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Wiedereinsteller mit 36

Begonnen von Phillip1979, 15. März 2015, 07:56:30

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Phillip1979

Hallo,
ich bin Mitte 30 und Beamter im Justizvollzug. 2003 schied ich als Stabsunteroffizier (EloInst) aus der Bw aus.
Gerne möchte ich als Wiedereinsteller in die Feldwebellaufbahn zurück.
Nun die Fragen:
- bestehen noch reele Chancen BS zu werden?
- kann ich trotz des Alters noch in die Laufbahn des Offz. mil. FD wechseln bzw. gleich eingestellt werden?
- kann ich mit (vorläufig) höherem Dienstgrad (Fw oder höher) eingestellt werden, da ich eine Ausbildung im mittleren Dienst und eine enstprechende Bereufserfahrung vorweisen kann?

Ich hätte gerne ein paar Meinungen dazu, wenn möglich mit Quelle oder Rechtsgrundlage, da die Karriereberater auch nicht alles zu 100% wissen.

Danke und Gruss

Phillip

BulleMölders

Mit Mitte 30, gehe ich mal davon aus, dass Sie BaL sind und das wollen Sie wirklich "wegwerfen" für die minimale Chance bei der Bundeswehr BS zu werden?
Das sollten Sie sich mehr als einmal gut überlegen.
Die Chance BS zu werden wird in ihrem Alter bei höchstens 10% liegen.
Einstellung als Offz. mil. FD ist nicht möglich.
Einen Antrag auf Übernahme in diesen Laufbahn ist erst möglich wenn sie den Dienstgrad Feldwebel inne haben.
Würde bei Ihnen wohl heißen, mit knapp 40 Jahren.
Dann müssen Sie da auch noch in der Bestenauslesen ganz weit oben stehen. Wenn es also nicht super optimal läuft, dann stehen Sie nach 13 Jahren (also mit 50 oder älter) wieder auf der "Straße".
Selbst wenn es die Möglichkeit aufgrund der Ausbildung im mittleren Dienst mit höherem Dienstgrad eingestellt zu werden, ändert das nichts daran, dass sie einen Antrag auf Übernahme in die Laufbahn des Offz. mil. FD. erst nach Beendigung der Kompletten Laufbahnausbildung stellen können.
Und dann müssen Sie ja bei der Eignungsfeststellung erstmal die Eignung zur Feldwebellaufbahn erhalten, einen Dienstposten und Eingestellt werden. Und wenn mich nicht alles täuscht hat bei Ihrem Alter das BMF auch noch ein Wörtchen bei der Einstellung mit zu reden.
Sie sehen, viele Unwägbarkeiten für die im Voraus keine definitive Aussage getroffen werden kann,

Also ich persönlich würde meine Beamtenlaufbahn bei so vielen Unwägbarkeiten nicht aufgeben.

Jens79

Hey Phillip

Ich gehe mal davon aus das dir dein jetziger Beruf ein bisschen langweilig geworden ist. Da fängt man gerne an sich Gedanken über was neues zu machen. Geht mir gerade genauso. Liegt vermutlich an unserem Alter.  ;D

Ich habe lange überlegt wie ich das anfangen soll. Kündigen, raus aus der Bw, was völlig Neues machen.... Der Schritt ist schnell gemacht. Und dann? Was habe ich gewonnen? Nichts, aber überhaupt gar nichts. Im Gegenteil. Ich kann nur verlieren. Ich habe Familie, Kind, Haus gebaut. Mit einem Plan alla Zukunft ungewiss kann ich mich und meine Familie gleich aus dem Funkkreis abmelden.

Neuer Plan:
Innerhalb der Bw nach was neuem suchen, neue Aufgaben, neue Tätigkeitsfelder. Ich habe keine Lust als Feldjäger auf dem Dienstkommando zu verrotten bis ich 54 bin. Aber die Masse der BS FJgFw wird nichts anderes werden.

OffzMilFD gestellt. Chancen sind erfahrungsgemäß gering, aber vorhanden. Zieht das nicht, wird's ein versetzungsantrag an die Schule. Sollte das nichts werden mache ich mir neue Gedanken. Fakt ist, ich muss was anderes machen weil mich meine momentane Tätigkeit nicht (mehr) erfüllt.

Lange Rede kurzer Sinn. Ich an deiner Stelle würde auf jeden Fall versuchen innerhalb der Justiz neue Wege zu gehen. Du verlierst keine Sicherheiten, hast weiterhin dein Gehalt und das Ende ist absehbar.

Die Abenteuerliche Idee zur Bw zu wechseln mit den Zielen die du hast kannst du getrost vergessen. Das wird niemals nie funktionieren. Das schaffen nur sehr wenige Soldaten die schon seit Jahren dabei sind.

Gruß, Jens
 

KlausP

Für die Feldwebellaufbahn bleibt nur die Einstellung im allg. Fachdienst mit höheren Dienstgrad aufgrund eines verwertbaren Zivilberufes. Welchen Zivilberuf haben Sie denn der Bundeswehr zu bieten? "Ausbildung im mittleren Dienst" ist etwas schwammig und mit Sicherheit so nicht förderlich.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Phillip1979

Hallo,

ja ich bin bereits seit einigen Jahren BaL und werde derzeit nach A8 besoldet.
Das Problem ist, dass immer mehr Vorschriften und Dienstanweisungen schwammiger verfasst werden, damit der "kleine" Vollzugsbeamte immer mehr belangt werden kann.
Vorgesetzte haben immer weniger Rückgrat usw.......es geht nicht nur mir so.
Eine anderweitige Tätigkeit innerhalb der Justiz wird sehr schwer, selbst der geh. Vollzugs- und Verwaltungsdienst geht nur über ein EAV, Kündigung und dann als Anwärter neu beginnen. Eventuell würde noch etwas in die Richtung Gerichtsvollzieher gehen, aber auch die Stellen sind sehr rar gesäht.

Die Ausbildung im mD ist die Ausbildung zum Justizvollzugsvollzugsbeamten. Ich hatte mal vor einiger Zeit mit meinem ehemaligen S1 Fw gesprochen, der meinte das man damit im Stabsbereich höher eingestellt werden kann. Leider kann ich ihn nicht mehr fragen, da er bereits pensioniert ist.

Gruss Phillip

Niederbayer

Ich bin mir sicher, es gibt in der Bundeswehr unzählige Kameraden, die genau das beklagen, was ihnen nicht schmeckt bei der Justiz.
Ich bin zwar meist dafür, sich noch umzuentschieden (wenn man wirklich will), aber mit 30+ würde ich das wohl auch nicht mehr tun - außer ich hätte paar Millionen auf der Bank.

Interesse 1977

Zitat von: Jens79 am 15. März 2015, 08:42:22
Lange Rede kurzer Sinn. Ich an deiner Stelle würde auf jeden Fall versuchen innerhalb der Justiz neue Wege zu gehen. Du verlierst keine Sicherheiten, hast weiterhin dein Gehalt und das Ende ist absehbar.

Dem kann man nur zustimmen. Auf gar keinen Fall das bisher Erreichte wegwerfen!
Und dann gab es da ja auch noch eine Vordienst-Zeit, die wohl angerechnet wird ?! (Kennen sich hier andere besser mit aus..)
Persönlich kann ich dir nur den Reservedienst empfehlen.
Dort kann man auch feststellen, ob man menschlich für den militärischen Dienst tatsächlich noch geeignet ist.  ;D
Ist schon was anderes, wenn man nach 10 Jahren im Zivilen auf einmal wieder antreten muss...
FW d.R.

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