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Fristlose Kündigung nach Paragraf 55.5 SG

Begonnen von Blakekx, 09. Februar 2015, 10:38:27

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Blakekx

Geschätzte Kameraden und Kameradinnen,

Ich hab ein großes Problem ich habe ein Dienstvergehen begangen und der Chef will mich dafür jetzt Rausschmeißen ich wollte mir nur ein Tipp bzw Rat einholen von euch da bestimmte hier wesentlich mehr Ahnung haben als ich.

Zu meinen Vergehen: Ich habe mich in mehreren Fällen des Betrugs schuldig gemacht ich habe widerrechtlich die "rote Chipkarte" eines FwD benutzt obwohl ich SaZ bin.

Der Chef möchte jetzt nach 55.5 SG mich fristlos entlassen Vernehmung hat statt gefunden 2x (Zugführer [nur ich und Zugführer im Büro] und Chef selbst [2 Zeugen auf Offiziersebene mit im Büro]) Ich hab das Dienstvergehen zugegeben Gründe finanzielle Lage. Vertrauensperson wurde angehört sieht das Strafmaß als überzogen an.

Jetzt zu meinen Anliegen: ich brauche ein zwei Tipps für meine persönliche Stellungnahme und wie das Worse case in dem Fall die Kündigung verhindern kann oder was mir da für Möglichkeiten bleiben.

Wie verhalte ich mich jetzt am besten?  Mein Chef ist auch nicht gut auf mich zu sprechen.

MkG

HG Blakekx

KlausP

Was, bitte, wollen Sie hören? Sie haben den Dienstherrn mehrfach betrogen und der Chef ist der Meinung, dass Sie nicht mehr zum SaZ geeignet sind. Wenn Sie mich fragen: Recht hat er!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Blakekx

Natürlich weiß ich das er im Recht und bereu die Tat auch meine Frage war wie ich eine Kündigung umgehen kann.

Zorro67

7/1990 - 9/1990 AGA 5./NschBtl 7 Ahlen
10/1990 - 6/1991 1./BeobBtl 73 Dülmen
Seit 7/2009 1./ABC-AbwBtl 906  Höxter

KlausP

Zitat von: Blakekx am 09. Februar 2015, 10:47:44
Natürlich weiß ich das er im Recht und bereu die Tat auch meine Frage war wie ich eine Kündigung umgehen kann.

Überhaupt nicht. Wenn der Chef den Antrag an die Entlassungsdienststelle schickt, ist selbst er nicht mehr Herr des Verfahrens.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

@ Zorro67:

"Kündigungen" gibt es für SaZ allerdings nicht ... und die Absicht des TE ist ja eine andere ...

@ Blakekx:

Du wirst im Entlassungsverfahren ja angehört - dort kannst Du Deine Sichtweise darlegen - Dein DV hat sich offensichtlich schon eine Meinung gebildet / einen Entschluss gefasst und wird das Verfahren einleiten.
Grundsätzlich kann man feststellen, dass in den ersten vier Jahren als SaZ eine Entlassung "einfacher" ist und der genannte Sachverhalt regelmäßig dazu führt ...

BulleMölders

Blakekx, stellen Sie sich mal vor Sie währen Arbeitgeber und einer Ihrer Angestellten hätte Sie Betrogen, wie würde Sie da reagieren?

Genau, wenn Sie ehrlich zu sich selber sind, würden Sie diesen Entlassen, weil das Vertrauen zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitnehmer erheblich gestört ist.

Blakekx

Ich kann die Vorgehensweise ja komplett nachvollziehen auch ich hätte nicht anders reagiert also gehört wohl eine ordentliche Portion Glück dazu wenn ich nicht gekündigt werde ja ?

Was schreibe ich in der Stellungnahme rein?

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Blakekx

Ja klar die aber es gibt auch keine wirkliche Rechtfertigung für diese Tat. Ich kann mir nicht vorstellen das eine Entschuldigung und Reuebekenntnis was bringt bei der Division. Das lesen die doch 100 x am Tag oder?

F_K

Nochmal:

- Es gibt keine Kündigung - sondern ggf. eine fristlose Entlassung.
- Eine Rechtfertigung für ein Dienstvergehen gibt es wohl nur in sehr seltenen Ausnahmefällen.
- Dir bleibt nur eine stimmige / wahre Stellungnahme, das Verfahren liegt nicht in Deinen Händen.

wolverine

Im Großen und Ganzen sollten Sie sich einfach damit abfinden die Bundeswehr sehr kurzfristig zu verlassen. Das Dienstvergehen ist festgestellt, die Entlassung beantragt und wirklich gravierende Gründe, die dagegen stehen könnten, sind bisher nicht erkennbar.
Also bleibt es bei einem "tut mir leid" und das wird - wie Sie ja selbst einsehen - hier wohl nicht ausreichen. Also können wir hier jetzt lange darum herumschreiben oder Sie sehen eben ein, dass Sie höchstwahrscheinlich die Bw sehr bald ohne Geld- und Sachbezüge verlassen werden.
Die typischen Fälle, die schon zig mal hierzu entschieden wurden, waren das Tanken an der Bw-Zapfsäule oder die Benutzung des Bahnberechtigungsausweises nach der Ernennung zum SaZ. Wenn man sich am Vermögen des Dienstherrn vergreift rechtfertigt dieser Vertrauensbruch regelmäßig die Entlassung.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Blakekx

Ok ich Danke auf jeden Fall für eure Anteilnahme was ich halt nicht verstehe und das Ist das einzige (nach 55.5 ) warum ich untragbar bin bzw eine ernstliche Gefährdung abgebe. Wird durch diese Tat das Ansehen der Bundeswehr bzw die milit. Ordnung gefährdet. Hat sie den militärischen Kernbereich betroffen ? Es entsteht ja auch keine Wiederholung bzw Nachahmung

Jens79

ZitatJetzt zu meinen Anliegen: ich brauche ein zwei Tipps für meine persönliche Stellungnahme und wie das Worse case in dem Fall die Kündigung verhindern kann....

Nichts und Niemand wird Ihnen mehr helfen können.

Fangen Sie an sich im Zivilen eine Arbeit zu suchen und hoffen Sie drauf, das niemand ein Dienstzeugnis von Ihnen sehen möchte. Die Frage warum Sie Ihre Verpfichtung nicht bis zum Ende erfüllt haben wird auch auf Sie zukommen.

Bleiben Sie bei der Wahrheit. Viel Erfolg.

Das Sie die Kündigung nicht verstehen zeugt davon das Sie kein Unrechtsbewusstsein haben. Wer klaut, betrügt und lügt wird entlassen.
 

BulleMölders

Nach welchem Absatz des Paragrafen 55 sollte man Sie den sonst entlassen?
Sie sind weder Dienstunfähig (Absatz 2), noch stellt der Verbleib für Sie im Dienst eine besondere Härte da (Absatz 3), noch erfüllen Sie die geforderten Laufbahnvoraussetzungen nicht (Absatz 4). Also bleibt ja nur Absatz 5 und ich persönlich sehe bei einem Verbleib schon eine Gefahr für die militärische Ordnung.
Andere könnten sich denken, der ist mit einem Du Du davon gekommen, also können wir ja auch mal für lau Essen gehen.

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