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Kindheitssünde-Bundeswehrtraum vorbei?

Begonnen von Gerry2606, 04. August 2015, 11:33:46

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Gerry2606

Guten morgen erstmal..
Habe eben den Schock meines Lebens bekommen, da die Polizei an der Tür stand. Erstmal Einzelheiten:

Ich bin jetzt 16, die Tat war mit frühen 15 Jahren...vorgeworfen Word mir Kindesmissbrauch, ist wohl war. Es gab halt eine zeit wo ich und jemand anderes Bilder von Mädchen eingefordert haben und ja...sozusagen erpresst...ist jetzt fast 2 Jahre her, aber die Vergangenheit holt einen immer ein..ich weiss ja, dass ich damals extremen mist fabriziert habe..aber ist jetzt auch mein Traumberuf, den ich seit vielen Jahren habe unerreichbar?  Ich denke das könnte in meine Akte kommen und ich weiss auch das Vorstrafen ein NoGo sind bei der Bundeswehr. Nun ist es aber mit 15 passiert und gibt nach meiner Einschätzung wohl paar Wochen Jugendsrest oder Sozialstunden...die haben ja meine Handys mitgenommen, wewo von damals ja noch viel anderer Kram drauf war, mit Bildern und einer Morddrohung, die aber in betrunkenem Zustand kam und auch eigentlich nichts damit zu tun hat, da sie nicht angezeigt wurde. Ich bin echt verzweifelt und nun..wenn der Traum geplatzt ist ist es so...wäre echt schade aber was soll man machen...Dinge passieren...aber hier denke ich werde ich jetzt Klarheit bekommen, inwiefern es für mich weitergehen könnte mit meinem Berufswunsch..entschuldigt Rechtschreibfehler, ich bin eben erst aufgestanden und bin noch ziemlich fertig...

Vielen Dank an jeden der mir Auskunft gibt.

ulli76

Wie sollen wir denn jetzt helfen? Du schreibst ja selber dass du es getan und somit hast du nichts in der Bundeswehr verloren.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Ohne Urteil und Strafmaß wird wohl auch hier nur Spekulation kommen. :-\

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Gerry2606

Die sache ist ja, dass es nur um Bilder ging, wo ich Kindesmissbrauch auch schon als ziemlich stark betitelte Verurteilung sehe. Ich möchte einfach nur für den Fall hier wissen, wie die Bundeswehr dazu steht:

18 Jahre alt
Straftat mit 15 (Vorbestraft und Sozialstunden gehabt)

Ich werde hier natürlich bei neuen Infos mehr preisgeben aber etwas müsste doch auch mit den genannten Einzelheiten möglich sein?

Mfg

MiraC

Vieleicht solltest Du erstmal abwarten, was Dir vorgeworfen wird.

Das sieht für mich nach Kindesmissbrauch und Erpressung aus - jedenfalls nachdem was Du schreibst -.
Und dann wird es darauf ankommen, was der Staatsanwalt, der Richter und Dein Verteidiger daraus machen.

Und wenn Du dann Dein endgültiges Urteil hast, dann kannst ja noch mal die Forumsglaskugel benutzen.

----
Mal im Ernst, würde ich als Arbeitgeber die Vorstrafe: Erpressung und Kindesmissbrauch sehen, dann muss der Rest schon verdammt gut sein, damit das nicht im reißwolf landet.

Ralf

Was mich an der Sache stört ist deine Überschrift, die zeugt nicht von Einsicht. So etwas als "Kindheitssünde" zu titulieren hat schon was.

Es bleibt dir nichts anderes übrig als das Strafmaß abzuwarten, denn das wird entscheiden darüber sein. Aber das wurde ja hier auch schon gesagt.
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KlausP

Zitat von: Gerry2606 am 04. August 2015, 11:44:16
Die sache ist ja, dass es nur um Bilder ging, wo ich Kindesmissbrauch auch schon als ziemlich stark betitelte Verurteilung sehe. Ich möchte einfach nur für den Fall hier wissen, wie die Bundeswehr dazu steht:

18 Jahre alt
Straftat mit 15 (Vorbestraft und Sozialstunden gehabt)

Ich werde hier natürlich bei neuen Infos mehr preisgeben aber etwas müsste doch auch mit den genannten Einzelheiten möglich sein?

Mfg

Klar ist da was möglich: legen Sie sich einen anderen Plan A zurecht, dazu einen Plan B und C. Bundeswehr könnte irgendwann danach kommen. Im Übrigen gilt:

Zitat von: wolverine am 04. August 2015, 11:37:47
Ohne Urteil und Strafmaß wird wohl auch hier nur Spekulation kommen. :-\
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Pericranium

Also für mich ist eine Kindheitssünde, wenn ich beim Spielen dem anderen Kind die Sandburg dem Erdboden gleich gemacht habe.
Sie haben ja eine Wertvorstellung  ::)

Gerry2606

Ja der Titel kommt nicht Rüber wie erwartet, entschuldigt.
Bin immernoch sehr verwirrt und auch überrumpelt.
Sagen wir einfach statt "Kindheitssünde" einfach mal "Straftat"...



MaikG

Da hab ich kein Mitleid mit Dir, ich hoffe sogar die bekommen Dich richtig dick dran.

