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7. Besoldungsänderungsgesetz, Gerechtigkeit?

Begonnen von M.E., 22. Juli 2015, 19:34:10

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M.E.

Guten Abend,

das 7. Besoldungsänderungsgesetz besagt unter anderem, dass alle Zeitsoldaten, welche ab dem 01.01.2016 ihren Dienst antreten nicht erst bis zu ihrem 21. Lebensjahr warten müssen, bis ihre Berechnung der Erfahrungsstufen beginnt. Das bedeutet, dass sie bei einem Dienstantritt mit 18 Jahren ihre Erfahrungsstufe 2 nach 2 Dienstjahren mit 20 Jahren bekommen und nicht wie bisher, ab dem 21 Lebensjahr +2 Jahre also mit 23 Jahren und 5 Dienstjahren.

Wenn man nun annimmt, dass ein Soldat 1 am 01.07.2012 mit 18 Jahren seinen Dienst antritt und ein zweiter Soldat 2 am 01.07.2016 seinen Dienst antritt und beide die Laufbahn der Offiziere einschlagen (wenn man vor Erreichen von Erfahrungsstufe 2 eine Besoldungsgruppe von  A8 oder höher erreicht, verlängert sich die Zeit bis zur Erfahrungsstufe 2 um 1 Jahr (=3Jahre ab 21 Lebensjahre und jede weitere Erfahrungsstufe verlängert sich ebenfalls um 1 Jahr)) bedeutet das, dass der Soldat 1 am (2012+3Jahre bis 21Jahre +3 Jahre bis Erfahrungsstufe 2) 01.07.2018 seine Erfahrungsstufe 2 erreicht, genau wie Soldat 2 nach dem neuen Besoldungsgesetz. Allerdings hat Soldat 1 Effektiv 4 Jahre mehr "Erfahrung".

Meine Frage ist jetzt, ob für Soldat 1 eine Beschwerde aussicht auf Erfolg hätte. Nicht des Geldes wegen, ich denke die Besoldung an sich ist mehr als gerecht, jedoch allein um des Gerechtigkeitswillens, da es aus meiner Sicht die frühere Geburt benachteiligt und dem Arbeitgeber Bundeswehr die Erfahrung des Soldat 1 offensichtlich weniger Wert (in Geldeinheiten) ist.

Ich bedanke mich für eure Antworten,

mit freundlichen Grüßen!

SCPO

Keks.
Das Leben ist halt hart und ungerecht. Das sollte man als Soldat doch wissen.

Ralf

Was sagt der Erlass, wie mit Bestandspersonal umzugehen ist?

Btw sind Stichtagsregelungen ein justiziables Mittel.
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dunstig

Genial. Jetzt, nachdem ich nach fast 7 Jahren endlich mal in die Erfahrungsstufe 2 komme, wird der Erlass geändert. Aber freut mich für meinen Bruder. Der braucht dann immerhin nicht auch über 6 Jahre zu warten. ::)
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

M.E.

Ich hatte jetzt noch an das EuGH Urteil vom letzten Jahr gedacht, in dem bis kurz vor Schluss nicht klar war, ob die Überleitung in die neuen Erfahrungsstufen gegen die Altersdiskriminierung verstößt (hat es laut EuGH nicht), dachte aber, das es bei dieser Überleitung noch ein wenig "krasser" ist als damals und die Chancen dieses mal höher liegen würden. Dazu wollte ich mir noch die Meinung der erfahrenen Forenmitglieder holen.
Das die Welt ungerecht ist und Bestandspersonal (korrigiert mich wenn ich falsch liege) unberührt bleibt, ist mir bewusst.

Mit freundlichen Grüßen

KlausP

ZitatDas die Welt ungerecht ist und Bestandspersonal (korrigiert mich wenn ich falsch liege) unberührt bleibt, ist mir bewusst.

Ist das Ihre Antwort auf die Frage:

Zitat von: Ralf am 22. Juli 2015, 19:36:55
Was sagt der Erlass, wie mit Bestandspersonal umzugehen ist?

...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

M.E.

Der erste Teil meiner Antwort ist die Antwort auf den zweiten Artikel, der zweite Teil meiner Antwort ist die Antwort auf den dritten Artikel in diesem Thema.

Ich denke nur, das es ein Schlag ins Gesicht ist für alle, die dieses Jahr oder die letzten 3 Jahre eingestellt wurden. Im Extremfall wenn dieses Jahr ein OA mit 18 eingestellt wird bekommt er seine 2 Erfahrungsstufe wenn einer der nächstes Jahr als OA eintritt seinee 3 Erfahrungsstufe bekommt.

Ich würde mich über Antworten auf die Frage nach eurer Meinung nach Erfolgswahrscheinlichkeiten über eine Beschwerde wegen Altersdiskriminierung freuen.

Mit freundlichen Grüßen

SCPO

Naja früher ist man als SaZ 12 im allgemeinen auch nicht als HptFw nach Hause gegangen. Etc.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Die Erfolgswahrscheinlich steht dann schon einmal angedeutet im Beschwrdebescheid, sicher aber im letztinstanzlichen Urteil. :D
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dunstig

Zitat von: Ralf am 22. Juli 2015, 19:36:55
Was sagt der Erlass, wie mit Bestandspersonal umzugehen ist?
Das würde mich auch sehr interessieren.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

Zitat von: dunstig am 22. Juli 2015, 20:11:31
Zitat von: Ralf am 22. Juli 2015, 19:36:55
Was sagt der Erlass, wie mit Bestandspersonal umzugehen ist?
Das würde mich auch sehr interessieren.

