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Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?

Begonnen von Ralf, 24. Januar 2015, 06:16:13

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FoxtrotUniform

Um auch mal meinen Senf dazu zugeben, erachte ich es ebenfalls als grundsätzliche Problematik bei unserem Arbeitgeber, dass häufig "Bestandskunden" bei Verschlechterung der Konditionen mitgenommen werden - am populärsten sind sicherlich die Pensionen - und bei Verbesserungen - wie hier die Anpassung der Erfahrungsstufen - ausgelassen werden.

Aus Betriebssicht nachvollziehbar, persönlich und für viele BS und längerdienende SaZ sehr schade.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)



Andi8111

Damit werden aber manchmal die benachteiltigt, die gerade sehr gefragt sind. Wenn man bei der Einstellung im höheren Dienstgrad nun maximal 6 Jahre angerechnet bekommt, ist das eminent viel weniger, als es jetzt noch der Fall ist.

Beispiel: Stabsarzt (A13) 36 Jahre; Stufe wird so festgesetzt, als sei die Ernennung mit 21 erfolgt. 15 Jahre!! -> Stufe 5
Bei maximal 6 angerechneten Jahren Stufe 2!

Das ist ein eminenter Unterschied!

Ralf

Es bleibt die Frage, ob das vorher gerecht war oder jetzt gerechter ist. Die Erfahrung fußt auf den Berufsabschluss bzw. das Studium und nicht auf die Arbeitszeit danach (die wird dann nämlich mit noch höherem DstGrd "vergütet"). Und eine Ausbildung/ Studium mit festgesetzten  Jahren anzurechnen ist ja nicht völlig abwegig.
Darüber hinaus ist in deinem Beispiel aber auch der BWLer genauso betrachtet worden wie eine Mangelfachtätigkeit. Die Erfahrungsstufen sind kein Mittel (gewesen), um Mangelfachtätigkeiten zu bedienen. Hierzu gibts die §§ 43, 43B, 44 BBesG.
Du vergleichst hier Dinge, die nicht zu vergleichen sind.
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Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

Hier nochmals eine kurze Zusammenfassung des zum 01.01.2016 geplanten:

1. Das Besoldungsdienstalter 21. Lebensjahr wird abgeschafft.

2. Die Erfahrungszeiten in den Erfahrungsstufen werden an die der Beamten angepasst.

3. Ab dem 01.01.2016 beginnt die Laufzeit der Erfahrungsstufen vom Grundsatz her mit dem 1. des Monats der Ernennung.

4. Bei Einstellung mit höherem Dienstgrad können Vordienstzeiten angerechnet werden.

    + bis BesGrp A07     bis zu 4 Jahre
    + bis BesGrp A13     bis zu 6 Jahre

5. Die Erfahrungszeiten in den Erfahrungsstufen ( 1 bis 8 ) werden an die der Beamten angepasst

    + Laufbahn der Mannschaften   2 3 3 3 3 3 3
    + Laufbahn Offz / Uffz              2 3 3 3 4 4 4

                                                  blau = neu

6. Übergangsregeln für am 31.12.2015 aktive BS und SaZ

Es ist geplant, dass für diese Soldaten die Erfahrungszeiten ebenfalls an das neue System angepasst werden.

D.h. ab dem Wechsel von der Stufe 4 zur 5 erfolgt ein früherer Aufstieg zur nächsten Stufe.

Wer am 01.01.2016 diese Bedingung bereits erfüllt, wechselt zum 01.01.2016 in die neue Stufe
und ab diesem Zeitpunkt beginnt die (neue) Erfahrungszeit zur nächsten Stufe zu laufen.


Für Soldaten, die am 31.12.2015 bereits SaZ/BS und in den Erfahrungsstufen 1 oder 2 sind,
verlängert sich die Erfahrungszeit in der Stufe 2 zur Stufe 3 nicht auf 3 Jahre !

Für diese Soldaten bleibt es bei der Erfahrungszeit von 2 Jahren und 3 Monaten von Stufe 2 zu Stufe 3 !
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Fachdiener

Das bedeutet also für mich, dass ich benachteiligt werde?

Ich bin 29 Jahre jung, habe also nach aktuellem Erfahrungsstufensystem bereits Erfahrungsstufe 4 bei einem Wiedereintritt am 01.04.2016?

