Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

kann es befohlen werden frühstück zu hollen?

Begonnen von Jecko, 13. März 2015, 13:05:37

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Jecko

Hallo Kameraden,

ich habe da eine frage die in unserem Zug ziemlich stark diskutiert wird.

Es wurde ein Putzplan aufgestellt in dem jede Woche eine andere Grp dran ist Ordnung und Sauberkeit im Pausenraum zu halten was ja gut so ist!

Nur wurde auch gleichzeitig befohlen das auch die Grp die dran ist laut Putzplan einen auserwählt der für den gesamten Zug Frühstück im Mannschaftsheim holt (in meinen Augen ist dies ok denn wenn einer so oder so geht kann er ja auch aus kameradschaftlichen gründen für jeden was mit bringen der was haben möchte).

Es wurde eine liste ausgelegt wo sich jeder einträgt der was haben möchte und eine Kasse gibt es auch also es muss keiner in Vorkasse gehen!

Jetzt ist es aber schon des öfteren vorgekommen das Soldaten die nichts haben möchten dazu befohlen wurden und das auch noch von GrpFhr anderen Grp!

In meinen Augen ist dies zu befehlen aber nicht möglich und kann auch sehr böse enden!

Da dies ja keinen Dienstleichenzweck hat und auch menschenunwürdig ist (ganz vorsichtig gesagt).
(laut Rechtsberater auf Lehrgang ist die würde eines Mensch verletzt wenn andere einen Soldaten auslachen und sich über ihn lustig machen weil er diesen Befehl ausführen muss)

Verbessert mich wenn ich falschliege!

was meint ihr dazu? was sagt die Rechtslage?

MKG

Jecko


Jecko


Kiepenkerl

Dienstlicher Zweck : wohl eher nicht, Frühstück gibt es vom Dienstherren angeboten früh morgens und nicht zur "Nato-Pause" aus dem Mannheim.

Die Nummer mit menschenunwürdig würde ich aber ehrlich mal vergessen :D Frühstück holen ist sicher nicht menschenunwürdig nur weil man grad selber nichts will. An die Menschenwürde sollte man höhere Maßstäbe ansetzten..

ZitatDer rechtmäßige Befehl

   1. Prüfung des Befehls ( § 2 Nr. 2 WStG )
      
      a)   Anweisung zu eimem bestimmten
         Verhalten?
      b)   mit Anspruch auf Gehrsam?
      c)   militärischer Vorgesetzter   ( VVO) ?
           
             wenn ein Befehl vorliegt:

           2. Prüfung der Rechtmäßigkeit des Befehls
               ( § 10 IV SG )
   
      a)   dienstlicher Zweck?
      b)   Dienstvorschriften?
      c)   Völkerrecht?
      d)   Gesetzte ( auch GG )

           wenn der Befehl rechtswidrig ist:
         
           3. Prüfung der Verbindlichkeit des Befehles

      a)   Aufforderung zur Straftat ( § 11 SG )
      b)   schwerer Verstoß gegen das Volkerrecht?

           !!!   darf nicht befolgen werden    !!!

      c)   ohne dienstlichen Zweck (§ 11 SG )
      d)   gegen die Menschenwürde ( § 11 SG )
      e)   Unzumutbar?

           !!!    braucht nicht befolgt zu werden   !!!

Spiels halt mal durch
Das flücht'ge Lob, des Tages Ruhm
Magst du dem Eitlen gönnen;
Das aber sei dein Heiligtum:
Vor dir bestehen können.

-Theodor Fontane

Kiepenkerl

Oh Gott ...Ich betone, dass ich nicht der Urheber des Zitats bin :D Die Rechtschreibfehler hab ich nicht zu verantworten :D
Das flücht'ge Lob, des Tages Ruhm
Magst du dem Eitlen gönnen;
Das aber sei dein Heiligtum:
Vor dir bestehen können.

