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Ausschlusskriterium Schulden

Begonnen von Hesse, 06. März 2015, 15:05:57

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Hesse

Hallo,

ich habe mich für die Offizierslaufbahn auf Führungsebene beworben. Leider habe ich (nicht wenig) Schulden. Der Berater im KC meinte, dass dies kein automatisches Ausschlusskriterium sein muss, dennoch habe ich Angst, dass es allein daran scheitert. Die Einladung zum AvB Test habe ich bereits erhalten, beruhigt bin ich deswegen dennoch nicht. Hat jemand Erfahrungswerte, bzw. kann mir jemand sagen wie wahrscheinlich es ist, dass ich nach Köln eingeladen werde, wenn ich den AVB-Test bestehe? Anders gefragt: Kann es passieren, dass ich auch wenn ich den AVB-Test bestehe, nicht nach Köln eingeladen werde?

KlausP

Zitat... ich habe mich für die Offizierslaufbahn auf Führungsebene beworben ...

Könnten Sie mir das bitte erklären? Ich kann damit nichts anfangen. Danke.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Hesse

Gerne: Ich habe mich als ungedienter Bewerber für die Offizierslaufbahn auf Führungsebene beworben, d.h. als Zeitsoldat mit Grundausbildung und anschließendem Studium. Insgesamt 14 Jahre Verpflichtung.

dunstig

Die Suchfunktion haben Sie genutzt? Das Thema gab es schon unzählige Male. Und zu den Chancen wird Ihnen hier niemand genaueres sagen können. Erst recht nicht bei so vagen Auskünften Ihrerseits.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Hesse

Nein, ich habe die Suchfunktion nicht genutzt. Ist das Voraussetzung wenn man eine Frage hat? Wenn ja, bitte Entschuldigung für Ihre verschwendete Zeit.  >:(

KlausP

Zitat von: Hesse am 06. März 2015, 15:11:38
Gerne: Ich habe mich als ungedienter Bewerber für die Offizierslaufbahn auf Führungsebene beworben, d.h. als Zeitsoldat mit Grundausbildung und anschließendem Studium. Insgesamt 14 Jahre Verpflichtung.

Tut mir leid, aber eine "Offizierlaufbahn auf Führungsebene" ist mir unbekannt. Was soll das sein? Auf dem Bewerbungsbogen kann man das jedenfalls nicht ankreuzen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

14 Jahre?
Eine Offz-Verwendung auf Führungsebene ist ähnlich sinnbefreit wie ein weißer Schimmel. Offiziere werden immer als Führungsebene angesehen.
Und Antwort auf deine Fragen: ja und ja. Genau deshalb wird ja der AVB-Test vorher an einem KC gemacht. Da war dein Abi wohl nicht besonders gut, oder?
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Helft mit, dass es so bleibt.

Tommie

So lange Sie nicht "überschuldet" sind, sondern ihre Verbindlichkeiten bedienen können, so dass noch etwas zum Leben übrig bleibt, wird da nichts passieren! Weiterhin ist es auch wichtig, zu wissen, ob die Schulden zum Beispiel aus dem Erwerb einer Immobilie stammen und damit dinglich abgesichert sind, oder ob es sich dabei um Konsumentenkredite etc. handelt! Beispiel: Wer nur € 1.200,-- netto verdient und davon 600,-- € Miete und Nebenkosten zahlen muss, dem steht eine Autofinanzierung mit monatlichen Raten von € 300,-- nicht wirklich gut zu Gesicht!

Ach ja: Eine "Offizierslaufbahn auf Führungsebene" gibt es nicht! Die Bundeswehr hat mehrere Führungsebenen, von denen eine eben von Offizieren wahrgenommen wird! Stabsoffiziere sind eine Ebenen darüber, Generale sind üblicherweise die obere Führungsebene. Demnach haben Sie sich für die Offizierslaufbahn mit Studium beworben. Nicht mehr, aber auch nicht weniger ...

Hesse

Dann heißt es offizell "Die Laufbahn der Offiziere" - ohne Führungsebene!

Hesse

Danke, Tommie - die erste vernünftige Antwort auf meine Frage. Ralf: Ist das Ihr Ernst? Mein Abi war ok, aber was hat das mit den Schulden zu tun? Ich hatte mir hier etwas freundlichere Antworten erhofft (ohne zu erwarten dass jemad zweifelsfrei meine Frage beantworten kann)

Tommie

Ja, ohne Führungsebene! Die Soldaten dieser Laufbahn stellen eine Führungsebene der Bundeswehr dar, die Anwärter dafür nicht!

KlausP

Sie sollten zumindest versuchen, die korrekten Begriffe zu verwenden, damit man auch weiss, worüber man spricht. Das ist bei Soldaten nicht ganz unwichtig und bei Offizieren ganz besonders. So habe ich den Eindruck gewonnen, dass Sie noch nicht einmal wissen, wofür Sie sich beworben haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

OK, Hesse, sie melden sich in diesem Forum an und stellen, ohne die Suchfunktion zu bemühen, eine Frage, die bestimmt schon gefühlte hundert Mal gestellt wurde ;) ! Erwarten Sie also nicht, mit diesem Verhalten von NULL auf Platz 1 in der Beliebtheitsskala zu springen ;D ! Es wird wohl eher auf das Gegenteil hinaus laufen ...

Zur AVB-Testung: Die Herrschaften am ACFüKrBw in Köln machen sich ein Bild von Ihnen, zu dem die "Papierlage" (Zeugnisse, etc.) beiträgt und die AVB-Testung. Somit kann es vorkommen, dass sie trotz "bestandener" Testung nicht eingeladen werden.

Hesse

Da gebe ich Ihnen in dem Fall recht, ich habe dies falsch formuliert, allerdings weiß ich sehr wohl worauf ich mich beworben habe. Die Korrektheit aber muss sein!

Hesse

Danke, also wird mir nichts anderes übrig bleiben als die AVB bestmöglich zu absolvieren und dann zu hoffen...