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Frage nach Mindestverpflichtungszeit für den "Verpflichtungszuschlag"

Begonnen von StierNRW, 30. Juli 2015, 13:33:08

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StierNRW

Hallo werte Mitforisten  :)

Ich habe eine kurze Nachfrage zum neuen "Verpflichtungszuschlag" für Reservisten.

Es heisst ja:

Verpflichtung zu min. 19 Tagen im Jahr: 25 Euro / Tag

Verpflichtung zu min. 33 Tagen im Jahr: 35 Euro / Tag

- höchstens jedoch 1470 Euro im Jahr -


Jetzt meine Frage dazu:

Wie lange ist bitte die Mindestverpflichtungszeit für den "Verpflichtungszuschlag" ?

Weiß das zufällig jemand ?

Danke und freundliche Grüße,
StierNRW :)

Tommie

Laut meinen letzten Informationen soll der Zuschlag auf das Kalenderjahr berechnet werden und die Verpflichtung soll von Kalenderjahr zu Kalenderjahr fortgeschrieben werden können, aber zunächst immer ein Jahr dauern! Heisst im Klartext: wenn Sie sich im laufenden Kalenderjahr für das nächste Kalenderjahr mindestens 19/33 Tage an RDL abzuleisten, erhalten Sie dann im Folgejahr pro abgeleistetem RDL-Tag den Tagessatz, maximal aber € 1.470,--!


Tommie

Genau ;) ! Deswegen kann man sich jetzt schon für das Kalenderjahr 2016 "bewerben", um dann die Prämie zu erhalten!

F_K

Naja, im gesetz steht aber kein Startdatum drin - der Res hat also Anspruch auf Zahlung ab 1. 11. - und von Stellen wie bei Einsatsreserve habe ich noch nichts gelesen  ... hat jemand schon Ausführungsbestimmungen?

Mitwisser


ouija

Ja ok, soweit ist das ja noch recht einfach zu verstehen (Min. Tage = Kohle).

Aber was passiert, wenn ich mich verpflichte eine bestimmte Anzahl von Tagen zu leisten, und ich dann meiner Verpflichtung nicht hinterherkomme? Welche Konsequenzen zieht das mit sich?


ouija

Weisst du das sicher, oder ist das nur eine Vermutung?

Ersteres klingt logisch und ist für mich auch eine faire Lösung.
Aber gleich eine Ausplanung? Das scheint mir schon recht hart zu sein .. immerhin kann ein ziviler Arbeitnehmer sein Jahr in den seltensten Fällen ganz durchplanen .. manche AN können nichtmal zwei Monate am Stück planen  ::)

Danke

F_K

Man verpflichtet sich selber - ein Mann, ein Wort.

Mit guter Begründung geht schon was, aber Kohle abgreifen und dann nicht "liefern", wird nirgens gern gesehen.

Dyon

Außerdem - und das ist neu - erhält man den Zuschlag erst NACH den geleisteten 19 bzw. 33 Tagen. Bei Nichterfüllung der Verpflichtung entfällt daher automatisch der Zuschlag.

Tommie

Was soll daran neu sein? Auch die bisherigen sogenannten Einsatzreservisten haben erst nach jeder RDL Ihren Leistungszuschlag erhalten und zwar genau so viele Tagessätze, wie sie an Werktagen Dienstgeleistet hatten, für Dienste am Wochenende gab es höhere Sätze. Am Ende der RDL hat der Spieß der Einheit das Meldeblatt ausgefüllt und dann kam irgendwann das Geld., zumindest so lange, bis der Maximalbetrag von € 1.278,23 erreicht war!


MMG-2.0

Es war wohl so gemeint, dass erst nach Ablauf der gesamten 19 bzw. 33 Tagen das Geld ausgezahlt wird.
Wer z. Bsp. nur 12 Tage bekommt erst mal nichts.

Im alten Fall wäre erst nach Ablauf der gesamten 72 Tagen das Geld überweisen bekommen.

F_K

@ MMG:

Wie es "gemeint" war, habe ich verstanden.

In der Vergangenheit (und derzeit) ist es aber deutlich anders gehandhabt worden - und üblicherweise erfindet ja niemand "das Rad neu", sondern schreibt Regelungen entsprechend fort.

(.. und von der Systematik her werden Tageszuschläge halt "täglich" gezahlt - nicht in einem Betrag "viel später").

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