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kann es befohlen werden frühstück zu hollen?

Begonnen von Jecko, 13. März 2015, 13:05:37

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wolverine

Die Antwort ist schon klar: Es könnte am dienstlichen Zweck fehlen und dann wäre der Befehl rechtswidrig und verbindlich (muss also ausgeführt werden und der, der geholt hat und sich beschwert fühlt, kann sich beschweren). Der Chef prüft dann den dienstlichen Zweck, kommt evtl. zum Ergebnis, dass einer vorliegt (Fürsorge, Üblichkeit...) und weist die Beschwerde zurück. Oder er erkennt eben, dass kein dienstlicher Zweck vorliegt (weil "private" Pause) und müsste diese dann konsequent für alle streichen. It´s up to you
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dunstig

Zitatoft gehen die gleichen

Passt aber nicht mit der folgenden Aussage zusammen:

ZitatEs wurde ein Putzplan aufgestellt in dem jede Woche eine andere Grp dran ist Ordnung und Sauberkeit im Pausenraum zu halten was ja gut so ist!

Und was erwidern denn die Vorgesetzten auf die Nachfrage, dass man doch schon gestern gegangen ist und sich jemand anderes freiwillig gemeldet hat? Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden. Und wenn der Chef eine solche Beschwerde wegen meiner Meinung nach eher Belanglosem während der "privaten" Pause auf den Tisch bekommt, würde es mich nicht wundern, wenn diese in Zukunft einfach gestrichen wird.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Jecko

Zitat von: dunstig am 13. März 2015, 15:35:50
Und was erwidern denn die Vorgesetzten auf die Nachfrage, dass man doch schon gestern gegangen ist und sich jemand anderes freiwillig gemeldet hat? Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden.

"das ist hiermit befohlen" darum ja meine frage ob man dies befehlen kann!

Zitat von: dunstig am 13. März 2015, 15:35:50
Und wenn der Chef eine solche Beschwerde wegen meiner Meinung nach eher Belanglosem während der "privaten" Pause auf den Tisch bekommt, würde es mich nicht wundern, wenn diese in Zukunft einfach gestrichen wird.

das ist auch meine meinung das die pause dann gestrichen wird darum will ich versuchen einen weg zu finden es nicht soweit kommen zu lassen

MMG

Weil wir uns hier im Bereich der InstDst befinden, mindern diese privaten "Pausen" 0900 u. 1500 den Wirkungsgrad der InstKp, da diese "Pausen" von
der regulären ArbStd abgezogen werden muss (Normalerweise!). 

MMG

"das ist auch meine meinung das die pause dann gestrichen wird darum will ich versuchen einen weg zu finden es nicht soweit kommen zu lassen"

Da würde ich nochmal mit allen unmittelbaren Beteiligten (Erste Eskalationsstufe!) reden und einen genauen Plan (Wer Essen holt) machen und diesen auch einzuhalten. Wenn das nicht nicht fruchtet, dann bleibt immer noch die Beschwerde.

dunstig

Was mich mal abgesehen von der Rechtmäßigkeit interessiert: Sie schrieben, dass jede Woche eine andere Gruppe an der Reihe wäre. Wie oft müssen denn die Personen, die ja scheinbar so darunter leiden, zum Essen holen gehen? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass wenn jede Woche Gruppenweise rotiert wird und mehrere Leute in der Gruppe sind, die Belastung für den einzelnen so hoch ist?

Zitatdas ist hiermit befohlen

Wurde der Gruppenführer anschließend um ein kurzes Gespräch gebettet und ihm mitgeteilt, dass man mit der gegenwärtigen Situation nicht zufrieden ist?
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

MMG

Zitatum ein kurzes Gespräch gebettet
Oha, wenn es das dann soweit sein sollte, dann ist es meistens schon zu spät. ;)

dunstig

"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Jecko

Zitat von: dunstig am 13. März 2015, 15:48:53
Was mich mal abgesehen von der Rechtmäßigkeit interessiert: Sie schrieben, dass jede Woche eine andere Gruppe an der Reihe wäre. Wie oft müssen denn die Personen, die ja scheinbar so darunter leiden, zum Essen holen gehen? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass wenn jede Woche Gruppenweise rotiert wird und mehrere Leute in der Gruppe sind, die Belastung für den einzelnen so hoch ist?

laut aussagen schon zu hoch....