-Theodor Fontane

SKYecR33

dienstlicher Zweck ! ::)
Ihre Rechtschreibung ist echt grausam...
Zum Thema:
Wahrscheinlich alles im Dienst richtig?
Sind die restlichen Soldaten für irgendwas eingeteilt oder gammeln (länger schlafen)die dann nur auf Stube rum?
Dann:
Vorgesetzt nach §4 Abs. 3
Somit liegt ein Befehl vor.
Rechtswidrig? Nein, ist nicht unverhältnismäßig und dient einen dienstlichen Zweck( militärisches Belangen= Förderung der Kameradschaft)
Somit rechtmäßig und muss ausgeführt werden.

Wenn die Gruppe in der Zeit noch sinnvoll beschäftigt wird, ist es doch ne gute Sache und es ist sehr unkameradschaftlich ( Verstoß gegen §7, §11, §17....) einen eingeteilten Dienst nicht nachzugehen.
Was ist den los bei euch? Hatt der ganze Zug gepennt bei Befehlsrecht und VorgV?



wolverine

Das mit der "Menschenwürde" ist kompletter Unsinn; es setzt keinen der Lächerlichkeit aus wenn er für ein paar Kameraden Brötchen holt. Das schon zweimal nicht wenn es quasi reihum geht und jeder einmal dran ist.

Der dienstliche Zweck könnte in der Tat zweifelhaft sein, da es wohl um das - rein private - zweite Frühstück geht und auf dieses besteht dienstlich kein Anspruch. Den Zweck könnte man begründen, dass lieber einer geht als alle. Aber zugegeben: Man könnte auch sagen, dass die "ganze Pause" im Dienst nichts zu suchen hat und diese auch völlig streichen.

Warum das "böse enden" kann erschließt sich mir aber nicht.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Jecko

Zitat von: SKYecR33 am 13. März 2015, 14:18:23
dienstlicher Zweck ! ::)
Ihre Rechtschreibung ist echt grausam...

ja ich bin Legastheniker

Zitat von: SKYecR33 am 13. März 2015, 14:18:23
Zum Thema:
Wahrscheinlich alles im Dienst richtig?
Sind die restlichen Soldaten für irgendwas eingeteilt oder gammeln (länger schlafen)die dann nur auf Stube rum?

Ja das ist alles im Dienst!
Nein! sind eine Inst einrichtung wir haben immer was zu tun!

Zitat von: wolverine am 13. März 2015, 14:20:46
Das mit der "Menschenwürde" ist kompletter Unsinn; es setzt keinen der Lächerlichkeit aus wenn er für ein paar Kameraden Brötchen holt. Das schon zweimal nicht wenn es quasi reihum geht und jeder einmal dran ist.

Ok somit belehrt  ;)

Zitat von: wolverine am 13. März 2015, 14:20:46
Der dienstliche Zweck könnte in der Tat zweifelhaft sein, da es wohl um das - rein private - zweite Frühstück geht und auf dieses besteht dienstlich kein Anspruch. Den Zweck könnte man begründen, dass lieber einer geht als alle. Aber zugegeben: Man könnte auch sagen, dass die "ganze Pause" im Dienst nichts zu suchen hat und diese auch völlig streichen.

Könnte? müsste wohl eher! da ja wie schon festgestellt das eine "rein private" sache ist! sontzt könnte ich ja auch meiner Grp befehlen mein privates auto zu putzen.

F_K

Vorsicht:

Die gesamte Pause kann auch gestrichen werden - es ist schon ein dienstlicher Zweck / Fürsorge, auch die Möglichkeit eines privaten Essens einzuräumen; ein Holdienst minimiert hier den Arbeitsaufwand.

Kiepenkerl

Zitatsind eine Inst einrichtung wir haben immer was zu tun!

:D echt?

Die Natopause ist doch komplett inoffiziell und auch überhaupt nicht notwendig. Gibt doch regulär Frühstück. Insofern sehe ich da überhaupt keinen dienstlichen Zweck. Die Pause ist Luxus und der "Holdienst" ein Teil dessen. Wenn man lieber in der Zeit Dienst tuen will kann man das denke ich schon boykottieren.