Als Vater von zwei Töchtern sehe ich sowas auch nicht als Jugendsünde. Wenn man in dem Alter mal nen Kaugummiautomaten ausraubt oder mal ne Autoscheibe kaputt macht, kann man das vieleicht noch abhaken, aber sowas ist für mich eine zutiefst gestörte Persönlichkeit..

Elvis22

Der Typ mit den Drogen vor ein paar Tagen war ja schon nicht schlecht, aber das schlägt dem Fass den Boden aus.

Im Grunde hat MaikG es schon sehr passend zusammengefasst.

Was ich mich nur frage ist, warum fabriziert man erst so ein Scheisse (darauf will ich garkeine Antwort, MaikG hat das schon passend formuliert) und kommt dann danach angekrochen und fragt was man da machen kann?? Ich hab ja sogar noch Verständnis dafür wenn jemand irgendwelchen Mist baut und dann zu entsprechender Einsicht kommt, dass es eben Mist war. Aber hier geht es wieder mal nur darum, dass man ja auf einmal Konsequenzen zu erwarten hat. Allein die Bezeichnung Kindheitssünde spricht schon eine sehr deutliche Sprache wie weit es mit der Einsich her ist. Noch dazu von einem 16-jährigen...

Also sieh zu dass du deine (hoffentlich deutliche, wobei ich das bei unserem Rechtssystem bezweifle) Strafe absitzt/abarbeitest und überleg dir mal warum du deinen "Traum" von der Bundeswehr höchstwahrscheinlich vergessen kannst und nicht was man da machen kann. Das ist nämlich der falsche Ansatz und die falsche Reihenfolge..

Flexscan

Zitat von: MaikG am 04. August 2015, 13:10:42
Da hab ich kein Mitleid mit Dir, ich hoffe sogar die bekommen Dich richtig dick dran.

Sowas gehört auf Lebzeiten weggesperrt.
Solche Leute wissen garnicht, was sie damit ihren Opfern antun. Wenn einer sowas mit meinen beiden Nichten anstellen würde, hätte der keine ruhige Minute mehr.

Gott sei Dank kann sich die Bundeswehr aus einer Vielzahl von Bewerbern die Besten heraussuchen, so dass man hoffentlich davon ausgehen kann, das eine Bewerbung mit so einer Vorgeschichte aussichtslos ist und gleich im Reiswolf landet.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Tommie

Zitat von: Gerry2606 am 04. August 2015, 11:33:46Ich bin jetzt 16, die Tat war mit frühen 15 Jahren...

Somit ist die Tat noch nicht einmal zwei Jahre her! Und aktuell läuft damit ein Verfahren gegen Sie! damit würde es sowieso nicht zu einer Einstellung kommen, weil dieses Verfahren im Bewerbungsprozess anzugeben ist und damit automatisch abgewartet wird, was dabei heraus kommt! (Um es nur einmal ganz grob zu umschreiben, was passiert!)

Was ich als Vater einer fast 13-jährigen Tochter mit Ihnen machen würde, wenn meine Tochter mit so etwas zu mir käme, brauche ich nicht darzulegen, oder ;) ? Und meine Tochter ist so erzogen, dass sie genau weiß, dass Papa das böseste und gemeinste ist, was so einem "miesen kleinen Erpresser" passieren kann! Da würde ich Ihnen dann dringend raten, sich selbst zur Polizei zu begeben, bevor ich als Vater Sie in die Finger bekomme :D ! "Treib keine Spielchen mit mir! Ich habe ein Gewehr, eine Schaufel und viel Platz im Garten ... ;D !" Kommt ihnen der Spruch irgendwie bekannt vor ;) ?

Wenn Sie sich bewerben wird ohnehin nichts laufen, so lange das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Und danach hat die Bundeswehr beim Bewerbungsprozess unbeschränkte Einsicht in das Bundeszentral- bzw. Erziehungsregister und damit ist an dieser Stelle die Bewerbung auch wieder gelaufen!

Fazit: ich wünsche Ihnen noch viel Spaß im leben und dass Sie nicht gleich morgen dem Vater eines der Mädels begegnen, die Sie erpresst haben, denn dann haben Sie vermutlich nichts mehr zu lachen oder nur noch zahnlos ... Aber bei der Bundeswehr werden wir beide uns nie begegnen, weil Sie sich diesen Traum mal locker selbst zerstört haben!

StOPfr

#13
Zitat von: Flexscan am 04. August 2015, 13:28:29
Sowas gehört auf Lebzeiten weggesperrt.

Unser Rechtssystem differenziert und das aus gutem Grund. Was ist dann mit einem Mörder oberhalb von "lebenslang wegsperren"? Aufhängen, vierteilen, rösten? Da liegt mir der Gedanke von der Resozialisierung schon mehr. Das muss nicht unbedingt in der Bundeswehr sein, aber grundsätzlich: Ja! 

btw: Lynchen ist auch nicht vorgesehen! 
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Tommie

Ich würde ihn sowieso nicht töten! Denn ersten müsste ich für ein Tötungsdelikt mit Sicherheit mit einer Haftstrafe rechnen und zweitens ginge mir das ganze viel zu schnell ;) !

Prinzipiell gehe ich konform mit unserem "StOPfr", dass Resozialisierung vor Strafe steht, aber als Vater eine betroffenen Tochter hätte ich mit Sicherheit noch die eine oder andere Gemeinheit auf Lager ;) !

@ StOPfr:

Den o. e. Spruch habe ich auf einem T-Shirt gesehen ...