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Kann man seinen freiwilligen Wehrdienst mit ehemaliger Zwangsstörung machen?

Begonnen von jasaia, 31. Juli 2015, 21:13:12

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jasaia

Hallo,
kann man seinen freiwilligen Wehrdienst auch mit ehemaliger Zwangsstörung machen? Hilft da ein psychologisches Gutachten?
Danke für alle Antworten!
LG

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ryan91

Gutachten werden dir da nicht viel nützen. Ich schätze mal du wirst ins BwK geschickt für ein Psychologisches Gespräch. Ansonsten wie bereits gesagt wurde, einfach mal bewerben.

Verteidiger

Zitat von: Ryan91 am 31. Juli 2015, 22:16:17
Gutachten werden dir da nicht viel nützen. Ich schätze mal du wirst ins BwK geschickt für ein Psychologisches Gespräch. Ansonsten wie bereits gesagt wurde, einfach mal bewerben.

..., denn mehr als abgelehnt werden können Sie nicht :)

Tommie

Zitat von: Ryan91 am 31. Juli 2015, 22:16:17Gutachten werden dir da nicht viel nützen. Ich schätze mal du wirst ins BwK geschickt für ein Psychologisches Gespräch. Ansonsten wie bereits gesagt wurde, einfach mal bewerben.

Für FWDL-Bewerber wird die "psychologische Komponente" in einem Zusatz-Test am KarrCBw festgestellt, wenn diese dort mit so einer Vorgeschichte aufschlagen! Ansonsten ist im BwK nicht der Psychologe, sondern der Bundeswehr-Facharzt für Neurologie und Psychiatrie zuständig! Ich bin kein Bw-Psychiater, aber wenn am KarrCBw eine Zwangsstörung in die gleiche Kategorie einzuordnen ist wie eine Psychose, dann schließt das den FWD definitiv aus, weil dann eine Gesundheitsziffer VI13 zu vergeben ist, was zu "T 5" führt!

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

OK, dieser Umstand ist mir bekannt! Allerdings drückt sich die ZDv 46/1 in der Anlage 3.1, die für die FWD-Bewerber gilt, etwas "wachsweich" aus. Daher meinte ich, dass in den Durchführungsbestimmungen für die Musterung hier eventuell auch Zwangsstörungen zu einer Gradation VI führen können. Das kann ich allerdings aktuell nicht nachvollziehen ...

ulli76

Das wird man halt im Einzelfall prüfen müssen: In welchem Rahmen ist die Erkrankung aufgetreten, wie lange hat sie angedauert, wie aufwändig war die Therapie, wie lange ist die letzte Therapie her, gibt es akutell noch Einschränkungen oder Folgeerscheinungen etc.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

jasaia

Das war ein Zwang zum Perfektionismus mit Kontrollzwang, sie ist etwa 6 Jahre her und die Therapie hat etwa 1 Jahr gedauert.

jasaia

Nein, es gibt keine Einschränkungen mehr und die letzte Therapie (die nicht sehr aufwändig war) vor etwa 6 Jahren.

dunstig

Gewissheit bekommst du nur, wenn du dich bewirbst, da einzig und allein der Musterungsarzt (nach Vorschrift) darüber entscheidet, ob jemand tauglich ist oder nicht. Gerade bei solchen Vorerkrankungen wird man das ganze immer individuell Prüfen müssen. Daher gilt das von Ulli geschriebene:

Zitat von: ulli76 am 31. Juli 2015, 21:17:00
Bewirb ich, dann wirst es sehen.
Zitat von: ulli76 am 01. August 2015, 18:39:05
Das wird man halt im Einzelfall prüfen müssen: In welchem Rahmen ist die Erkrankung aufgetreten, wie lange hat sie angedauert, wie aufwändig war die Therapie, wie lange ist die letzte Therapie her, gibt es akutell noch Einschränkungen oder Folgeerscheinungen etc.

"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

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