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Rufbereitschaft

Begonnen von Afwjan, 27. März 2015, 15:29:09

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justice005

Also rein vom Gesetz her muss alles an Bereitschaft ausgeglichen werden, was länger als 10 Stunden dauert.

§ 12 Arbeitszeitverordnung:

Zeiten der Rufbereitschaft sind keine Arbeitszeit. 2Hat die Beamtin oder der Beamte jedoch über die Arbeitszeit hinaus mehr als zehn Stunden im Kalendermonat Rufbereitschaft, wird innerhalb von zwölf Monaten ein Achtel der über zehn Stunden hinausgehenden Zeit bei feststehender Arbeitszeit als Freizeitausgleich gewährt und bei gleitender Arbeitszeit dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben, soweit nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.


Da steht nichts von irgendwelchen 67 Stunden.

Was hat denn das ORF-Btl. für eine Notice-to-move-Zeit? Kann es sein, dass die NTM so großzügig ist, dass man am Wochenende nicht zwingend erreichbar sein muss? Dann könnte es nämlich ggf. eine abweichende Regelung oder einen abweichenden Erlass etwas geben. Das entscheidet aber ganz sicher kein Zugführer!

Wie lange sind Sie denn insgesamt in Bereitschaft? Wenn das über Wochen oder Monate geht, dann bauen Sie soviel Freizeitausgleich auf, dass es gar nicht möglich ist, den abzubauen. In diesem Fall kommt auch ein finanzieller Ausgleich in Betracht.

Sie sollten sich nochmal eingehend erkundigen.

Und ansonsten gilt das, was immer gilt: Wer glaubt, sich ungerecht behandelt zu fühlen, darf sich beschweren.


Afwjan

Ulli, das habe ich auch gehofft, dass ich es einfach falsch verstanden habe.
Leider nicht. Der ZgFhr sieht es genauso wie ich, ihr und die meisten anderen auch.
Ich habe schon gemeldet, dass es dann ein ordentlichen Befehl geben soll/muss, in dem ersichtlich ist, wie und in welchen Umfang  ich die Bereitschaftsstunden vergütet bekomme, bzw ab wann denn mein Bereitschaftsdienst beginnt.

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Afwjan

So heute hat sich mal eine Änderung ergeben.

6-Stunden Rufbereitschaft in dienstfreien Zeiträumen von mehr als 67 Stunden.
Die Rufbereitschaft gilt für dienstfreie Zeit, welche über 68 Stunden hinausgeht.
In der Rufbereitschaft befindliche Soldaten (ab der 68 Stunde dienstfreier Zeit) stellen ihre ständige Telefonische Erreichbarkeit, sowie auf Befehl ihr Eintreffen in ihrer Einheit innerhalb von 6 Stunden sicher.

ulli76

Hä? was ist das denn für eine Regelung?
Also wenn ihr weniger als 67 Stunden dienstfrei habt, habt ihr keine Rufbereitschaft und wenn ihr mehr als 67 Stunden frei habt, dann habt ihr eine 6- Stundenbereitschaft?????
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Jens79

Ein normales dienstfreies WE wird also nicht als "Rufbereitschaft" angerechnet.
Dann wäre ich auch keinesfalls erreichbar für den Dienstherrn.  ;)

 

Nakamoto


Jens79

Mach dir nix draus. Das ist auch nicht zu verstehen. ;D

Offensichtlich ist es so, das die Einheit NICHT innerhalb von 72 Stunden verlegebereit sein muss.

Ansonsten müsste man ja alle Soldaten ab Freitag Mittag 1200 in Rufbereitschaft befehlen.... ::)

Der clevere Soldat reicht also Urlaub ein, kommt über die 67 Stunden, und streicht noch die (kleine) Kohle ein.  ;D
 

Afwjan

Ich verstehe es auch nicht! Allerdings klappt das mit dem Urlaub auch nicht. :(
Wir sollen halt keine Stunden aufbauen, damit dann im nächsten Jahr keiner in den DA gehen kann.
Also werde ich und einige andere Kameraden, ein halbes Jahr lang auf keinen Lehrgang gehen können und keinen Urlaub machen dürfen, in dem wir machen können was wir wollen, dafür bekommen wir als Ausgleich dann ein nettes Dankeschön.
Werde mich mit den anderen mal zusammensetzten und prüfen, ob und was wir noch versuchen. Getreu dem Motto, wenn du nicht mehr weiter weist, bilde einen Arbeitskreis :D

ulli76

Es macht trotzdem überhaupt keinen Sinn was du da schreibst.

Also ihr habt nur unter der Woche diese 6 Stunden Rufbereitschaft, aber nicht am Wochenende? Oder wie ist das zu verstehen?
Welche Notice- to- move habt ihr denn nun? Das sollte sich bei so einer Bereitschaft ja nicht danach ändern ob Wochenende ist oder nicht. Entweder seid ihr innerhalb von x Stunden verlegefähig und zwar über die ganze Bereitschaftszeit oder nicht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Zitat... Werde mich mit den anderen mal zusammensetzten und prüfen, ob und was wir noch versuchen. ...

Da muss man sich nicht zusammensetzen und beraten, was man tun kann. Da hilft nur eine Beschwerde. Im Zuge des Beschwerdeverfahrens ist dann zu prüfen, ob der Befehl in dieser Form rechtmäßig ist. Wenn der prüfende Vorgesetzte der Meinung ist, der Befehl ist rechtmäßig, kann man das Ganze bis vor das zuständige Gericht "hocheskalieren" (irgend jemand in eurem "Arbeitskreis" wird ja wohl Mitglied im Bundeswehrverband sein), ist er der Meinung, der Befehl ist unrechtmäßig, muss euch ja Ausgleich für die Rufbereitschaft geschaffen werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

justice005

So wie Klaus sehe ich das auch... Alles sehr merkwürdig..

Jens79

Was ich komisch finde ist, das der Zugführer da nichts macht.
Der sollte ja schon ein bisschen erwachsen sein und wissen worum es geht.....

Naja, wie auch immer.....

Wir stellen Soldaten für NRF und kommen ohne Rufbereitschaft aus.....
 

ulli76

Bei NRF ist die Notice-to-move so lange, dass man auch in Urlaub fahren kann- zumindest wenn man nicht gerade 3 Wochen individuelles Überlebenstraining am Amazonas plant, sondern sich irgendwo aufhält, wo man zeitnah auch wieder nach Hause kommt.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Zitat von: Afwjan am 30. März 2015, 23:27:37
Das steht so nicht im Befehl!
Das ist eine mündliche Aussage die unser Zugführer vom stlv Kdr bekommen hat.

Diese "mündliche Aussage" des stvKdr würde ich als Befehl auffassen. Das ändert nichts daran, dass dieser Befehl rechtswidrig ist - jedenfalls so, wie es hier dargestellt wurde. Und auch gegen einen rechtswidrigen mündlichen Befehl kann man sich wehren.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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