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Ausgerutscht, kein Warnschild! Und jetzt?

Begonnen von bench87, 11. Juni 2015, 09:27:48

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bench87

Hallo an alle Leser,
gestern wurde ich nach meiner Op am Knie im Krankenhaus entlassen. Nach dem Besuch beim Arzt in meiner Kaserne wollte ich (mit Gehhilfen) in meine Unterkuft. Der Gang war sehr feucht gewischt und kein Warnschild aufgestellt daraufhin rutschte ich aus und stürzte auf mein operiertes Knie. Die zivile Putzfrau hatte kurz geschaut und sich nicht weiter um mich bemüht. Zum Glück war mein Bruder dabei der mir half. Wir sind darauf wieder zum Arzt der feststellte das die Wunde mit Fäden wieder aufgegangen ist. Unfallmeldung wurde bereits geschrieben. Wie soll ich jetzt weiter vorgehen bezüglich der Putzfrau die kein Warnschild aufstellt? Anwalt einschalten? Beschwerde schreiben?
Ich bin der Meinung sie sollte dafür grade stehn, da jeder von uns weiß wenn wir nicht vorschriftsmäßig arbeiten schnell ein Diszi auf uns wartet.
Freu mich über ernstgemeinte hilfreiche tipps...

Mfg

Bench87

MaikG

Zitat von: bench87 am 11. Juni 2015, 09:27:48
Freu mich über ernstgemeinte hilfreiche tipps...

Mach das nächste mal die Augen auf und laß die unterbezahlte Frau in Ruhe!

mrr89

Ich möchte den Ausführungen von MaikG noch ein ernst gemeintes "Gute Besserung" hinzufügen.

OSG Oschi

Habe in 7 Dienstjahren noch nie ein Schild gesehen wenn die Putzfrau gewischt hat... zum Glück habe ich Augen im Kopf und sehe auch ohne Schild den feuchten Boden... Wir sind nicht bei den Amis

MaikG

Entschuldigung: Gute Besserung..

Um das vorherige nochmal aufzugreifen.
Du hast Deine Unfallmeldung geschrieben. Das wars..
Wenn Du nun der Meinung bist, dass Dir Schmerzensgeld zusteht, tret zivilrechtlich mit der Forderung an den Eigentümer des Gebäudes heran.
Wenn aufgrund der Unfallmeldung oder der Klage ein dafür Verantwortlicher der Meinung ist die Frau zu bestrafen, so wird er das schon in die Wege leiten. Aber Dich geht das mal garnichts ein.
Es ist sicher nicht an Dir, über der Meldung hinaus (Unfallmeldung) dafür Sorge zu tragen, dass irgendein Zivilbeschäftigter für solch einen Fehler bestraft wird. Allein Deine Überlegungen dazu zeugen in meinen Augen von einer massiven Charakterschwäche.

Flexscan

Putz demnächst selber die Unterkunft dann weist Du wo es nass ist.

Probleme haben manche Leute ::)
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Zitat... Beschwerde schreiben?  ...

Viel Spaß damit. Bei wem wollen Sie sich über wen worüber beschweren? Da bin ich mal gespannt ...

Kein Warnschild aufgestellt? Haben Sie nicht gesehen, dass dort gerade gewischt wurde und es nass war? Also ich sehe sowas in der Regel. Aber ich hab ja auch 'ne Brille auf ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

slider

Naja, Irgendwer wird für die Säuberung des Gebäudes verantwortlich sein und es wird irgendwo auch Regelungen zur Arbeitssicherheit geben. Theoretisch muss dort festgeschrieben sein, dass ein Hinweis auf glatten Boden vorhanden sein muss. Ob sich das jetzt lohnt, diesen Weg zu gehen, muss jeder für sich selbst entscheiden und man kann auf den zweiten Beitrag von maikG verwiesen.

turbotyp

Vielleicht solltest du mal andersherum überlegen.... Du hast ja sicherlich gesehen das der Flur frisch gewischt war. Bist aber trotzdem "da lang gehumpelt". Hätte ein Schild deinen Sturz verhindert? Vielleicht einfach mal selber Verantwortung für das eigene Tun entwickeln?

