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Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?

Begonnen von Ralf, 24. Januar 2015, 06:16:13

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IdZ

Ralf, dann eine Gegenfrage: Kann es dann überhaupt möglich sein, dass zwei Kameraden, beide jetzt A8Z, nicht vorgedient unterschiedliche ES haben? Eigentlich ja nicht, oder? Kenne gerade einen Fall, wo einer der beiden plötzlich ES2 ist, der andere aber nicht. Vielleicht ein Irrtum?

Ralf

Könnte schon, es kommt darauf an, wann ihr letzter Stufenaufstieg bzw. Eingruppierung (aufgrund des damaligen 21. Lj) war und ob sie nun die dann benötigte Zeit schon rum haben.
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benba

Zitat von: Niederbayer am 01. April 2016, 09:29:37
Sehr geehrte Kameraden,

ich habe eine Frage bezüglich der Erfahrungsstufen, die ich mir selber nicht richtig beantworten kann.
Ich kam als Fähnrich A7 in die Erfahrungsstufe 2. Von A3 bis A7 benötigt man bis zur ES 3 bekanntlich 2 1/4 Jahre.
Nun bin ich aber Oberfähnrich A8Z. Ab A8 dauert es bis zur dritten ES 3 1/4 Jahre.
Welche Zeit ist nun also die maßgebende, bis ich zur Erfahrungsstufe 3 gelange?

Sobald Sie Oberfähnrich sind und noch nicht in EF Stufe 3 waren warten Sie dieses eine zusätzliche Jahr.

Nach neuem Recht gilt aber folgendes:

Sobald Sie mind. 3 Jahre in EF Stufe 2 "verbracht" haben steigen Sie in EF Stufe 3. Die ggf. zusätzliche "Erfahrung" die sie bis zum 31.12.2015 gemacht haben verfällt.

LwPersFw

Für Soldaten, die am 31.12.2015 bereits SaZ/BS und in den Erfahrungsstufen 1 oder 2 sind, verlängert sich die Erfahrungszeit in der Stufe 2 zur Stufe 3 nicht auf 3 Jahre !

Für diese Soldaten bleibt es bei der Erfahrungszeit von 2 Jahren und 3 Monaten von Stufe 2 zu Stufe 3 !
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Vwdr 43

moin zusammen,

gibt es mittlerweile eigentlich nähere Informationen, bezüglich der Anrechnung von EF Stufen, bei Wiedereinstellern ?
z.B welche Zeiten aus dem zivilen Berufsleben angerechnet werden und in welcher Höhe/Form erfolgt diese Anrechnung ?


Grüsse

LwPersFw

Nein... Die Vorschrift mit den Durchführungsbestimmungen ist noch nicht in Kraft...

Solange bleibt es für Einstellungen ab 01.01.2016 bei der vorläufigen Einstufung in Stufe 1.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen


Cama

#233
Werte Forumgemeinde,

ich versuche gerade die (wohl ausbleibenden?) Auswirkungen der Änderungen der Besoldung der Soldaten zum 01.01.2016 zu begreifen.

Danach sollten die Soldaten nach meiner Kenntnis den Beamten weitgehend gleich gestellt werden. So wurden insbesondere die §§ 27, 28 BBesG geändert. Die Suchfunktion habe ich bereits bemüht und auch änhliche Themen gefunden. Nur halfen sie mir nicht weiter.

Die von mir vorliegende Konstellation ist wie folgt:

Ein Oberstabsarzt (Besoldungsgr. A14) mit Dienstzeitbeginn am 01.07.2005 befindet sich noch heute im April 2016 in der Stufe 3.
Der OSA hat die "normale" Laufbahn für die Zahnärzte der Bundeswehr durchlaufen (AGA, Beurlaubung für das Zahnmedizinstudium mit Besoldung/Ausbildungsgeld, Dienst als Truppenzahnarzt - G, OG, FJ, FR, OFR, L, SA 02/11, OSA).

