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Bachelorthesis und Praktikum

Begonnen von Huder, 20. Juli 2015, 18:34:30

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Huder

Hallo zusammen,

ein vermutlich seltenes Thema, aber vielleicht hat ja bereits schonmal jemand in der Situation gesteckt.

Ich bin Offizieranwärter ohne Studium, SaZ 13 und bin relativ am Ende meiner Laufbahnausbildung.
Da ich nebenbei ein Fernstudium absolviere, bin ich grob am Überlegen, wo und wie ich die Bachelorthesis schreiben werde.
Für SaZ 13, die kein Studium/ZAW erhalten, stehen bis zu 3 Monate ,,Orientierungspraktikum'' zur Verfügung.
1. Ist es möglich, währenddessen seine Thesis in einem Betrieb zu schreiben?
2. Ist es sogar möglich, diese bei der Bundeswehr zu schreiben? zB im Zentrum InFü?
Wenn ja, wie verhält sich dies mit dem Datenschutz, da die Thesis ja Zivilisten erreicht, die idR über keine Sicherheitsüberprüfung verfügen.

Vielen Dank bereits!

Ralf

Ich bin mir jetzt nicht sicher was du meinst, aber das "Orientierungspraktikum" ist doch für den späteren Einstieg in das Berufsleben gedacht, oder? Das wäre dann wohl eher am Ende der Dienstzeit.
Es gibt auch Zivilsten, die bei der Bw eine Masterarbeit schreiben und das oftmals zu Themen, die für die Bw interessant/ relevant sind.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Huder

Danke Ralf,

Ja genau! Also eigentlich ist es für den Wiedereinstieg gedacht, allerdings ist eine Bachelorthesis ja auch irgendwie für den Wiedereinstieg;)
Die Frage ist nur, ob es durchgeht, wenn ich sage, mein Praktikumsinhalt wird nicht das kennenlernen von verschiedenen Berufen sein, sondern konkret die Erstellung der Abschlussarbeit. Ich konnte bisher herausfinden, dass der Zeitpunkt des Praktikums nur nach Ende der Laufbahnausbildung sein muss, aber sonst egal wann.
Stellt mich eigentlich der Chef dafür frei oder läuft das über den BFD und Chef gibt sein GO oder eben nicht?

KlausP

Soweit mir bekannt ist laufen die Orientierungspraktika über den Berufsförderungsdienst. Der hat auch alle Informationen dazu und sagt Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt und wie die Voraussetzungen sind.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Im Zweifel gibt es noch die Möglichkeit der Beurlaubung unter Wegfall von Geld- und Sachbezügen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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