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Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?

Begonnen von Ralf, 24. Januar 2015, 06:16:13

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MaikG

Hat sonst noch jemand, heute eine böse Überraschung beim betrachten der Bezügeabrechnung erlebt?

Ich wurde erst mal pauschal in EF1 gesetzt, bis irgendwann in ein paar Wochen/Monaten mal eine neue Stufenfestsetzung erfolgt ist.

Fachdiener

Grüße Sie,

mit welcher Erfahrungsstufe haben Sie denn gerechnet und welchen Dienstgrad führen Sie?

Danke!

MaikG

Hauptfeldwebel, zum 01.10.2015 Wiedereingestellt. Die ersten 4 Monate war ich in EF4 (wegen der Zurückrechnung auf das 21te LJ). Ende EÜ war der 31.01.2016. Erste Dienstzeit war 2000-2008, anschließend öffentlicher Dienst. Somit komme ich nach der neuen Regelung nun in EF6. Da das Gesetz laut BVA aber so unglaublich überraschend kam und immer noch nicht fix ist wurden ich und mehrere tausend andere nun vorläufig pauschal in EF1 gesteckt, bis in mehreren Wochen oder Monaten eine neue Festsetzung durch ist. Sind unterm Strich für mich nun jeden Monat 400€ weniger die ich irgendwann nachbezahlt bekomme.

LwPersFw

Wie wäre es ... erst mal die letzten Seiten hier im Thema durchzulesen...

Und ... Gesetzesänderungen bedürfen immer einer gewissen Zeit der Umsetzung...

Das Ihre Einstellung und spätere Ernennung zum SaZ plus In-Kraft-Setzung des Gesetzes sich überschnitten haben...
...aus Ihrer Sicht unglücklich... aber nicht zu ändern...

Sobald die Durchführungsbestimmungen in Kraft sind... erfolgt eine Rückrechnung auf den Zeitpunkt der Ernennung zum SaZ...
Mit den dann notwendigen Nachzahlungen, wenn eine Erfahrungsstufe größer 1 festzulegen ist.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Lt.Face

Hallo.

Ich habe mich extra registriert um als Bestandskunde die Frage zu stellen auf die ich bisher keine für mich klare Antwort gefunden habe.

Ich bin 1989 im zarten Alter von 17 direkt als Zeitsoldat eingestiegen und seit 1999 BS.
Nach Umstellung weg von den Altersstufen hin zu den Erfahrungsstufen wurde ja pauschal 21 Jahre als Startpunkt festgelegt ( fand ich nicht gut ).

Mit der neuen Änderung gilt wieder die Zeit von Beginn an, also wenn jetzt jemand mit 17 anfängt, beginnt auch die Zeit für die nächste Erfahrungsstufe zu laufen.

Für mich bleibt es aber dabei? Ich habe sozusagen vor meinem 21. Geburtstag nichts gemacht? Verstehe ich das so richtig?

Danke

Ralf

Nein, für dich gilt:
- Soldatinnen und Soldaten, die am 01. Januar 2016 bereits die neue, für ihre Erfahrungsstufe erforderliche Erfahrungszeit absolviert haben, rücken in die nächste Stufe auf. Darüber hinaus gehende Erfahrungszeiten verfallen jedoch.
- Bei den Soldatinnen und Soldaten, die am 01. Januar 2016 die neue, für ihre Erfahrungsstufe erforderliche Erfahrungszeit noch nicht absolviert haben, wird die in der jetzigen Stufe erdiente Erfahrungszeit auf die Stufenlaufzeit angerechnet.

Und hier sind die Jahre wie folgt:
In der Mannschaftslaufbahn betragen die weiteren Erfahrungszeiten
in den Stufen 3 bis 7 eine Laufzeit von 3 Jahren (entsprechend den Beamten des einfachen Dienstes).
- In allen anderen Laufbahnen betragen die weiteren Erfahrungszeiten
in den Stufen 3 bis 4 eine Laufzeit von drei Jahren
in den Stufen 5 bis 7 eine Laufzeit von vier Jahren.

