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Befehlsprüfungsschema , wann darf ich,wann nicht?

Begonnen von minimufty, 25. Februar 2015, 10:32:08

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minimufty

Hallo liebe Community !

Ich mache dieses Jahr meinen zweiten Einstellungstest und stehe vor einem kleinen Problem:
Ich habe hier ein wundervolles Befehlsprüfungsschema vor mir liegen mit welchem,wie ihr sicherlich vermutet, man Befehle auf deren
Verbindlichkeit prüfen kann.
Die Grundfragen sind: Hat es einen dienstlichen Zweck? Ist es rechtswidrig? Verstoß gegen Völkerrecht? Etc.

Beispiel:
'Fahren Sie über die rote Ampel, damit wir rechtzeitig in der Kaseren ankommen. (Kein Verkehrsteilnehmer in Sicht)
Hat es einen dienstlichen Zweck? Ja.
Ist es rechtswidrig? Ja.
Ist es verbindlich? Ja.
Muss es ausgeführt werden? Ja.

Dieser Befehl muss ausgeführt werden, da keine Straftat vorliegt. Bei Bußgeld von der Polizei muss der Befehlsgeber zahlen.

Jetzt meine Frage : Dieser Befehl ist nicht rechtmäßig , MUSS allerdings ausgeführt werden. Doch ist der Grundsatz nicht, dass ein Soldat Befehle nur ausführen muss, wenn sie rechtmäßig sind? Ich weiss nicht ob ich seit Tagen auf dem Schlauch stehe das ich es einfach nicht verstehe, oder ich hab einen Fehler in dem Prüfungsschema. Das Prüfungsschema habe ich von einem ehemaligen Soldat, der dieses auch an Uni's aufgeführt hat, was

Ich hoffe um Antwort. Ich bekomme diese Sache einfach nicht aus dem Kopf und würde gerne eine richtige Antwort haben und nicht irgendein Gerücht aus dem Internet.

Vielen Danke im Vorraus !
Grüße
Vertrauen heisst,jemandem zu glauben obwohl man an seiner Stelle lügen würde.

Rollo83

Wenn rechtmäßig braucht nicht weiter geprüft werden weil automatisch auch verbindlich. Wenn nicht rechtsmäßig wird die Verbindlichkeit geprüft und ein Befehl kann auch nicht rechtsmäßig und verbindlich sein mit verschiedenen Konsequenzen.

Rollo83

Mal was Anderes, wieso muss man sowas wissen wenn man noch nicht im Dienst ist?
Sowas lernt man ja erst in der GA und wird sicherlich nicht beim Einstellungstest geprüft.

Bei der Verbindlichkeit gibt es übrigens noch "muss nicht" und "darf nicht"

Den Rest lernen sie dann zu gegebener Zeit.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rollo83

Vielleicht will er prüfen wenn der Prüfoffizier fragt "Würden sie im Einsatz auf Kinder schießen".
Das wurde ich damals so in der Art gefragt, allerdings hab ich da nicht grossartig das Befehlschema geprüft.


minimufty

Hallo!

Danke erst einmal für die Antworten.
Das mit dem 'muss' und 'darf' hab ich hier auch stehen, ist meiner Meinung nach für dieses Beispiel irrelevant. Aber danke :)

Wieso ich das wissen will? Weils um meinen zukünftigen Job geht und ich so viel im Vorraus wissen möchte wie nur möglich. Auf dieses Prüfungsschema wäre ich auch nicht alleine gekommen, hätte mir ein ehemaliger Soldat das nicht erklärt. Und gestern, als ich einen Bundeswehrtest am Pc gemacht habe, kam nämlich die Frage 'Ein Soldate muss einen Befehl ausführen,wenn...' Und da bin ich stutzig geworden das meine Antwort nicht gepasst hat.

Danke für den Link :)
Vertrauen heisst,jemandem zu glauben obwohl man an seiner Stelle lügen würde.

KlausP

ZitatWeils um meinen zukünftigen Job geht und ich so viel im Vorraus wissen möchte wie nur möglich.

