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Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers

Begonnen von crew82, 27. Januar 2015, 21:29:24

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Ralf

Es ging bei der Stammtischparolenbehauptung um das BWAttraktStG.
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crew82

Ich wollte jetzt keine Grundsatzdiskussion lostreten, aber wer schon länger dient weiß auch was ich meine. Und das hat nichts mit Stammtischparolen zu tun. Nicht umsonst wird man heutzutage in jeder Laufbahn schneller befördert als noch vor z.B. 7 Jahren. Siehe Beförderung zum SG, OSG, OFW, OLt usw.! Dadurch wird meiner Meinung nach nicht die Attraktivität der Bundeswehr gesteigert, wenn jeder weiß das auch ohne Leistung der nächste Dienstgrad winkt.

Ralf

Du hast deine Bemerkung aber im Zusammenhang mit kommenden Maßnahmen gemacht, deswegen meine Frage, wo denn nun noch schneller befördert wird? Und das und so wie du es ausdrückst, hat das was mit Stammtischparolen zu tun.
ZitatNoch schnellere Beförderungen? Die ohnehin zu jungen Offiziere werden doch jetzt schon mit den Rangsternen gelockt wie einst Hansel und Gretel mit Lebkuchen
Jemand mit einem Masterabschluss ist nun mal im öffentlichen Dienst vergleichbar höhere Laufbahn und somit müsste er sogar A13+ sein. Dass er bei uns dann als Laufbahnziel erst einmal A11 hat, bzw. so eingestellt werden kann, ist eigentlich noch viel zu wenig.
Und ja, letztendlich trägt es natürlich zur Attraktivität bei. Denn es bedeutet u.a. auch eine Gehaltssteigerung und mehr Geld ist nicht nur bei der Bundeswehr ein Faktor der Attraktivität.
Dass manche das als verletzte Eitelkeit sehen ("ich habe aber noch meinen Dienstgrad richtig erdient, ich musste noch so und so lange warten") ist mir klar. Aber das ist halt auch oftmals kleingeistig,
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miguhamburg1

Früher war die Grundausbildung/der ganze Wehrdienst und sonst etwas härter/besser/sonstetwas und noch früher lebten Menschen auch noch in Höhlen.

Das ist doch alles keine Argumentationsgrundlage für eine sachliche Diskussion. Das ist Denken und Sprechen/Schreiben auf maximal Stammtischhöhe.

Lieber Bazi, die Maßgabe, dass eine Beförderung zum nächsthöheren Dienstgrad frühestens nach 12 Monaten seit der vorherigen Beförderung erfolgen darf, gilt seit jeher auch für Generale/Admirale.

crew82

Also Ralf, ich habe wirklich nichts gegen Nachwuchsförderung. Nur sollte diese auch in der Truppe sinnvoll angewendet werden. Denn sind wir mal ehrlich, es ist eher selten der Fall das jemand mit einem Masterabschluss in die Bundeswehr eingestellt wird. Gerade von denen bräuchten wir mehr und darauf sollte das Hauptaugenmerk liegen um den Nachwuchs zu generieren. Aber nein, wir lassen so gut wie jeden Bewerber in die Laufbahn der Feldwebel oder Offiziere zu und vergraulen Bewerber aus der Truppe, indem gestandene Unteroffiziere bei einem Laufbahnwechsel die Grundausbildung wiederholen müssen.

Ralf

Deine Argumente kann ich nicht nachvollziehen.
Zitates ist eher selten der Fall das jemand mit einem Masterabschluss in die Bundeswehr eingestellt wird. Gerade von denen bräuchten wir mehr und darauf sollte das Hauptaugenmerk liegen um den Nachwuchs zu generieren.
Ja es ist eher selten, dass jemand mit Masterabschluss eingestellt. Aber brauchen wir wirklich viel mehr davon?  Es bewerben sich grundsätzlich immer noch ausreichend mehr, um eine Bestenauslese im Einstellungsverfahren vornehmen zu können.
Der Bedarf an Offizieren wir so um die 6 Jahre vorher eingestellt. Jemand, der mit Master kommt, kann in 1-2 Jahren verwendet werden. Von daher bräuchten wir ja nur mehr, wenn uns mehr aus rausfliegen, als wir prognostiziert haben und wir kurzfristigen (nämlich 1-2 Jahre) Bedarf zu decken hätten. Das man mal hier und da der Fall sein, aber es ist nicht so, dass wir nun wirklich viele dafür brauchen.

ZitatAber nein, wir lassen so gut wie jeden Bewerber in die Laufbahn der Feldwebel oder Offiziere zu und vergraulen Bewerber aus der Truppe, indem gestandene Unteroffiziere bei einem Laufbahnwechsel die Grundausbildung wiederholen müssen.
Mal ehrlich...wenn das Wiederholen der GA einen Wiedereinsteller vergrault, dann war der Wunsch wohl doch nicht so sehnlich.
Mal unabhängig davon, ob es nun neue Inhalte gibt, die es zu lernen gilt (neues Schießausbildungskonzept, Einsatzersthelfer A...), ob die Vordienstzeit schon länger her ist oder aber die "Grundausbildung" gar keine ist, weil es mittlerweile Teil der Laufbahnausbildung  (UL1 etc.).
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crew82

#21
Zitat.....Es bewerben sich grundsätzlich immer noch ausreichend mehr, um eine Bestenauslese im Einstellungsverfahren vornehmen zu können.

;D ;D ;D ;D, selten so galacht. Was für eine lächerliche Ahnung. Das kann nur von jemandem kommen der das wirklich glaubt. Zu lange in Köln gewesen oder ???


Zitat...wenn das Wiederholen der GA einen Wiedereinsteller vergrault, dann war der Wunsch wohl doch nicht so sehnlich.
Mal unabhängig davon, ob es nun neue Inhalte gibt, die es zu lernen gilt (neues Schießausbildungskonzept, Einsatzersthelfer A...), ob die Vordienstzeit schon länger her ist oder aber die "Grundausbildung" gar keine ist, weil es mittlerweile Teil der Laufbahnausbildung  (UL1 etc.).

Von Wiedereinstellern war in meiner Antwort nicht mehr die Rede. Es ging generell um Unteroffiziere die die Laufbahn wechseln.
Es ist Sinnfrei einen Unteroffizier der ausgebildet ist ( UL, NSAK etc pp...) in den anwärterlehrgang zu schicken, welcher aus Grundausbildung, Truppenpraktikum und dem Unteroffizierslehrgang besteht. Und das ist auch kein neues Konzept sondern einfach nur eine Zentralisierung der 3 unterschiedlichen Abschnitte, die wie sonst in verschiedensten Einheiten absolviert wurden. Was du dazu schreibst ist bürokratische Schönmalerei meiner Meinung nach.

Edit: Zitate kenntlich gemacht, auch wenn man das mit dem Selbstbewusstsein eigentlich selbst hinbekommen sollte.

KlausP

Gibt es das Elaborat eigentlich auch in verständlich? Diese Foren-Software hat eine recht brauchbare und einfach zu bedienende Zitierfunktion. Wäre nicht schlecht, wenn Sie die mal ausprobieren würden.

Über den Rest brauchen wir uns hier nicht zu unterhalten weil wir es nicht ändern können, das hat der InspH so entschieden. Wenden Sie sich doch an ihn.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Ja stimmt. Ich habe die 10.000+ Bewerber für die Offz-Laufbahn nur geträumt. Waren sogar Tagträume
Da du ja alles schon weißt und auch sogar noch besser, warum fragst du uns niedere Ahnungslosigkeiten denn?
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DonFluppo

Guten Abend die Herren. Ralf lassen Sie sich doch nicht so ärgern. Das nach Laufbahnwechsel in eine höhere Laufbahn die Ausbildung noch mal gemacht werden muss ist doch nach der neuen Strucktur der Ausbildung verständlich geworden. Die Lehrgänge sind nun mal Bestandteil des Gesammten Packetes geworden und Zentralisiert. Wenn, wie ein Freund von mir, die Laufbahn von Mannschafter zum OA geändert wird muss dieser auch die OAL mitmachen. Zum Thema mit Master eingestellt zu werden.... Ich werde als Meister Eingestellt und einfach war es nicht wirklich, da viele Stellen mit ZAW geplannt sind. Dies führte dazu das , obwohl die Quallifikation da war, sich die Auswahl auf eine Stelle reuziert hatte. Die Meisten Dienstposten werden ja auch langfristig geplannt und das mit 6 Jahren vorlauf, so zumindest bei der VR31 der Marine. Es ist genug Nachwuchs da der geeignet ist eine ZAW durchzuführen. Zumal sich nicht so die Masse mit Meister bewirbt, da ja auch der Anreiz da ist diesen über die Bw zu finanzieren.
44er Fregattenfahrer

Tommie

Lieber "crew82", obwohl ... für mich klingt es mehr nach "screw82" ;D :

Zitat von: crew82 am 09. Februar 2015, 17:38:08Es ist Sinnfrei einen Unteroffizier der ausgebildet ist ( UL, NSAK etc pp...) in den anwärterlehrgang zu schicken, welcher aus Grundausbildung, Truppenpraktikum und dem Unteroffizierslehrgang besteht.

Wenn man das nicht machen würde, müsste man für die "drei Hansele", die da jeweils in Frage kommen, einen Extra-Lehrgang entwerfen, der dann ab besten noch auf deren Bedürfnisse zugeschnitten sein sollte, oder?

Fakt ist, dass die praktizierte Lösung für alle Beteiligten recht einfach zu handhaben ist, und genau deswegen wird diese auch so durchgeführt! Ob Ihnen persönlich das gefällt, ist ungefähr so wichtig, wie wenn in China ein Sack Reis umfällt ;D ! Dass es dabei zu Wiederholungen von Ausbildungsabschnitten kommt, ist bewusst in Kauf genommen, da man dann die Kameraden, die diese Ausbildungsabschnitte bereits absolviert haben, als Multiplikatoren und Hilfsausbilder verwenden kann!

Selbst ein Konzept zu erarbeiten ist weitaus schwieriger, als sich (so wie Sie es tun!) hinzusetzen und bewährte Konzepte "anzupissen", ohne dabei seine Gedanken bis zu Ende zu denken! Ist fast so wie das, was die PDS ... äh, "Die Linke" jeden Tag im Bundestag tut ;) : "Wir müssen unbedingt den Harzt-IV-Satz erhöhen!" Ja nee, is klar :D ! Dann wählen die bestimmt alle die Linke ;D ! Und wer bezahlt das Konzept? Die Deppen, die diese Auguste gewählt haben ...

MaikG

Ich möchte mich an das Thema mal ranhängen aber wieder an die ursprüngliche Frage der Beförderungszeiten anknüpfen.

Nicht das ich es eilig hätte aber ich rein aus Interesse frage ich mich, wann denn bei mir eine Beförderung möglich wäre.
Ich habe 8 Dienstjahre in der Laufbahn UoP und werde nun als HF wieder eingestellt.
Die SLV gibt zur Beförderung zum Stabsfeldwebel leider nichts her, §18 (1) behandelt die Beförderung zum HF und §18 (2) die zum Oberstabsfeldwebel.

Gruß
Maik

Tommie

Für Ihr "Problem" gibt es eine eindeutige Lösung:

Die ehemalige ZDv 20/7, jetzt Regelung A-1340/49, führt dazu in Kapitel 2.3.2 "Laufbahnen der Feldwebel" in Ziffer 236 folgendes aus (sinngemäß!):

Wer als Hauptfeldwebel eingestellt wurde, kann nach einer Dienstzeit von 8 Jahren als Hauptfeldwebel zum Stabsfeldwebel befördert werden!



birke1988

Guten Abend,
ich habe auch mal eine Frage die auch etwas "Knifflig" ist  :) und würde mich freuen wenn Ihr mir helfen könntet.
Ich bin Wiedereinsteller (vorher W9) und beginne am 01.07.2015 mit meiner Eignungsübung als Fw (Meisterqualifikation).
Ein Kamerad von mir, der vorher noch nicht gedient hatte und zudem noch jünger ist, wurde direkt als OFw eingestellt.
Mir wurde gesagt, dass liegt daran, dass er schon über 1 Jahr Meister ist und ich erst seit 7 Monaten.
1. Stimmt das?
2. Wenn ja, hätte ich noch 5 Monate mit meiner Bewerbung gewartet, wäre ich auch als OFw eingestiegen?
3. Wie lange muss ich jetzt auf meine Beförderung zum OFw warten?