Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?

Begonnen von Ralf, 24. Januar 2015, 06:16:13

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Ralf

Bei Bestandspersonal ist das nicht von Relevanz für die Berechnung ab dem 01.01.2016.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Nachtmensch

Behalten denn ehemalige SAZs die im Anschluss an ihre Dienstzeit erst in den Vorbereitungsdienst wechseln und anschliessend zum Beamten auf Probe beim Bund ernannt werden, ihre komplette Zeit in den gesammelten Erfahrungsstufen beim Bund und erreichen die nächste Erfahrungsstufe ohne zeitlichen Verlust, wie vor der Gesetzesänderung?

LwPersFw

siehe im Link Punkt "2.1.1.3  Dienstzeiten im Soldatenverhältnis (§ 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BBesG)"

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/BMI-D3-20091019-SF-A001.htm



Beim Amt kann es von Behörde zu Behörde Unterschiede geben... z.B. mittlerer Dienst > Bw A08 ... neue Behörde A06 oder A07



Wer von Bund zu Land wechselt, muss sich mit den Regelungen in dem Bundesland auseinandersetzten, wo er Beamter werden möchte. Dort können die selben Regeln wie für Bundesbeamte gelten, müssen aber nicht.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Nachtmensch

Danke für den Hinweis, jedoch stellt sich jetzt die Frage ob die Verwaltungsvorschrift noch gültig ist.
Wenn man mal die alte Fassung des BBesG bis zum 01.01.2016 mit der aktuellen vergleicht ergeben sich einige Unterschiede.

Alte Fassung bis zum 01.01.2016
Zitat(1) Bei der ersten Stufenfestsetzung werden den Beamten als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Abs. 3 anerkannt:

1. Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit außerhalb eines Soldatenverhältnisses, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 29) oder im Dienst von öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihren Verbänden,

2. Zeiten von mindestens vier Monaten bis zu insgesamt zwei Jahren, in denen Wehrdienst, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, Entwicklungsdienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr geleistet wurde,

3. bei einem ehemaligen Berufssoldaten oder bei einem ehemaligen Soldaten auf Zeit Dienstzeiten nach der Soldatenlaufbahnverordnung; die Anerkennung erfolgt durch Übertragung der im Soldatenverhältnis erreichten Stufe und der darin zurückgelegten Erfahrungszeit; hatte der Soldat in der im Soldatenverhältnis zuletzt erreichten Stufe bereits die sich aus § 27 Abs. 3 ergebende Erfahrungszeit zurückgelegt, erfolgt die Anerkennung durch Festsetzung der nächsthöheren Stufe, und

Neue Fassung ab dem 01.01.2016
Zitat(1) Beamten und Soldaten werden bei der ersten Stufenfestsetzung als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Abs. 3 anerkannt:

1. Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit außerhalb eines Soldatenverhältnisses, die für Beamte nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung oder für Soldaten nicht Voraussetzung für die Einstellung mit einem Dienstgrad einer Besoldungsgruppe bis A 13 sind,

2. Zeiten als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit,

3. Zeiten von mindestens vier Monaten und insgesamt höchstens zwei Jahren, in denen Wehrdienst, soweit er nicht unter Nummer 2 fällt, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, Entwicklungsdienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr geleistet wurde,

Quelle: https://www.buzer.de/gesetz/1599/al52862-0.htm

Wird jetzt immer noch die Erfahrungsstufe und die bisher erbrachte Laufzeit angerechnet bei Ernennung zum Beamten auf Probe beim Bund?
Oder wird bei einer Dienstzeit von 12 Jahren einfach Erfahrungsstufe 5 und ein Jahr erbrachte Laufzeit angenommen?
Bei den nach dem 1.7.2009 eingestellten Soldaten sollte das meiner Meinung nach relativ unkritisch sein, jedoch bei den Soldaten die übergeleitet worden sind, passt die neue Regelung nicht eins zu eins überein.


Ralf

Die erste Stufenfestsetzung als Beamter hat mit der bisherigen EF als Soldat nichts zu tun. Es ist hier nach der von dir zitierten neuen Fassung neu zu berechnen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Nachtmensch

Danke für die Antwort.
Dann ist das mal wieder ein Schlag ins Gesicht mit Benachteiligung, aufgrund der Gesetzesänderung. Vielleicht wird was besseres in den Durchführungshinweisen stehen. Die Hoffnung stirbt bekanntlich ja zuletzt.

LwPersFw

Sie begehen...wie Viele es tun... den Fehler, alle Gesetzesänderungen im Zusammenhang zu sehen.
Dies ist aber nur sehr eingeschränkt oder gar nicht möglich.

Entscheidend ist also, was jetzt ... in ihrem Einzelfall ... zur Anwendung kommt.

Gerade das Beamtenrecht... noch unterteilt in Bund und Länder... ist sehr kompliziert.


Auf der Ebene Bund werden Sie auch weiterhin i.d.R. die zum Wechselzeitpunkt erdiente
Erfahrungsstufe und die darin zurückgelegte Erfahrungszeit mitnehmen.

