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Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?

Begonnen von Ralf, 24. Januar 2015, 06:16:13

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davidM

Du sagst, dass deine Berechnung der Erfahrungstufen auf Bestandspersonal keine Anwendung findet.

Ich selbst bin seit 2000 dabei. Damals im niedrigsten Dienstgrad eingestellt.

Laut meiner Berechnung werde ich die höhste Erfahrungsstufe erst nach 27 Jahren erreichen. Mir erscheit das nicht fair.

Wie berechne ich meine Erfahrungsstufe ?

Du schreibst auch, dass die Erfahrungszeit erst ab Vollendung des 21. Lebensjahres gerechnet wird. Wenn ich das Gesetz heranziehe (7.Besoldungsänderung) zählen Erfahrungszeiten ab Einstellung.
Wenn ich also z.b. mit 18 Jahren in den Dienst bei der Bw eingetreten bin erreiche ich die Stufe 2 doch nicht erst nach 5 Jahren oder ?

MkG

Ralf

Maßgeblich ist das zu deiner Ernennung zum SaZ geltende BBesG, etwaige Überleitungen/Anpassungen wurden zu den jeweiligen Zeitpunkten allen Betroffenen bekanntgegeben. Ob das nun fair/nicht fair ist, musst du den Gesetzgeber fragen.
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davidM

Da wird wohl keine Antwort zu erwarten sein,

gleichwohl sollte mit der 7. Änderung zum Bundesbesoldungsgesetz "jeder" in das aktuelle System übernommen werden. Mit Stichtag 1.1.2016 sollten doch auch Altfälle nach der neuen Systematik erneut überführt werden. Wobei die Einordnung in eine Erfahrungsstufe nach der Neureglung erfolgen sollte oder nicht ?

F_K

@ DavidM:

Über die Jahre hat es Änderungen der Länge des Verbleibens in einer Stufe gegeben - und dazu hat es eine Übergangssystematik von der Stufung alt nach neu gegeben.

Eine "Neueinordnung" aufgrund von Berufserfahrung oder anderen Neuregelungen oder "was wäre wenn" ist nicht vorgesehen.

.. und natürlich musst Du Dich mit dem Gesetzgeber auseinandersetzen, wenn Du dort eine Änderung erreichen möchtest.

LwPersFw

Zitat von: davidM am 29. Juni 2021, 12:58:20
Mit Stichtag 1.1.2016 sollten doch auch Altfälle nach der neuen Systematik erneut überführt werden.
Wobei die Einordnung in eine Erfahrungsstufe nach der Neureglung erfolgen sollte oder nicht ?


Nein ... sollte es nicht für zum 31.12.2015 bereits im Dienst befindliche Soldaten.


ZitatSoldatinnen und Soldaten, die bislang den alten Regelungen unterfallen, werden mindestens mit der bisher
erreichten Erfahrungsstufe in die neue Stufensystematik übergeleitet und profitieren im folgenden Stufenverlauf
von den kürzeren Stufenlaufzeiten.


Zitat von: LwPersFw am 07. Dezember 2015, 15:14:42
Auch wenn das Gesetz noch nicht amtlich verkündet ist,

hat das BVA damit begonnen, für die bereits vor dem 01.01.2016 im Dienst befindlichen
SaZ und BS die Datenbestände bzgl. des Aufstiegs in die nächste Erfahrungsstufe automatisiert anzupassen.

Beispiel :
Der Soldat wäre nach bisherigen Recht zum 01.02.2017 von Stufe 7 in Stufe 8 aufgestiegen, nach 5 Jahren.

Jetzt ist im Datenbestand ein neuer Datensatz ab 01.01.2016 und im Datenfeld "N.Vorrück", 01.02.2016.

Da nach neuem Recht der Aufstieg von Stufe 7 nach Stufe 8 nach 4 Jahren erfolgt.


D.h. für fast alle Altfälle verkürzte sich nur die Laufzeit in der damaligen Stufe um 1 Jahr.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

TC2021

Hallo
War jemand zufällig hier schon im Zivilen in der Logistik und ihm wurden diese Berufszeiten zum Teil auf eine Verwendung ( auf den Einzelhandelskaufmann ) angerechnet?

Logistik zählt ja auch als kaufmännischer Beruf

LwPersFw

Ich wurde gefragt, wie in diesem Zusammenhang

Zitat

Bei Einstellung in die Laufbahngruppe der Mannschaften (Einstellung nach § 8 SLV) gilt, dass alle hauptberuflichen Tätigkeiten als Erfahrungszeiten nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBesG anzuerkennen sind,
da die Laufbahn der Mannschaften weder eine berufliche Qualifikation vorsieht noch eine solche voraussetzt.


eine hauptberufliche Tätigkeit definiert wird ?


Dies kann man nachlesen in

Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesGVwV)    http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_19112020_D3302001908.htm

Dort in den Absätzen 28.1.1.6 - 28.1.1.8

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Rezvan

Servus, könnte mir jemand helfen zwecks möglicher Einordnung der erfahrungsstufe bei mir?

Alter 32 ( 27.05.1989)
Wehrdienst 2007 9 Monate
3 Monate rdl 2020

Ausbildung chemikant 4 Jahre
Gearbeitet in dem Beruf 4 Jahre


Einstellung nun als Obergefreiter UA mit zaw zum Fachinformatiker.

Dank im voraus 

Ralf

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F_K

Es hat halt auch Nachteile den Beruf zu wechseln.

Als ITler hast Du keine Erfahrung - Du fängst bei Null an ...

Tille123

Hallo,

könnte mir bitte jemand helfen zwecks möglicher Einordnung in der Erfahrungsstufe? Kann ja sein das ich einen groben Fehler mache.
Wir gehen davon aus, das mein Beruf anerkannt wird bei einer Wiedereinstellung.

Zu mir:
- Alter: 40
- Ausbildung 3,5 jahr (Elektroinstallateur)
- 1. Dienstzeit: als SaZ 8 (Ausbildungsberuf war anerkannt)
- Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker Elektrotechnik
- aktuell 11,5 Jahre in der selben Firma als Servicetechniker beschäftigt.

Nach meiner Rechnung würde ich in 7 landen.
Ist das so korrekt?



Ausbildung chemikant 4 Jahre
Gearbeitet in dem Beruf 4 Jahre


Einstellung nun als Obergefreiter UA mit zaw zum Fachinformatiker.

Dank im voraus

Tille123

Zitat
Ausbildung chemikant 4 Jahre
Gearbeitet in dem Beruf 4 Jahre


Einstellung nun als Obergefreiter UA mit zaw zum Fachinformatiker.

Dank im voraus

Den Teil bitte komplett vergessen.
Schade das man seinen eigenen Beitrag nicht editieren kann.

Löwe von Eutin

Du warst bereits 8 Jahre Soldat und bist nun Wiedereinsteller als Obergefreiter UA?

Was war denn dein letzter Dienstgrad?

Löwe von Eutin

Zitat von: Tille123 am 27. Januar 2022, 19:23:21
Zitat
Ausbildung chemikant 4 Jahre
Gearbeitet in dem Beruf 4 Jahre


Einstellung nun als Obergefreiter UA mit zaw zum Fachinformatiker.

Dank im voraus

Den Teil bitte komplett vergessen.
Schade das man seinen eigenen Beitrag nicht editieren kann.

Ah, okay.

Welche Erfahrungsstufe hattest du denn zuletzt inne?

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