Jetzt nach dem ab 01.01.2016 geltendem System bin ich nur noch auf Grund meiner SaZ Zeit von 2004 - 2008 (vier Jahre Mannschaftsdienstgrad) Erfahrungsstufe 2?

Das macht natürlich einiges aus!

Fachdiener

Achso, ich werde mit höherem Dienstgrad SU (FA) wiedereingestellt.

LwPersFw

1. verweise ich auf die letzte Antwort von Ralf

2. ist meine Darstellung nur die Basis

3. müssen die konkreten Umsetzungsbestimmungen abgewartet werden !!
    z.B. was sind sonstige förderliche hauptberufliche Zeiten die angerechnet
    werden können?
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Pericranium

Zitat von: LwPersFw am 10. November 2015, 16:32:50

Für Soldaten, die am 31.12.2015 bereits SaZ/BS und in den Erfahrungsstufen 1 oder 2 sind,
verlängert sich die Erfahrungszeit in der Stufe 2 zur Stufe 3 nicht auf 3 Jahre !

Für diese Soldaten bleibt es bei der Erfahrungszeit von 2 Jahren und 3 Monaten von Stufe 2 zu Stufe 3 !

Die Regel, dass wenn man A8 ist und sich deshalb die Erfahrungsstufe um 1 Jahr verlängert, bleibt aber, wenn ich das richtig verstanden habe, oder?

Und ich bin Wiedereinsteller HG gewesen mit einem Jahr Vordienstzeit. Wird mir dann das ganze Jahr Vordienstzeit angerechnet?

LwPersFw

Die besonderen Regeln für Soldaten - wie die A8-Bestimmung - werden abgeschafft.

Für vor dem 01.01.16 bereits im Dienst befindliche BS und SaZ
wird nur die Möglichkeit der Verkürzung der Laufzeit in der
aktuellen Erfahrungsstufe geprüft.

Die ab 01.01.16 geltenden Einstellungsregeln werden für diesen
Personenkreis nicht angewendet !
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Pericranium

Zitat von: LwPersFw am 10. November 2015, 22:42:00
Die besonderen Regeln für Soldaten - wie die A8-Bestimmung - werden abgeschafft.

Für vor dem 01.01.16 bereits im Dienst befindliche BS und SaZ
wird nur die Möglichkeit der Verkürzung der Laufzeit in der
aktuellen Erfahrungsstufe geprüft.

Die ab 01.01.16 geltenden Einstellungsregeln werden für diesen
Personenkreis nicht angewendet !

Ah super. Aber ich denke, dass da wohl noch jeder Soldat einen Brief bekommen wird.
Habe ja auch extra einen Brief bekommen, in dem stand, dass Stufe 2 bei mir nun 3 Jahre ist, da ich A8 wurde.

dv_uffz


Wieder ein Arschtritt für die Kameraden, die im Überleitungszeitraum befördert worden und zurückgestuft worden sind.
Von A7 Stufe 3 auf A8 Stufe 2 zurückgestuft. Neuer regulärer Aufstieg in Stufe 3 zum 01.07.2013.
Da ich zum 01.01.2016 die notwendigen Zeiten nicht habe, steige ist erst zum 01.07.2016 in Stufe 4 auf.

Ein zum 02.07.2013 (nach dem Überleitungszeitraum) beförderter Oberfeldwebel in Stufe 4 behält die Stufe als Hauptfeldwebel, da keine Rückstufung mehr erfolgt. Und jetzt erfolgt zum 01.07.2016 ein früherer Aufstieg in Stufe 5.

Dieses Besoldungssystem ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Da wird der Leistungsgedanke extremst in den Dreck gezogen.

Einfach nur noch zum Kotzen

Ralf

Wenn das alles so schlimm ist, dass man nur noch Kraftausdrücke benutzen kann, dann sollte man vielleicht überlegen zu kündigen, wenn man BS ist.
Was sagt denn der Wehrbeauftragte dazu?

ZitatDa wird der Leistungsgedanke extremst in den Dreck gezogen.
Was hat denn der Leistungsgedanke damit zu tun? Das Gehalt ist eigentlich von der Leistung unabhängig.
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Helft mit, dass es so bleibt.

wolverine

#119
Zitat von: Ralf am 11. November 2015, 15:18:45
Das Gehalt ist eigentlich von der Leistung unabhängig.
Was für einige auch positiv ist ... ;D
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Helft mit, dass es so bleiben kann

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