

InstUffzSEAKlima

Zitat von: F_K am 13. Januar 2015, 08:36:21
Die Frage soll ein Versorger beantworten - ich vermute mal, dass es sich um Massenverbrauchsgut ohne Einzelnachweis handelt,...

Ein Mengenverbrauchsgüter MVG sind nur Kraft-/BetrStoffe, Verpflegung und Mun. Das grüne Schloss 5340-12-120-1893 ist ein EVG und der EK wird EW/EV sein, zur Sicherheit mal in der MatGrundInfo nachschauen.

Pericranium

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 13. Januar 2015, 19:12:11
Zitat von: F_K am 13. Januar 2015, 08:36:21
Die Frage soll ein Versorger beantworten - ich vermute mal, dass es sich um Massenverbrauchsgut ohne Einzelnachweis handelt,...

Ein Mengenverbrauchsgüter MVG sind nur Kraft-/BetrStoffe, Verpflegung und Mun. Das grüne Schloss 5340-12-120-1893 ist ein EVG und der EK wird EW/EV sein, zur Sicherheit mal in der MatGrundInfo nachschauen.

Das Schloss, welches ich in meiner GA damals ausgehändigt bekommen habe, war aber kein grünes, sondern ein ganz normales ABUS-Schloss.
Und eine Versorungsnummer war auch nicht drauf.

InstUffzSEAKlima


KlausP

Zitat von: Pericranium am 13. Januar 2015, 19:15:16
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 13. Januar 2015, 19:12:11
Zitat von: F_K am 13. Januar 2015, 08:36:21
Die Frage soll ein Versorger beantworten - ich vermute mal, dass es sich um Massenverbrauchsgut ohne Einzelnachweis handelt,...

Ein Mengenverbrauchsgüter MVG sind nur Kraft-/BetrStoffe, Verpflegung und Mun. Das grüne Schloss 5340-12-120-1893 ist ein EVG und der EK wird EW/EV sein, zur Sicherheit mal in der MatGrundInfo nachschauen.

Das Schloss, welches ich in meiner GA damals ausgehändigt bekommen habe, war aber kein grünes, sondern ein ganz normales ABUS-Schloss.
Und eine Versorungsnummer war auch nicht drauf.

Dann wurden die vermutlich dezentral beschafft, mit welcher Begründung auch immer. Es gibt nämlich Messing-Vorhängeschlösser in unterschiedlichen Größen auf dem Versorgungsweg, natürlich dann mit VersNr. Was glaubst du wohl, wie viele davon an so einem SpZ Marder "rumhängen".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

InstUffzSEAKlima

Zitat von: Pericranium am 13. Januar 2015, 19:15:16

Das Schloss, welches ich in meiner GA damals ausgehändigt bekommen habe, war aber kein grünes, sondern ein ganz normales ABUS-Schloss.
Und eine Versorungsnummer war auch nicht drauf.

Die messingnen Abus/Burgwächter-Schlösser haben alle eine VersNr und die Kennzeichnung BUND eingeprägt, anderenfalls sind es dezentral beschaffte Artikel. Die Messing-Schlösser sind/waren aber nicht EW, sondern Tauschteile.

InstUffzSEAKlima

@ Klaus: Gemäß der jeweiligen AnlBlAAN gehören zu den Fahrzeugenausstattungen (Staukästen usw.) aber die "einfachen" grünen Schlösser und nicht "Guten".

HG z.S.

Ich hatte damalsTM ein Schloss bekommen (Messing, Burg-Wächter, BUND mit V-Nr.), dass ich behalten durfte.

Die weißen T-Shirts unter das BGA wurden uns damals auch befohlen, ohne sie dienstlich geliefert zu bekommen.
Ob der Befehl rechtmäßig war, zweifle ich inzwischen an, denn
Zitat von: F_K am 12. Januar 2015, 22:17:31Ich habe an der OSH gelernt, das in Privatvermögen nicht eingegriffen werden darf.
Das habe ich auf meinem ROL a.d.W. vor wenigen Wochen auch so gelernt. Die Rechtslehrerin hatte (glaube ich) auch einen Paragraphen genannt, aber gemerkt hab ich mir den natürlich nicht... ;)

Verbindlich war der Befehl auf jeden Fall, denn er die weißen T-Shirts waren damals selbst für einen Wehrpflichtigen zumutbar, aber interessant ist die Frage nach der Rechtmäßigkeit schon...

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