Zitat von: dunstig am 13. März 2015, 15:48:53
Wurde der Gruppenführer anschließend um ein kurzes Gespräch gebettet und ihm mitgeteilt, dass man mit der gegenwärtigen Situation nicht zufrieden ist?

laut aussage des soldaten ist er zum ZgFhr gegangen was er gemacht hat ist mir leider nicht bekannt

mailman

Muß man heutzutage eigentlich immer alles hinterfragen? Anscheinend sind alle immer grundsätzlich im Unrecht und man selber hat Recht.

Wegen Brötchen holen so ein Faß aufmachen.

Da kann man nur hoffen, das die Pause gestrichen wird, dann hat sich das ganze auch erledigt.

ulli76

Isst der, der das Frühstück holen soll nie mit, oder ab und an nicht und hat dann Tage, wo er mit dem "Holdienst" dran ist, aber an genau DEM Tag nichts essen möchte.

Was machen die, die nicht so oft gehen in der Zeit? Pause oder arbeiten? Evtl. sogar eine Arbeit, die nicht von denen, die gehen, erledigt werden kann?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

SKYecR33

Zitat von: Jecko am 13. März 2015, 15:18:41


Zitat von: SKYecR33 am 13. März 2015, 14:18:23
Was ist den los bei euch? Hatt der ganze Zug gepennt bei Befehlsrecht und VorgV?

ich sehe hier noch keine klare antwort!  ;D also waren wir nicht die einzigen die gepennt haben  :P

Es kam so rüber als ob ihr ganzer Zug darüber diskutiert ob es gegen Menschenrechte verstößt und ob ein anderer Gruppenführer ihnen Befehle erteilen darf oder es für ihn böse enden wird.
Aber das kam sicherlich falsch rüber,hätte mich auch gewundert wenn ein ganzer Zug durch die Kaserne läuft und nicht weiß wer ihm Befehle erteilen darf und wer nicht.

Sie sollten halt besprechen was ihnen wichtiger ist: die Bequemlichkeit einiger oder die Pause aller Soldaten.
Sowas kann man auch untereinander regeln, ohne Beschwerde, wenn es dann "befohlen" wird ist das halt so.
Euch muss es ja echt gut gehen wenn ihr auf solche Ideen kommt ;D
Ansonsten sehe ich das so wie F_K:
Zitat von: F_K am 13. März 2015, 15:23:44
... eine solche Betrachtung hat durchaus das Potential, das Klima schwerwiegend zu vergiften, wirst Dich dann wundern, was sich alles rechtmäßig befehlen lässt ...

... Aber macht mal, ihr macht das schon ...

justice005

Also das mit der Menschenwürde kann man wirklich getrost vergessen, die ist hier definitiv nicht betroffen.

Ich sehe es aber auch so, dass der Befehl keinen dienstlichen Zweck hat. Deshalb ist er unverbindlich und braucht nicht befolgt werden.

ZitatDie Antwort ist schon klar: Es könnte am dienstlichen Zweck fehlen und dann wäre der Befehl rechtswidrig und verbindlich (muss also ausgeführt werden und der, der geholt hat und sich beschwert fühlt, kann sich beschweren).

Nein, ohne dienstlichen Zweck ist der Befehl unverbindlich, vergl. § 11 Soldatengesetz:

(1) Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen. Ungehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die Menschenwürde verletzt oder der nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt worden ist; die irrige Annahme, es handele sich um einen solchen Befehl, befreit den Soldaten nur dann von der Verantwortung, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte und ihm nach den ihm bekannten Umständen nicht zuzumuten war, sich mit Rechtsbehelfen gegen den Befehl zu wehren.

(2) Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, dass dadurch eine Straftat begangen wird.


--> Wenn ein Nichtbefolgen also keinen Ungehorsam darstellt, brauche ich ihn auch nicht zu befolgen. --> Daher unverbindlich.

C_kills

Einen Befehl nicht auszuführen, weil man selber der Meinung ist er erfülle keinen dienstlichen Zweck, kann auch ganz schnell mal nach hinten losgehen.
In der Praxis heißt das: Wenn man sich nicht sicher ist ob ein dienstlicher Zweck vorliegt, dann sollte lieber ausführen und dann ggf. Beschwerde einreichen. Rechtslehrer und -berater streiten sich gerne darüber was einen dienstlichen Zweck ausmacht, von daher lieber die Finger davon lassen.

Interessierter03

Ob es befohlen werden kann oder nicht, ist glaub ich zweitrangig, was wäre die Konsequenz bei Verweigerung ? das ist glaub ich mal viel interessanter ::)

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