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Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers

Begonnen von crew82, 27. Januar 2015, 21:29:24

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Tommie

Zu Ihren Fragen:

1. Ja, das stimmt! Quelle hierfür ist der § 17, Absatz 2 der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV)! Einfach mal googeln ;) .
2. Auch das ist richtig!
3. Sie können frühestens nach 2 Jahren nach Ihrer Einstellung zum Oberfeldwebel befördert werden! Quelle: ZDv 20/7, Ziffer 128, die jetzt allerdings mit identischem Inhalt in "Regelungen Online" überführt wurde. Die Nummer der Regelung und die zu referenzierende Ziffer ist mir aktuell nicht verfügbar.

birke1988

Hey, erst einmal Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Also ich habe nochmal in meine Unterlagen geschaut und da steht drin, dass ich den Fachwirt am 26.06.2014 bestanden habe und ich bin bis zum 30.06.2015 dort noch bei meinem Arbeitgeber beschäftigt.
Ich war somit über 1 Jahr als "Meister" in meinem Beruf tätig.
Das vor 7 Monaten war der ADA Schein :-)
Dann hätte ich doch einen Anspruch oder nicht?

Tommie

Das sollten Sie mit dem Karrierecenter absprechen, das Sie eingestellt hat ;) ! Ich weiß nicht, ob hier der Zeitpunkt der Einplanung oder der Zeitpunkt der Einstellung gilt, weil sich die SLV hierzu nicht äußert! Einfach mal dort anrufen und nachfragen ...

Ralf

Es ist der Zeitpunkt der Einstellung. Aber einen Anspruch darauf hast du nicht. Es ist eine "kann" Bestimmung, keine "ist".
Ob es möglich ist, kann dir allerdings wirklich nur das einstellende KarrC Bw sagen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

birke1988

OK Danke, ja dann werde ich da morgen mal anrufen und höflich anfragen, ob man da was "machen" kann (A****kriechmodus);D
ich gebe dann nochmal Meldung ab, schönen Sonntag noch

F_K

Gab es einen neuen Arbeitsvertrag auf Meister ebene?