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Neuregelung Unterhaltsicherung

Begonnen von Timbo89, 23. März 2015, 15:53:17

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MarcAurel

Zitat von: Opa_Hagen am 13. Juli 2015, 08:21:14



Guten Morgen,

mir hat meine zuständige USG Behörde vorige Woche erklärt, das geschähe automatisch von Amts wegen. Habe aber sicherheitshalber formlos Antrag gestellt;)

Guten Morgen :)

Das habe ich auch so gemacht. Anscheinend ist aber bereits ein entsprechender Brief an die Angehörigen der Reserve abgegangen.
Leider habe ich den noch nicht erhalten.

Ich bin nun gespannt, was es mit der Nachberechnung auf sich hat und wieviel im Endeffekt dabei rüber kommt.

Gruß

wolverine

Das sollte doch nicht so schwer sein. Die Gelder nach den neuen Regeln abzüglich dessen, was schon überwiesen wurde?! ???
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Oli_007

Servus Kameraden!

Im Oktober steht bei mir eine 3wöchige RDL an (Fw-Lehrgang AMT).
Somit gilt, nachdem die neuen Mindestsätze laut USG für mich nicht relevant sind, der alte "Stand der Dinge", richtig?

Die konkreten Fragen in meinem Falle:
Muss ich für den "alten" Leistungszuschlag nach §8a WSG einen Antrag stellen und wenn ja, wo?
Muss ich für den "alten" Reserveunteroffizierzuschlag nach §8b WSG einen Antrag stellen und wenn ja, wo?

Besten Dank für die Erhellung!

ouija

Zitat von: Oli_007 am 16. Juli 2015, 10:39:27
(...)
Muss ich für den "alten" Reserveunteroffizierzuschlag nach §8b WSG einen Antrag stellen und wenn ja, wo?
(...)

Mir wurde der Reserveoffizierzuschlag antragslos mit dem nächsten Wehrsold überwiesen.

wolverine

Zitat von: Oli_007 am 16. Juli 2015, 10:39:27
Somit gilt, nachdem die neuen Mindestsätze laut USG für mich nicht relevant sind, der alte "Stand der Dinge", richtig?
Warum das? Wenn Sie die Mindestleistung erhalten, erhalten Sie die neuen Sätze seit dem 4. Juli.
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Oli_007

Die Mindestsätze sind nicht relevant, weil mir die Behörde den entfallenen Lohn erstattet, welcher über dem Mindestsatz liegt.

wolverine

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Oli_007

Danke.

Dann bleiben nur noch die beiden Fragen:
Muss ich für den "alten" Leistungszuschlag nach §8a WSG einen Antrag stellen und wenn ja, wo?
Muss ich für den "alten" Reserveunteroffizierzuschlag nach §8b WSG einen Antrag stellen und wenn ja, wo?

Tommie

Nein, für beide nicht! Das sind Dinge, die eigentlich von Amts wegen erfolgen sollten! Hier würde ich in der Regel nochmal mit dem PersFw der Übungseinheit sprechen, dass alles auch eingetütet wird, oder aber den zuständigen ReFü darauf ansprechen.

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