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Neuregelung Unterhaltsicherung

Begonnen von Timbo89, 23. März 2015, 15:53:17

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diodon-IV

Nach nochmaligem Studium der Quellen hinsichtlich Eurer Einwürfe bin ich erstmal leicht beruhigt - wäre also ein Jahr "Aufschub"...

turbotyp

Wenn ich jetzt die neuen Leistungen für mich zusammenrechne komme ich ungefähr auf meinen alten Bruttosold als ehem. StUffz. (Wenn ich das richtig gerechnet habe)

Da würde es sich für mich als Studenten in den Semesterferien schon eher lohnen zu üben. Sonst arbeite ich in einem Industriebetrieb in Schichtarbeit. Da kam die Entlohnung als Resi vorher einfach (leider) nicht mit...

MMG-2.0

Zitat von: HCRenegade am 03. Juli 2015, 15:59:01
Seit wann gibts denn den "doppelten Wehrsoldsatz" im Auslandseinsatz, der in dem Dokument erwähnt wird? Ist mir zumindest neu - hätte ich sonst ja auf meinem Konto sehen müssen ...

Ist aber echt gut, dass die Erhöhung des Mindestsatzes jetzt schon greift - da lohnt sich der Einsatz für mich wenigstens doch noch ;)
Nein, nicht besonderer Auslandseinsatz sondern Auslandsverwendungen.

Timbo89

Wann soll es denn verkündet werden? Bzw. ab welchem Datum gelten nun die neuen Mindestsätze? vg

HCRenegade

Verkündet wurde es heute über die von wolverine genannte Quelle. Gültig ist es damit ab morgen - so steht es auch im Text.

LwPersFw

Was die unterschiedlichen Stichtage betrifft ... siehe die folgende Info des BMVg im IntranetBw...von heute


Mit der Überarbeitung des aus dem Jahre 1957 stammenden Unterhaltssicherungsrechtes wurde ein erheblicher Schritt zur Steigerung der Attraktivität des Reservistendienstes getan. Darüber hinaus gab es aber auch einige Verbesserungen für Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL). Zudem wurden Zuständigkeiten gebündelt.

Erhöhung der Mindestleistung

Artikel 1 des Gesetzes tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Damit erhöht sich die Mindestleistung für Reservistendienstleistende (RDL) bereits nach dem bisherigen USG ab dem 4. Juli 2015 erheblich. Die Erhöhung der Mindestleistung entspricht etwa einer Angleichung an die Nettobesoldung von Zeit- und Berufssoldaten mit gleichem Dienstgrad.

Für die Gewährung der erhöhten Mindestleistung sind die bisherigen USG-Behörden zuständig.

Gemäß Artikel 2 des oben angeführten Gesetzes wird zum 1. November 2015 auch das Gesetz über die Leistungen an RDL und zur Sicherung des Unterhalts der Angehörigen von FWDL als Neufassung des USG in Kraft treten.

Vereinfachungen für RDL und FWDL

Neben dem Ziel der Sicherung des Lebensbedarfs der FWDL und ihrer Familien sieht dieses Gesetz ab dem 1. November 2015 wesentliche Vereinfachungen für RDL vor, insbesondere für die Unterhaltssicherung der Selbständigen.

Darüber hinaus wird die Attraktivität des Reservistendienstes und des Freiwilligen Wehrdienstes erhöht. Dies soll erreicht werden durch die an die Preisentwicklung angepasste Erhöhung der Höchstbeträge, die Übernahme der erhöhten Mindestleistungssätze für RDL (siehe Tabelle oben), die Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern sowie Adoptivkindern der FWDL und die Aufnahme von Unterhaltsansprüchen von Müttern und Vätern nichtehelicher Kinder der FWDL in das Gesetz.

Gerade die letztgenannten Verbesserungen berücksichtigen aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und zeigen die Notwendigkeit der Gesetzesänderung auf. Mit dem Gesetz wird insoweit auch geänderten Lebenswirklichkeiten Rechnung getragen.