Würd ich nur nich machen. An deiner Stelle wäre ich froh dass ich die Pause hab. Vorallem weil du doch nicht der Zugknecht bist der immer geht während alle lachsen. Ist ja jeder mal dran...

Das flücht'ge Lob, des Tages Ruhm
Magst du dem Eitlen gönnen;
Das aber sei dein Heiligtum:
Vor dir bestehen können.

-Theodor Fontane

MMG

Da es sich hier um gewerbliches Instandsetzungspersonal handelt, sehe ich kein dienstlichen Zweck, die
"Natopause" + Verlängerung für ein zweites Frühstück zu missbrauchen oder dies gar als Fürsorge anzusehen.



 

Kiepenkerl

Zitat von: F_K am 13. März 2015, 14:48:41
Vorsicht:

Die gesamte Pause kann auch gestrichen werden - es ist schon ein dienstlicher Zweck / Fürsorge, auch die Möglichkeit eines privaten Essens einzuräumen; ein Holdienst minimiert hier den Arbeitsaufwand.

Wenn das die Fürsoge gegenüber den Soldaten sein soll die essen wollen , schicke ich doch einen von denen und nicht den , der nichts essen will?
Das flücht'ge Lob, des Tages Ruhm
Magst du dem Eitlen gönnen;
Das aber sei dein Heiligtum:
Vor dir bestehen können.

-Theodor Fontane

dunstig

Verstehe nicht, warum es so schwierig ist in einer Pause, die ich nur aus Gutwillen meiner Vorgesetzten bekomme, mal Frühstück zu holen auch wenn ich selbst nichts will. Ist ja nicht so, dass man der einzige in der Einheit ist und jeden Tag gehen müsste, zumal es scheinbar einen Plan gibt, dass jeder mal dran ist. Warum muss man also immer gleich darüber nachdenken, eine Beschwerde zu verfassen, statt vielleicht alle paar Wochen mal in den sauren Apfel zu beißen und den Kameraden was Gutes zu tun?
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Jecko

Zitat von: dunstig am 13. März 2015, 14:58:17
Verstehe nicht, warum es so schwierig ist in einer Pause, die ich nur aus Gutwillen meiner Vorgesetzten bekomme, mal Frühstück zu holen auch wenn ich selbst nichts will. Ist ja nicht so, dass man der einzige in der Einheit ist und jeden Tag gehen müsste, zumal es scheinbar einen Plan gibt, dass jeder mal dran ist. Warum muss man also immer gleich darüber nachdenken, eine Beschwerde zu verfassen, statt vielleicht alle paar Wochen mal in den sauren Apfel zu beißen und den Kameraden was Gutes zu tun?

Es gibt ja auch genug die sich freiwillig melden dafür dann ist das ja auch kein problem nur es gibt nunmal keinen "jeder geht mal" oft gehen die gleichen und die "top besteller" sind nunmal nicht dabei und befehlen dann auch noch soldaten dazu die dass nicht machen wollen geschweige denn was bestellt haben!

von daher kann ich die beschwerden voll und ganz verstehen^^

Zitat von: SKYecR33 am 13. März 2015, 14:18:23
Was ist den los bei euch? Hatt der ganze Zug gepennt bei Befehlsrecht und VorgV?

ich sehe hier noch keine klare antwort!  ;D also waren wir nicht die einzigen die gepennt haben  :P

F_K

Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden - man muss aber mit den Beteiligten sprechen.

Für eine genaue juristische Betrachtung fehlen viele Details (wirklich Anspruch auf Gehorsam?) - und eine solche Betrachtung hat durchaus das Potential, das Klima schwerwiegend zu vergiften, wirst Dich dann wundern, was sich alles rechtmäßig befehlen lässt ...

... Aber macht mal, ihr macht das schon ...

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau