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Musterung wiederholen? Trotz der Sperrfrist?

Begonnen von Andre4653, 17. Juli 2015, 13:47:41

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Andre4653

Hallo Community.
Ich habe mich hier extra registriert, da ich Hilfe suche.
Ich bin komplett am verzweifeln. Am 15.7 hatte ich meine Musterung und bin beim Psychologischen Teil durchgefallen. Ich bin auf keinen Fall zu dumm oder so, habe ja dieses Jahr Abi gemacht. Das Problem war, das ich wegen Beziehungsproblemen total fertig und verwirrt war. Alles was ich gewusst habe konnte ich nicht anwenden und auch der Computertest war grottig. Und alles am wichtigsten Tag... Ich bin mir absolut sicher, dass ich das Zeug zum Soldat habe. Ich will auf jeden Fall diese Musterung wiederholen, nur kann ich kein Jahr warten. Ich müsste dann anfangen zu Studieren. Ich wollte deshalb vor dem Studium ein Jahr zum Bund. Nun ist meine Frage: Kann ich (z.B.) durch ein Schreiben meine Musterung in den nächsten Wochen wiederholen? Oder ist der Traum damit geplatzt? Ich weiß, das es eigentlich erst nach 12 Monaten geht, aber ich würde alles dafür tun, eine zweite Chance zu bekommen.

Mit Freundlichen Grüßen, Andre4653

Ralf

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Helft mit, dass es so bleibt.

Klabauter

Schon mal ein guter Tipp für's Leben bzw. die Uni: Wenn man sich nicht fit fühlt, dann sollte eine Prüfung auch nicht angetreten werden...

ToMA

Zitat von: Andre4653 am 17. Juli 2015, 13:47:41
... Ich wollte deshalb vor dem Studium ein Jahr zum Bund. ...

Verstehe ich das richtig, dass das Deine Musterung für den FWD war, wo Du durchgefallen bist?
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -


ToMA

Tja, dann fällt mir dazu leider auch nichts Anderes ein als:

Zitat von: Ralf am 17. Juli 2015, 13:50:22
Nein, du unterliegst der 12-monatigen Sperrfrist.

,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

KlausP

Demnach werden Sie auch nicht vor dem 15.07.16 zu einer erneuten Eignunfsfeststellung eingeladen - auch nicht zum ACFüKrBw.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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