Um es aber ganz genau auf Sie bezogen zu ermitteln.... empfehle ich das Sie die Personalabteilung
der neuen Behörde, wo Sie Beamter werden, um Auskunft - bei Nennung der aktuellen Rechtsgrundlagen - bitten.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Thorben101

Hallo,
weiß jemand wie das mit den Erfahrungsstufen in der Bundeswehrverwaltung funktioniert?
Angenommen man war von 1996-2003 SaZ08 und beginnt jetzt den zweijährigen Vorbereitungsdienst (mittlerer nichttechnischer Dienst, nach dem Vorbereitungsdienst Einstieg bei A6).
Bekommt man nach den zwei Jahren eine höhere Erfahrungsstufe?
VG
Thorben

miT

Ich bin mir ziemlich sicher dass es hier einen ausführlichen Thread darüber gab in dem jemand erklärt hat wie dies funktioniert. Suchfunktion!


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Kameradschaftliche Grüße!

LwPersFw

Für ab dem 01.01.2016 neu zum SaZ ernannte Soldaten wurden die Erfahrungsstufen vorläufig festgesetzt (alle Stufe 1)

Nunmehr wurde angewiesen endgültige Festsetzungen vorzunehmen.

Ausnahme:

Soldaten in der Laufbahn der Mannschaften UTB Heer.
Diese werden weiterhin in Stufe 1 eingestuft, bis das BAPersBw ihre neue PST ist (erfolgt in 2016).
Dann legt das BAPersBw die endgültige Stufe fest.


Auf Grund der Masse wird dies naturgemäß aber etwas dauern !

Ergeben sich daraus höhere Einstufungen, wird die Differenz natürlich nachgezahlt.

Rückzahlungen können nicht eintreten, da ja alle in Stufe 1 eingestuft wurden.

Welche Stufen nun festgesetzt werden, ist sehr individuell und es fehlen auch Erfahrungswerte.

Deshalb können hier keine sachgerechten Aussagen getroffen werden!.
(ggf. wieder in der Zukunft, wenn ein breiter Erfahrungsschatz vorliegt...)
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Rahman

Zitat von: LwPersFw am 04. Juli 2016, 09:22:19
Für ab dem 01.01.2016 neu zum SaZ ernannte Soldaten wurden die Erfahrungsstufen vorläufig festgesetzt (alle Stufe 1)

Nunmehr wurde angewiesen endgültige Festsetzungen vorzunehmen.

Ausnahme:

Soldaten in der Laufbahn der Mannschaften UTB Heer.
Diese werden weiterhin in Stufe 1 eingestuft, bis das BAPersBw ihre neue PST ist (erfolgt in 2016).
Dann legt das BAPersBw die endgültige Stufe fest.


Auf Grund der Masse wird dies naturgemäß aber etwas dauern !

Ergeben sich daraus höhere Einstufungen, wird die Differenz natürlich nachgezahlt.

Rückzahlungen können nicht eintreten, da ja alle in Stufe 1 eingestuft wurden.

Welche Stufen nun festgesetzt werden, ist sehr individuell und es fehlen auch Erfahrungswerte.

Deshalb können hier keine sachgerechten Aussagen getroffen werden!.
(ggf. wieder in der Zukunft, wenn ein breiter Erfahrungsschatz vorliegt...)

Ich werde nächstes Jahr eingesteltl 1.1 zum StUoffz A6.

bin zu dem Zeitpunkt dann 27. Also fange ich jetzt mit Erfahrungsstufe 1 an richtig? A6 EF1?

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

IT-Feldwebel

Hallo Ralf,

sollten die Erfahrungsstufen in deinem ersten Post nicht wie folgt geändert werden?

Erfahrungsstufen         Jahre
   01.06.2000-31.05.2002   EF1   2
   01.06.2002-31.08.2005   EF2   3
   01.09.2005-31.08.2008   EF3   3
   01.09.2008-31.08.2011   EF4   3
   01.09.2011-31.08.2015   EF5   4
   01.09.2015-31.08.2019   EF6   4
   01.09.2019-31.08.2023   EF7   4


https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/TYrdDsIgDEbfiE6qIN75FDrvYJClCT8L6ZyPb7kwMSc5_dqv8AKh-jetnqlVn-EJ80K3cKhwxKQ-qqRIPlCO8Bi_cltaTTzMqTKJ1-65dbW1znk0e-_SKIow4wkveNUJEbV4bCjTSJr-Mc44tOZstXV2slpPP2Ar5f4FvXcWQA!!/



Ralf

Der erste Beitrag war zum damaligen Zeitpunkt gültig. Seit 01.01.2016 müsste man ja den nun komplett überarbeiten. Allerdings ist das derzeit schwierig, denn die Durchführungsbestimmungen sind noch nicht erlassen. Und den bloßen Gesetzestext wiederzugeben, hilft ja auch keinem weiter.
Ich werde aber dort einen Vermerk reinschreiben, dass diese nicht mehr gültig sind.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

IT-Feldwebel

Gut zu wissen.

Mal sehen welche Stufe ich am 01.01.2017 bekomme, mit meiner Rechnung, gemäß Gesetztestext, müsste ich EF6 erhalten.

Schnellantwort

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau