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Laufbahnwechsel ist angeboten aber ...

Begonnen von Wasserratte93, 02. Juni 2015, 14:46:19

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Wasserratte93

Hallo liebe Community,
Ich bin Unteroffizieranwärter bei der Marine. Auf meinem ersten UL1 habe ich mir eine schwere Knieverletzung zugezogen, wegen der ich die vergangenen 9 Monate nur eingeschränkt verwendungsfähig war. Derzeit wird meine Verwendungsfähigkeit neu geprüft. Das BAPers hat mir, für den Fall, dass ich auch im kommenden Quartal nicht am Lehrgang teilnehmen kann zwei Möglichkeiten angeboten:
1. Entlassung am 31.3.16
2. Dienstzeitverkürzung auf SaZ 4 und Einsetzung in meiner Verwendung im Flottenkommando.
Nun kann sich ja jeder vorstellen, dass man, wenn man die Möglichkeit der Wahl hat eher für die längere Zeit in einem Job entscheidet, bei der man ja glaube ich auch BFD-Anspruch hat. Allerdings muss die Einheit dafür einen Antrag stellen, aber mein DV will diesen Antrag nicht stellen, mit der Begründung, dass ich ja dann keinen verwertbaren zivilen Beruf  hätte. Zu gut deutsch er will mich dann am 31.3. entlassen.
Jetzt meine Fragen:
1. Wenn euch so ein Angebot unterbreitet würde, wie würdet ihr euch entscheiden?
2. Was kann ich tun, wenn ich aus medizinischer Sicht nicht auf den Lehrgang darf und er den Antrag nicht stellen will?
Ich danke euch schon jetzt für eure Antworten.
Lg Wasserratte93

Ralf

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Wasserratte93

Hab ich auch schon überlegt, aber er sagte die Einheit müsste das machen. Und selbst wenn ich das mache, muss er es dann nicht trotzdem unterschreiben?

Ralf

Ein Antrag auf Dienstzeitverkürzung kann nicht von der Einheit gestellt werden, dieser ist immer vom Antragsteller persönlich zu stellen. Ggf. meint er was anderes? Z.B. ein DU-Verfahren?
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Wasserratte93

Nein er sagte im Personalgespräch, dass es so wie ich geschrieben habe als Alternative angeboten wurde und die Einheit das beantragen müsste und er das aber nicht will aus eben diesen Gründen und weil das der Bundeswehr nichts bringen würde. Ein DU-Verfahren würde ja darauf hinauslaufen dass ich rausfliege und nicht dass meine Dienstzeit und meine Laufbahn verändert werden, oder?

Ralf

Ja.
Und trotzdem ist es falsch, dass eine Einheit eine Dienstzeitverkürzung nach §40 (7) SG beantragt. Schau in die GAIP BAPersBw Abt IV - KeNr 23-02-00 "Antragsberechtigt sind alle SaZ. "
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wolverine

#6
Nicht dass das hier schief läuft: Er möchte doch gar keine Verkürzung?! Er möchte doch lieber Laufbahnwechsel und die Restdienstzeit in der Mannschaftslaufbahn abdienen (weil er wohl für einen Laufbahnlehrgang keine Tauglichkeit mehr hat und bekommt).
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Wasserratte93

Richtig und da wurde mir jetzt statt einer Entlassung im März 16 angeboten von neun auf vier Jahre zu verkürzen und als Gast im Flottenkommando eingesetzt zuwerden und das muss laut meinem DV die Einheit beantragen und er will das nicht. Ich würde das aber natürlich wollen. Was kann ich tun?

Ralf

Na ich ging von Dienstzeitverkürzung aus
ZitatDienstzeitverkürzung auf SaZ 4

Ggf. meint er aber Beibehalt der Zwischenfestsetzung auf SaZ 04 und Überführung in die Lfb der Msch? Auch das das könnte er selbst beantragen.

Nachtrag: Argh! Was denn jetzt nun, da steht schon wieder
Zitatvon neun auf vier Jahre zu verkürzen
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badger

Ich vermute, dass der Fragesteller mit der saloppen Formulierung "verkürzen" durchaus den Laufbahnwechsel und damit eingehend die Verwendung auf einem anderen DP (und zwar in der Laufbahn der Mannschaften) meint.

Ralf

Ist denn nun der TE bereits auf 9 Jahre festgesetzt oder nicht? Zumal er ja auch mit dem BFD-Anspruch kommt in seinem ersten Post. Dieser bliebe ja bei einer Dienstzeitverkürzung.
Aber letztendlich ist das völlig egal, weil beides der Soldat beantragen kann.
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Wasserratte93

Genau das meinte ich. Wie auch immer. Was mach ich wenn ich seinen Otto nicht kriege egal wer das jetzt beantragen muss :-[ nun helft mir dich bitte... derzeit bin ich auf zwei jahre festgesetzt. Deswegen müsste ich ja komplett ohne BFD und alles im März raus, wenn ich seinen Otto nicht kriege also was mache ich dann

Ralf

Wer ist Otto?  ::)
Versuch dich doch mal vernünftig auszudrücken. Wir sind doch hier alles Erwachsene Leute oder und wollen ernst genommen werden.
Ich habe dir nun mehrmals geschrieben, dass du den Antrag selbst stellen kannst. Der Antrag eines Soldaten ist zu bearbeiten.
Und mit SaZ04 hast du auch recht wenig BFD-Ansprüche.
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BulleMölders

Antrag stellen. Der DV muss diesen Antrag weiterleiten, egal ob er das will oder nicht. Sollte er das nicht tun, können Sie sich dagegen Beschweren!

Wasserratte93

Ok aber warum sagt er dann, dass die Einheit das beantragen muss ::) seltsam  okay danke erstmal...