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Urlaubsantrag abgelehnt

Begonnen von Sdwd69, 21. Juli 2015, 11:49:52

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Sdwd69

Hallo liebes Bundeswehrforum :)

Ich bin neu hier und habe kein passendes Thema zu meinem Problem gefunden..

Ich habe für den Zeitraum vom 5.08.15 - 10.08.15 EU eingereicht. Nun wollte ich diesen Urlaub verlängern bis zum 17.08.15. mein DZE habe ich am 30.09.15. Zur Zeit habe ich noch 2 halbe DA's, 6 ganze, 37 Stunden und 15 EU's. Dieser Urlaub wurde abgelehnt, weil in unserem Bataillon eine Kommandeursübergabe stattfindet.. So die Begründung vom Chef.. Allerdings haben andere Kameraden auch Urlaub in dieser Zeit bekommen. Und unsere Chef braucht höchstens 33 Soldaten die an diesem Antreten teilnehmen. Und die sind mit aller Wahrscheinlichkeit zur Masse im Dienst.. Ich denke gerade darüber nach eventuell eine Beschwerde zu schreiben, da ich nicht nachvollziehen kann, weshalb mir der Urlaub verwehrt wird und anderen Kameraden nicht.. Es gibt immerhin keine Liste auf der die Soldaten für dieses Antreten eingeteilt wurden..
Ich stehe ja immerhin auch in der Pflicht (mehr oder weniger), meinen Urlaub zu nehmen.. Da ich FWDLer bin, lohnt es sich auch nicht die DA's auszahlen zu lassen.
Hätte bzw. Könnte eine Beschwerde Erfolg haben und ist das auch der richtige Weg?
Mein TE-Fhr hat zugestimmt, ebenso wie die VP.
Und es ist ja wohl keine angesehene Begründung, dass er ausgerechnet mich für dieses Antreten benötigt, denn es sind noch genug andere Kameraden im Dienst..

Danke schon mal im Vorraus für eure Antworten :)
Mit Kameradschaftlichem Gruß!

Ryan91

ZitatUnd es ist ja wohl keine angesehene Begründung, dass er ausgerechnet mich für dieses Antreten benötigt, denn es sind noch genug andere Kameraden im Dienst..

Doch, eigentlich schon.
Oder Irre ich mich da wenn der Chef einen Soldaten zu diesem Antreten befiehlt?!

cesc11

Es ist ein rechtmäßiger Befehl. Der Befehl ist nicht unzumutbar, verletzt nicht die Menschwürde, es wird keine Straftat dadurch begangen und es hat einen dienstlichen Zweck. Ich würde sagen, dass bedeutet: Antreten.

Wenn ich mich täusche lasse ich mich gerne eines besseren Belehren!

wolverine

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Sdwd69

Danke schon mal für die Antworten :)

Ich frage mich aber warum andere Soldaten frei bekommen und ich nicht..
Das ist ja schon eine ungerechte Behandlung.. Was dann so auch nicht erlaubt wäre. Oder gehe ich da falsch in der Annahme?
Bei mir geht's halt um einen Umzug.

Und eine Beschwerde einreichen kann man doch eigentlich immer, auch ohne Nachwirkungen oder nicht?

wolverine

Zitat von: Sdwd69 am 21. Juli 2015, 14:06:54
Und eine Beschwerde einreichen kann man doch eigentlich immer, auch ohne Nachwirkungen oder nicht?
Ja, immer wenn man sich beschwert fühlt.
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Immgrisch86

Naja ob das keine Nachwirkungen hat, bin ich mir nicht sicher. Denn der DV entscheidet welche Soldaten er für dieses Event haben möchte. Dafür wird er bestimmte Kriterien haben und wenn du da rein fällst, dann bist du nunmal dran. Vielleicht sind die anderen zu klein, oder schaffen es nicht sich ordentlich anzuziehen wer weis.

TheBeckz

Dann gehen Sie auf Ihren Chef zu, beantragen Sonderurlaub zwecks Umzug und warten auf die Antwort des Chefs.

Wenn er ablehnt, dann heißt es tatsächlich Pech, weil es ein normaler, (dienstlicher) Befehl ist.

wolverine

Um Urlaub abzulehnen bedarf es zwingender dienstlicher Gründe. Wenn solche vorliegen wird er das in die Begründung der abgewiesenen Beschwerde schreiben. Möglich ist das. Ich halte es aber für unwahrscheinlich, dass ein FWDL in dieser Armee so unersetzbar ist. Und wenn es so wäre, wäre mir vor dem 30.09. echt bange ...
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KlausP

Mein Rat: Schreiben Sie eine Beschwerde. Schon die Ablehnung ohne den Umstand, dass Anderen in der fraglichen Zeit Urlaub genehmigt wurde ist in meinen Augen beschwerdefähig. Ansonsten sehe ich das nämlöich wie wolverine:

ZitatUnd wenn es so wäre, wäre mir vor dem 30.09. echt bange ...

Dann müsste ich nämlich schon mal meine persönliche Bekleidung und Ausrüstung packen..
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

ZitatIch frage mich aber warum andere Soldaten frei bekommen und ich nicht..
Vielleicht weil diese für den Zeitraum bereits genehmigten Urlaub haben und du noch nicht?
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justice005

Gegen eine Beschwerde ist nichts zu sagen. Inhaltlich dürfte es hier entscheidend darum geht, ob der KpChef sein Ermessen richtig ausgeübt hat. Dazu kann ich nichts sagen, weil ich die Personallage nicht kenne. Aber das wird sich dann klären. Jedenfalls kann die Entscheidung des Chefs, den Urlaub abzulehnen, nochmal überprüft werden und man bekommt auch eine ordentliche Begründung im Beschwerdebescheid.

Für eine Beschwerde braucht man auch keine "Zustimmung" von Zugführer oder der VP.

Für die Beschwerde ist der Bataillonskommandeur zuständig, da sich die Beschwerde ja gegen den Chef richtet. Sie können die Beschwerde beim KpChef einreichen (der muss sie dann weiterleiten) oder aber direkt beim Kommandeur, da dieser - wie gesagt - zuständig für die Bearbeitung ist.


Megawaldi

Ich denke auch das eine Beschwerde durchaus eine Möglichkeit ist.
Aber man sollte auch bedenken, da wir alle Menschen sind, durch so etwas auch das Vertrauen zwischen dem Chef und dem Soldaten Schaden nehmen könnte.

Flexscan

Wenn eh bald DZE ist sollte das denn doch wurscht sein
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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justice005

ZitatWenn eh bald DZE ist sollte das denn doch wurscht sein

So sieht es aus.


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