Also nicht hochrechnen, sondern schauen, wann du zuletzt in der EF aufgestiegen bist und nun nach den neuen EF-Zeiten schauen, ob du damit nun ranstehst.

Beispiel: bei mir war es so, dass ich zuletzt am 01.07.2013 in eine neue EF aufgestiegen bin. Nach altem recht wäre der nächste Aufstieg in 5 Jahren gewesen, also 01.07.2018. Nunmehr sind es 4 Jahre, d.h. der nächste Anstieg ist am 01.07.2017.
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BulleMölders

Aber die alten Dienstaltersstufen haben doch auch erst mit 21 Jahren angefangen zu zählen oder habe ich da was falsches im Kopf?
Ich bin 1987 im Alter von 20 Jahren zur Marine gegangen und habe dann 2,5 Jahre später die Dienstaltersstufe 2 bekommen. Zu der Zeit war noch alle zwei Jahre eine Dienstaltersstufe rauf.
Test

Lt.Face

Meine Frage geht eher in die Richtung, ob meine Erfahrung ab jetzt auch ab 17 gerechnet wird, ich somit also "theoretisch" 4 Jahre dazu angerechnet bekomme.

Ich bin auch Stufe 6 seit 2013.... Nach dem System für die "Neuen" wäre ich jetzt aber schon Stufe 8 mit meinen jetzt fast 27 Dienstjahren......

Ralf

Nein, nochmals nein. Nix rückrechnen.
Lies bitte meinen letzten Beitrag nochmal durch.
Du bist Stufe 6, somit 4 Jahre Wartezeit bis zur nächsten Stufe, also auch 2017.
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Lt.Face

Gut. Dann ist das für mich klargestellt. Danke dafür.

Ist aber ja schon irgendwie eine Ungleichbehandlung oder?


Tribulus

Da kommt bei mir auch eine frage auf...
Ich wurde zum 1.1.2013 in Stufe 2 gesetzt aufgrund des 21. Geburtstag der im selbigen Monat war.
Nach der schönen Beschreibung ein paar Zeilen über mir müsste ich ja nun seit 1.1.16 in Stufe 3 kommen oder wie verhält sich das nun weiter ?
Danke schonmal!

Ralf

Für Soldatinnen und Soldaten, die sich am 31.12.2015 in Stufe 1 und 2 befinden, bleibt es in der Stufe 2 bei der bisher geltenden, kürzeren Laufzeit von zwei Jahren und drei Monaten.

Und somit müsstest du nun in 3 sein.
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Niederbayer

Sehr geehrte Kameraden,

ich habe eine Frage bezüglich der Erfahrungsstufen, die ich mir selber nicht richtig beantworten kann.
Ich kam als Fähnrich A7 in die Erfahrungsstufe 2. Von A3 bis A7 benötigt man bis zur ES 3 bekanntlich 2 1/4 Jahre.
Nun bin ich aber Oberfähnrich A8Z. Ab A8 dauert es bis zur dritten ES 3 1/4 Jahre.
Welche Zeit ist nun also die maßgebende, bis ich zur Erfahrungsstufe 3 gelange?

Und wieso sammeln A3-A7er schneller an Erfahrung als Kameraden ab A8?

Mit kameradschaftlichen Grüßen

NDB

Ralf

Du rechnest noch nach alten EF. Seit 01.01.2016 ist das BBesG geändert worden.
Die Frage ist nun, wann war deine letzte Einweisung und dann die Wartezeit.
ZitatUnd wieso sammeln A3-A7er schneller an Erfahrung als Kameraden ab A8?
Vielleicht, weil man sagt, dass man ab A8 umfangreichere Erfahrung sammeln muss und das dauert länger? Aber das wurde ja geändert auf die Lfb.
Musst du mal hier nachlesen: http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=51402.msg580535#new

[gelöscht durch Administrator]
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