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Bewerbung vor fertigstellung der Ausbildung

Begonnen von Myridor, 17. August 2015, 15:38:01

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Myridor

Hallo Community,

mein Name ist Nico, ich bin 19 Jahre alt und bin nun im zweiten Jahr meine Ausbildung zum Fachinformatiker.

Ich hatte mich am Ende 2014 für den EloKa Fw beworben, Eignungstest war dann im März 2015 und ich habe die Eignung zum EloKa UffZ gekriegt. Nach längerem Gespräch mit der Bundeswehrpsychologin und später dann auch mit meinen Eltern bin ich zu dem Entschluss gekommen das ich als erstes meine Ausbildung absolvieren möchte.

Nun zu meiner eigentlichen Frage.
1 Jahr nachdem man einen Eignungstest gemacht hatte, darf man ja einen weiteren machen. Ich schließe voraussichtlich Juni 2017 meine Ausbildung ab.
Nun meine Frage, kann ich Anfang 2016 schon meinen Eignungstest absolvieren so das ich am 1.10.2017 (falls alles gut läuft und ein Platz gefunden wird) absolvieren?

Da ist ja schon ein gutes Jahr zwischen Eignungstest und Dienstantritt, jedoch hatte ich von dem Offizier irgendwas gehört, das die Bundeswehr den Eignungstest für 2 Jahre gültig erklärt.

Die Frage bezieht sich nicht darauf, ob ich in dem Jahr dann zunehmen kann oder körperlich nicht mehr tauglich werde. Ich weiß das beim Dienstantritt noch einmal alles kontrolliert wird. Also die Frage bezieht sich eigentlich nur auf die zulässige Dauer des Eignungstestes.

Ich bedanke mich für eure Zeit, entschuldige Rechtschreibfehler und hoffe auf baldige Antwort.

Mit freundlichem Gruß,
Nico

Ralf

Du kannst frühestens im März 2016 erneut getestet werden. Das ist aber dann recht früh, weil da noch nicht die Masse der Dienstposten für 2017 ausgeschrieben sind. Du hast also noch jede Menge Zeit. Es ist völlig ausreichend, wenn du für den DE zum 01.10.2017 dich im Herbst 2016 erneut bewirbst.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Myridor

Dankeschön für die schnelle Antwort.

Das ich frühestens im März 2016 erneut getestet werden kann, ist mir klar.
Jedoch war meine Frage ob ich mich ab März 2016 erneut bewerben kann, somit werde ich ca. September 2016 eingeladen und ob ich dann mit dem Ergebnis dieser EUF am 01.10.2017 den Dienst antreten könnte.
Der Dienstantritt setzt erfolgreiche EUF und einen Dienstposten voraus.

Mit freundlichem Gruß,
Nico

BulleMölders

Zitat von: Myridor am 17. August 2015, 15:51:47
Jedoch war meine Frage ob ich mich ab März 2016 erneut bewerben kann, somit werde ich ca. September 2016 eingeladen und ob ich dann mit dem Ergebnis dieser EUF am 01.10.2017 den Dienst antreten könnte.
Kurz und knapp, Ja!


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