Nach § 27 Abs. 3 BBesG steigt das Grundgehalt nach Erfahrungszeiten von zwei Jahren in der Stufe 1, von jeweils drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und von jeweils vier Jahren in den Stufen 5 bis 7. (Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/BJNR011740975.html#BJNR011740975BJNG000411311)

Demnach müsste der OSA am heutigen Tage bereits in der Stufe 4 sein und am 01.07.2016 in die Stufe 5 kommen?
07/07 Stufe 2,
07/10 Stufe 3,
07/13 Stufe 4,
07/16 Stufe 5

Gezahlt wurde seit Beförderung zum SA wie folgt:
02/11 Stufe 1,
07/11 Stufe 2,
07/13 Stufe 3
...

Kann mir das jemand erklären?

Liegt es an "Überleitungsregelungen"?

Für konstruktive Beiträge bedanke ich mich.


Edit: Die übertrieben große Schrift verkleinert!

seol2k

Ja, liegt an der Übergangsregelung. Ich müsste "normal" auch schon 5 sein, bin aber erst 4 obwohl seit 2003 dabei.

mkG

Ralf

Ich habe das hierhin verschoben.
Du darfst beim anwenden des neues "Systems" nicht die Jahre für jede EF hochzählen. Sondern es ist von der letzten Einweisung in eine EF ein Zeitraum hochzurechnen. Steht u.a. in dem auch hier beigefügten pdf.
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Cama

Zitat von: Ralf am 06. April 2016, 10:53:31
Ich habe das hierhin verschoben.
Du darfst beim anwenden des neues "Systems" nicht die Jahre für jede EF hochzählen. Sondern es ist von der letzten Einweisung in eine EF ein Zeitraum hochzurechnen. Steht u.a. in dem auch hier beigefügten pdf.

Dankeschön.

Demnach heißt das in der beschriebenen Konstellation:

... seit Beförderung zum SA:
02/11 Stufe 1,
07/11 Stufe 2,
07/13 Stufe 3 -> letzte Einweisung
07/16 Stufe 4

Wäre der Weg des OSA identisch ab dem 01.01.2016 verlaufen, wäre er nach 11 Jahren in der Stufe 5 und nicht in der Stufe 4. Demnach werden die aktiven Soldaten in dieser Konstellation um eine Stufe schlechter gestellt.

Ob das der Gesetzgeber gewollt hat? Womöglich ist das Ziel des Gesetzes die Steigerung der Attraktivität der Bundeswehr für angehende Soldaten und nicht für aktive. Wobei im Falle des SaZ hier natürlich Bedenken aufkommen, denn der wird schlechter gestellt, darf aber nicht vorzeitig ausscheiden. Aber wahrscheinlich entspricht das dem Willen des Gesetzgebers.

LwPersFw

Wie ich hier schon mehrfach schrieb...

...man kann das sehr komplizierte Überleitungssystem zum 01.07.2009 nicht mit den Maßnahmen zum 01.01.2016 "zusammenrechnen" ...

Es wird auch ... wie so oft ... kein System geben... bei dem alle zufrieden sind...

Für "Bestands-SaZ/BS" ist zum 01.01.16 der Vorteil, dass für die Masse die Laufzeit in der Stufe... die sie zum 31.12.2015 inne hatten, um 1 Jahr verkürzt wird.

Dabei ist zu beachten, dass es bereits im Rahmen der Überleitung Soldaten gab, für die z.B. die Laufzeit von Stufe 6 zu 7 nicht 5 Jahre, sondern 4 Jahre betrug.

Für diese änderte sich also zum 01.01.16 nichts...
...denn sie hatten ja schon die von 5 auf 4 Jahre verkürzte Laufzeit...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Angelmeister

Moin Moin, wird die Ausbildungszeit angerechnet ? Also 3,5 Jahre Ausbildung und dann zur Bundeswehr ?

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