Sowas mag jeder Ausbilder in der GA ganz besonders ...  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rollo83

Das ist aber Aufgabe ihres baldigen Kompaniechefes ihnen das Thema Befehl zu vermitteln, danach wollten dann auch keine grossen Fragen mehr über bleiben.

minimufty

Ja das stimmt Rollo. Aber es ist einfach das Verstaendnis fuer einen Befehl, welches durch dieses Schema klar wird.
Das richtige Beibringen kommt natuerlich noch.  Aber auch danke fuer die Antworten :)
Ich denke sich ein wenig damit auseinanderzusetzen kann nicht zuuu verkehrt sein .
Vertrauen heisst,jemandem zu glauben obwohl man an seiner Stelle lügen würde.

Elvis22

Zitat von: minimufty am 25. Februar 2015, 11:05:21
Ich denke sich ein wenig damit auseinanderzusetzen kann nicht zuuu verkehrt sein .

Das kann dann "verkehrt" sein, wenn dadurch Zeit verloren geht, in der man sinnvolleres tun könnte.
Du schreibst, dass dir der zweite Einstellungstest bevorsteht. Ergo bist du durch den ersten durchgefallen und wurdest nicht eingestellt.
Da wäre es für mich naheliegender die Gründe für mein scheitern zu reflektieren und aufzuarbeiten, anstatt mich mit irgendwelchem Kram zu befassen, der für den Einstellungstest 0,0 Relevanz hat...

Jens79

Wie sehr man sich in die Angelegenheiten anderer einmischt ohne in irgendeiner Art und Weise auf die Frage des TE einzugehen....

 

minimufty

@Elvis  Ooh,ich bin also durchgefallen? Ich hab meine Eignung für die Feldwebellaufbahn des Sanitätsdienstes bekommen und sollte meinen Dienst zum 1.4.14 im Saarland antreten. Bin dann aber erkrankt und musste 1 Jahr in Behandlung plus Operationen. Aber tut mir leid das du da mehr weißt als ich :)  Und das ist für mich kein 'Kram' . Das ist für mich wichtiges Infomaterial zusätzlich zu dem 0/8/15 Lernkram wie Auslandseinsätze etc. Sprich, das was du da von dir gibst ist sehr sinnfrei. Also, nächstes mal etwas allgemeiner antworten oder gar nicht.

Und da muss ich Jens79 vollkommen recht geben.

Vertrauen heisst,jemandem zu glauben obwohl man an seiner Stelle lügen würde.

Elvis22

@minimufty
Mein Fehler. Hörte sich für mich eben so an, als wäre es dein zweiter Anlauf. Entschuldigung dafür.
Und trotzdem: Rein auf den Einstellungstest bezogen (Und darauf hast du dich nunmal in deinem ersten Post bezogen), ist das nunmal "Kram", der für selbigen vollkommen irrelevant ist.
Ansonsten spricht natürlich überhaupt nichts dagegen, sich zu informieren und vorzubereiten. Zumindest nicht solange man in der Ausbildung nicht permanent raushängen lässt, dass man ja alles (besser) weiß (siehe Kommentar KlausP).

Daher war meine Aussage kein Angriff auf dich, sondern als Tipp gemeint.

@Jens79
Ich dachte das gehört in diesem Forum zum guten Ton - da versucht man halt dich anzupassen. Im Grunde hast du aber recht.

KlausP

Zitat von: minimufty am 25. Februar 2015, 14:45:07
@Elvis  Ooh,ich bin also durchgefallen? Ich hab meine Eignung für die Feldwebellaufbahn des Sanitätsdienstes bekommen und sollte meinen Dienst zum 1.4.14 im Saarland antreten. Bin dann aber erkrankt und musste 1 Jahr in Behandlung plus Operationen. Aber tut mir leid das du da mehr weißt als ich :)  Und das ist für mich kein 'Kram' . Das ist für mich wichtiges Infomaterial zusätzlich zu dem 0/8/15 Lernkram wie Auslandseinsätze etc. Sprich, das was du da von dir gibst ist sehr sinnfrei. Also, nächstes mal etwas allgemeiner antworten oder gar nicht.

Und da muss ich Jens79 vollkommen recht geben.

Na ja, den Satz

ZitatIch mache dieses Jahr meinen zweiten Einstellungstest und stehe vor einem kleinen Problem:

habe ich aber auch so interpretiert, dass Sie beim ersten Mal durchgerasselt sind.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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