Ich seh schon den Befehl kommen, dass nach jedem Revierreinigen im Block, ein Warnhinweis anzubringen ist.  :-\

bench87

Nein ich habe nicht gesehen das gewischt wurde da der Flur sehr dunkel ist und die Bewegungsmelder ohne Funktion sind ist auch kein Licht an gegangen. Ich seh mindestens einmal die Woche ein Warnschild wenn irgendwo gewischt wurde... Mir geht es nicht um Schmerzensgeld sondern darum das die Leute ihren Job richtig machen sollen und bei Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn ich ein Fehler mach und jemand kommt zu Schaden muss ich auch dafür gerade stehn... Danke an diejenigen die mir gute Besserung wünschen

mrr89

Damals (r) wurden die Stuben noch geblockert (=gebohnert, gewachst). Auf unsere Frage, ob wir unser Revier, den Gang, auch Blockern sollen, bekamen wir von unserem Gruppenführer einen mündlichen Warnhinweis, dies bitte zu unterlassen. Ich weiß noch, dass das Wort "wahnsinnig" darin mehrmals vorkam.

@TE
Ganz im Ernst: Ich würde den Ball flach halten, weil Du sonst, genau wie hier, den Rest deiner Dienstzeit jedem erklären darfst, warum Du einen nassen Fußboden ohne Warnschild nicht erkennst. Egal ob berechtigt oder nicht....

OSG Oschi

Zitat von: bench87 am 11. Juni 2015, 10:52:30
Mir geht es nicht um Schmerzensgeld sondern darum das die Leute ihren Job richtig machen sollen und bei Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen werden.

War der Boden denn sauber? Wenn ja, hat sie ihre Arbeit richtig gemacht. Ein Gesetz zum aufstellen eines Warnschildes gibt es meines Erachtens nicht.

wolverine

Über die Reinigungsarbeiten wird es einen Vertrag geben und evtl. gehört die Absicherung zu den Nebenpflichten dieses Vertrages (höchstwahrscheinlich sogar aber ich kenne den eben nicht!). Die Nichtbeachtung der Verkehrssicherungspflichten begründet einen Schadensersatzanspruch (evtl. gemindert durch den eigenen Schuldanteil). Das ist aber eine rein zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen Ihnen und der Reinigungsfirma.
Wenn Sie hierfür einen Anwalt zu Rate ziehen möchten, freut sich die Zunft.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Flugzeugbastler

Werter Kamerad: Ich wünsche dir Gute Besserung und das dein Knie wieder auf 100% kommt.

ABER:

Du bist das beste Bsp. wie zunehmend Unselbständig unsere Gesellschaft wird weil Leute wegen alles und jedem den Anwalt einschalten wollen.

Wie wäre es wenn du entweder selber zu der Reinigungskraft gehst und ihr des sagst bzw. dich bei ihrer Firma mal telefonisch beschwerst. Man lernt ja beim Bund das man Fehler direkt ansprechen soll (was du ja auch selber sagst das da jemand dann über sein Fehlverhalten zur "Rechenschaft" gezogen werden soll).

ABER HALT: Dann müsstest du ja selber was tun und Eier beweisen. Und so heulst du rum und gehst mit dem geheule anderen auf die Nerven.
Sei einfach mal ein Mann und klär des selber.

Und ganz ehrlich: Auch wenn es dunkel war im Flur, man riecht sowas immer wenn frisch gewischt wurde. Sei es weil zuviel oder zuwenig Putzmittel im Wasser ist.

Und ich schließe mich turbotyp an:
Du wärst doch auch trotz dem Schild da lang gehumpelt mit den krücken oder?


F_K

Gute Besserung.

Ansonsten: http://www.qm-magazin.de/news/items/Vorsicht_vor_Rutschgefahr.html

Ich würde eine Kaserne per Definition als "nicht öffentlich" einstufen, ein Unterkunftsbereich einer Kaserne ist sicher nicht öffentlich (ähnlich einem Büroraum).

Da das "Wischen" als regelmäßig wiederkehrende Dienstleistung vertraglich geregelt ist, und dem TE auch bekannt ist würde ich pragmatisch sagen: Ein allgemeines Lebensrisiko hat sich verwirklicht.

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