Neuregelung zu Mietaufwendungen der FWDL

Die Regelung zur Erstattung von Mietaufwendungen der FWDL führte in der Vergangenheit häufig zu Belastungen, die im Einzelfall nur über eine Härtefallregelung gelöst werden konnten. Im neuen USG werden Aufwendungen für selbstgenutzten Wohnraum den FWDL künftig bereits dann erstattet, wenn sie diesen vor Kenntnis des Zeitpunkts des Dienstantritts angemietet haben. Eine Obergrenze für die Erstattung gibt es nicht mehr.

Finanzielle Leistungen der RDL vereinfacht und zusammengefasst

Zudem werden die finanziellen Leistungen der RDL vereinfacht und mit Ausnahme des Auslandsverwendungszuschlags im USG zusammengefasst. Im Wesentlichen gibt es künftig die Reservistendienstleistungsprämie und den Verpflichtungszuschlag. Die Reservistendienstleistungsprämie setzt sich aus dem bisherigen Wehrsold (leicht erhöhter Betrag) sowie dem Verpflegungsgeld zusammen. Verpflegung wird zukünftig nicht mehr unentgeltlich bereitgestellt.

Verpflichtungszuschlag für RDL

Der bisherige Leistungszuschlag sowie der Reserveunteroffizier- und der Reserveoffizierzuschlag sind als Anreiz für mehr Reservistendienstleistung in einem sogenannten Verpflichtungszuschlag in Höhe von 25 oder 35 Euro pro Tag, maximal bis zu 1.470 Euro im Kalenderjahr zusammengefasst worden. Diesen erhalten Reservisten, die sich verpflichten, mindestens 19 oder ab 33 Tage im Kalenderjahr Reservistendienst zu leisten. Detaillierte Regelungen hierzu werden zeitgerecht erfolgen.

Selbstständige und nicht selbstständige RDL

Die Leistungen für selbständige RDL werden wesentlich vereinfacht. Grundlage hierfür sind künftig stets die Einkünfte aus dem letzten Einkommenssteuerbescheid. Für die Erhaltung der nachgewiesenen Betriebsstätte erhalten RDL zusätzlich pauschal 15 Prozent der Einkünfte. Zukünftig wird nicht mehr zwischen Weiterführung des Betriebes durch einen Vertreter und dem vollständigen Ruhen des Betriebes unterschieden.

Die Regelungen hinsichtlich einer Erstattung des Verdienstausfalls bei Nichtselbständigen und die Bestimmungen der Mindestleistung bei den Reservistendienst leistenden Versorgungsempfängern bleiben weitgehend unverändert.

Neue Zuständigkeit

Das neue USG überträgt zum 1. November 2015 die Zuständigkeit für die Bewilligung von USG-Leistungen auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw). Bislang waren dafür über 400 Landes- und Kommunalbehörden zuständig. Jetzt werden alle Aufgaben der Unterhaltssicherung im BAPersBw beim Referat I 2.3.7 am Dienstort Düsseldorf zentralisiert. Hierdurch soll die Qualität der Bearbeitung von Anträgen verbessert werden.

Alle Leistungen nach dem neuen USG werden ausschließlich auf Antrag gewährt.

Das gilt auch für die Reservistendienstleistungsprämie und das neue Dienstgeld, wenn sich der Reservistendienst über den 1. November 2015 hinaus erstreckt.

Anträge auf Bewilligung von USG-Leistungen für Reservistendienst und Freiwilligen Wehrdienst, die ab dem 1. November 2015 beginnen, sind ausschließlich schriftlich an das BAPersBw zu richten.

Übergangszeit

Die Übergangsregelungen des novellierten USG sehen eine antragsgebundene Meistbegünstigungsprüfung vor, wenn der Reservistendienst über das Inkrafttreten der Neuregelung hinausgeht. Somit profitieren auch Leistungsempfänger, die noch nach alter Rechtslage beschieden wurden, von möglichen Leistungsverbesserungen.