Mich auch, aber da kam ja außer Geeiere nichts.  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Dann sollte man den auch erst einmal abwarten. Den gibts nämlich noch nicht. ;)

Interessant finde ich, dass man ja unter bekannten Konditionen (die derzeitigen Erfahrungsstufen) eingestellt wurde und sich damit einverstanden erklärt hat. Nunmehr behält man (ggf.) das, was man hat, andere werden anders behandelt. Die habe ihren "Vertrag" unter neuen Konditionen unterschreiben, aber das ist dann ungerecht.
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andre85

@Ralf

Wenn Sie jetzt so argumentieren, mache ich nun folgende Aufzählung...

- ich hab damals unterschrieben, als es noch eine hohe Sondergeldzahlung am Ende des Jahres gab (welche dann aufgrund von Sparvorhaben reduziert worden ist)
- Ich hab damals nach altem Stufensystem unterschrieben, welches abgeschafft worden ist
- für die Berufsunteroffiziere eingeführte Verlängerung der Dienstzeiten bis zur Pension, von 53 Jahre bis z.B. 54... (die Kameraden haben eine Dienstzeitfestsetzung nach altem Recht unterschrieben!)


Gerne verweise auf eine Petition aus dem Jahr 2012, als der Petitionsausschuss diese Regelung ab dem 21. Lebensjahr als akzeptabel bezeichnet net...
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_02/_02/Petition_22542.nc.html
Jetzt drei Jahre später ändert der Dienstherr im Rahmen der "Attraktiv" diese Ungerechtigkeit


Für Bestandsvieh wird es zukünftig nie akzeptable Verbesserungen geben. Wenn man die letzten 15 Jahre betrachtet, gab es immer wieder nur Einschneidungen.

Der Gesetzgeber macht es sich, wie es ihm gefällt. Solange es Geld spart..... und nimmt mehr Geld in die Hand um "attraktiv" zu wirken

Ralf

Ich habe explizit über diese Änderung gesprochen, nicht über ältere Änderungen und Bestandspersonal. Sondern über die, die das derzeitige System bei der Einstellung akzeptiert haben. Darüber hinaus sieht das Gesetz ja keine Verschlechterung von Bestandspersonal vor (wie man das trotz Überleitungen auf der Zeitachse ja von der Umstellung vom damaligen Stufensystem auf die Erfahrungsstufen erfährt). Somit ist das zunächst einmal nicht mit der damaligen Änderung zu vergleichen. Also nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

Zitatdie Kameraden haben eine Dienstzeitfestsetzung nach altem Recht unterschrieben!)
Na, das möchte ich sehen. Es war schon immer möglich, bis zur allg. Altersgrenze im Dienst belassen zu werden. Dass man an der besonderen Altersgrenze grundsätzlich (derzeit noch, aber das wird sich ändern) festhält, ist im Rahmen der dienstl. Notwendigkeit möglich. Aber daraus lässt sich erst einmal grundsätzlich kein Anspruch ableiten.
Das Gesetz ist hier eindeutig:
ZitatEin Berufssoldat tritt in den Ruhestand mit Ablauf des Monats, in dem er die nach § 45 Abs. 1 festgesetzte allgemeine Altersgrenze (und das heißt die Vollendung des 62. Lebensjahres für alle anderen Berufssoldaten) erreicht hat. Der Eintritt in den Ruhestand kann aus dienstlichen Gründen bis zum Ablauf des 31. März oder 30. September, der dem Erreichen der allgemeinen Altersgrenze folgt, hinausgeschoben werden. Wenn dringende dienstliche Gründe im Einzelfall die Fortführung des Dienstes erfordern, kann das Bundesministerium der Verteidigung den Eintritt in den Ruhestand hinausschieben, jedoch für nicht mehr als drei Jahre.
Zu besonderen Altersgrenze heißt es:
ZitatEin Berufssoldat kann mit Ablauf eines Monats in den Ruhestand versetzt werden, wenn er die nach § 45 Abs. 2 festgesetzte besondere Altersgrenze überschritten hat.

ZitatFür Bestandsvieh wird es zukünftig nie akzeptable Verbesserungen geben. Wenn man die letzten 15 Jahre betrachtet, gab es immer wieder nur Einschneidungen.
Auch wenn du von der Sache her Recht hast, ist das Jammern auf hohem Niveau. Ein Berufssoldat kann kündigen.
Die Regelungen, die positiv für Bestandspersonal eingeführt wurden und sich entweder indirekt oder nicht auf dem Gehaltszettel auswirken, werden oftmals vergessen: Teilzeit, ortsunabhängiges Arbeiten, 40h Woche mit Kind, flexible Arbeitszeiten, Erhöhung Erholungsurlaub für jüngere, Transparentere Personalführung incl. mehr Mitspracherechte, gemeinsame Personalplanungen für Ehepartner, Abschaffung jg-bezogene Betrachtung, EU-Arbeitsrichtlinie, Transparentere WBO Anwendung, Verbesserung bei InFü, jährliche Fortschreibung Nichtzusage der UKV während Strukturmaßnahmen, Bündelung F-OSF und weniger Versetzungen, HptFw kann grundsätzlich auch durch SaZ erreicht werden, OStFw Öffnung für SaZ, SaZ25 Möglichkeiten, Senkung der Altersgrenzen (die auch bei Lfb-Wechsel entscheidend sein können)...
Nein, für Bestandspersonal wird nichts getan  ::)
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