Anträge auf Gewährung von USG-Leistungen für Reservistendienst und Freiwilligen Wehrdienst, die vor dem 1. November 2015 beginnen, sind noch bei den bisherigen USG-Behörden zu stellen.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Hatte ich vergessen ... aus dem o.g. Beitrag...

Beispiele für die Mindestleistung

Dienstgrad                  alt                            neu                                  Steigerung um


Hauptfeldwebel*         24 Euro täglich           66,87 Euro täglich            178 Prozent

Oberstleutnant*          35 Euro täglich           101,89 Euro täglich          191 Prozent

(* ohne unterhaltsberechtigte Kinder)



Beispiele Reservedienstleistungsprämie


Dienstgrad             Wehrsold und                  Reservistendienstleistungsprämie                      Steigerung um

                             Verpflegungsgeld


Hauptfeldwebel       14,27 Euro täglich           24,38 Euro täglich                                             15 Prozent

                              7,63 Euro täglich


Oberstleutnant        16,32 Euro täglich          27,15 Euro täglich                                              13 Prozent

                              7,63 Euro täglich

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen


Frank Thomas

Hab mal noch ein paar Fragen

Fällt dann auch die kostenlose Unterkunft weg oder bleibt die besten?

bisher haben Reservisten ja Beihilfe für familienheimfahrten bekommen. Fällt diese ebenfalls Weg ?

früher gab es 2 leistungszuschläge den einfachen und den wo man sich verpflichtet hatte soviel Tage zu leisten im Jahr. Fällt diese Verpflichtung weg?

MarcAurel

Dazu auch eine Frage: Was ist, wenn ich bereits über die USG meine "Mindestleistung" bekomme? Habe ich dann ab 4.7. Anspruch auf eine erhöhte Mindestleistung? Wird diese automatisch neu berechnet oder muß ich einen neuen Antrag stellen?
Oder habe ich Pech gehabt und die letzten 6 Wochen RDL profitiere ich doch nicht von der Änderung?

ToMA

Zitat von: MarcAurel am 08. Juli 2015, 08:33:05
Dazu auch eine Frage: Was ist, wenn ich bereits über die USG meine "Mindestleistung" bekomme? Habe ich dann ab 4.7. Anspruch auf eine erhöhte Mindestleistung? Wird diese automatisch neu berechnet oder muß ich einen neuen Antrag stellen?
Oder habe ich Pech gehabt und die letzten 6 Wochen RDL profitiere ich doch nicht von der Änderung?

Diese Frage wurde schon beantwortet:

Zitat von: LwPersFw am 03. Juli 2015, 19:52:09

Übergangszeit

Die Übergangsregelungen des novellierten USG sehen eine antragsgebundene Meistbegünstigungsprüfung vor, wenn der Reservistendienst über das Inkrafttreten der Neuregelung hinausgeht. Somit profitieren auch Leistungsempfänger, die noch nach alter Rechtslage beschieden wurden, von möglichen Leistungsverbesserungen.

Anträge auf Gewährung von USG-Leistungen für Reservistendienst und Freiwilligen Wehrdienst, die vor dem 1. November 2015 beginnen, sind noch bei den bisherigen USG-Behörden zu stellen.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

HCRenegade

Berechtigte Frage - betrifft mich nämlich auch, da die neue Mindestleistung über meinen alten Verdienstausfall hinaus geht. Email-Anfrage an meine Bearbeiterin war bisher fruchtlos, da unbeantwortet. Nach meinem Verständnis müsste dann aber ab dem 4.07 der höhere Satz greifen, d.h. eine Nachberechnung/Nachzahlung statt finden.

wolverine

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MarcAurel


Zitat von: LwPersFw am 03. Juli 2015, 19:52:09

[...]
Anträge auf Gewährung von USG-Leistungen für Reservistendienst und Freiwilligen Wehrdienst, die vor dem 1. November 2015 beginnen, sind noch bei den bisherigen USG-Behörden zu stellen.


Ja, nur wo bekomme ich das Antragsformular? Wohin schicke ich den Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars? :)

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