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Dienstantrittsreise und Heimreise, 1. Klasse?

Begonnen von BT, 05. September 2015, 12:37:58

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BT

Servus Kameraden,

in meinem Kommando ist der ReFü seit Wochen krank und deswegen konnte mir keiner bisher helfen.

Meine RD wurde gestern beendet und ich bin jetzt ein Ticket für meine Heimreise am kaufen.

Das Problem ist, dass ich zu meinem 2. Wohnsitz fahre(Ja wird bezahlt) und die Bahntickets zu meinem Hauptwohnsitz geschickt wurden.

Eine einfache Fahrt dauert mit der Bahn etwa 9:30 Min, steht mir eine 1. Klasse fahrt zu?
Hingefahren bin ich sogar nur Bus, weil ich es nicht besser wusste.

Beste Grüße

Tommie

Sie haben Gutscheine für die Reise erhalten, die die Bundeswehr zu günstigen Konditionen erhält! Nehmen Sie die oder zahlen Sie Ihre Reise selbst ...

BT

Danke für die Antwort Tommie,

ich habe meinen 2. Wohnsitz im Ausland und meine Heranziehungsbescheid wurde an meine deutsche Adresse geschickt, dementsprechend kann ich leider die Bahngutscheine nicht benutzen(Vorallem weils auch im Ausland ist)

Prinzipiell gehts mir nur drum ob ich 1. Klasse oder 2. Klasse fahren darf, selbstverständlich bin ich mir nicht zu Schade für die 2. Klasse aber ich würde doch für mich selbst wissen was mir zusteht und was nicht.

Grüße

F_K


BT

Laut VM Bl. 2009(Sofern ich das richtig in Erinnerung habe), kann die Reise ins Ausland bezahlt werden, wenn dieser dem Lebensmittelpunkt entspricht.

Tommie

Es gibt da noch eine Frage, die sich mir stellt: Wenn Sie die Gutscheine nicht haben, woher haben Sie dann den Heranziehungsbescheid zu einer RDL, wenn die Gutscheine doch diesem beiliegen? Auch der Heranziehungsbescheid ist im Original beim ReFü vorzulegen, weil er für diesen Abrechnungsgrundlage ist!

BT

Haha,

anscheinend ist mein Fall bisschen komplierzer zu schildern als in paar sätzen.

Meine deutsche Adresse ist bei meinen Eltern, da das KarriereCenter heranziehungsbescheide nicht ins Ausland schickt.

Mit Rücksprache meines ReFüs wurde mir aber vor meinem Dienstantritt versichert, dass ich die Fahrtkosten aus dem Ausland bekomme, da die Bahntickets erst ab der Grenze gültig sind und es unsinnig wäre zur Grenze zu fahren und dann nochmal die Tickets zu benutzen, vorallem weil die an die Heimadresse laut Heranziehungsbescheid gebunden sind.

Hinfahrt bin ich mit dem Fernbus gefahren, da ich nichts riskieren wollte um evtl doch auf den Kosten sitzenzubleiben.

Da ist jetzt aber meine RDL beendet habe und wieder nach Hause will muss ich halt ein Ticket kaufen...

Und hier ergibt sich die Frage ob ich für 9,5 Std Fahrt 1. Klasse oder 2. Klasse fahren darf, mehr wollte ich nicht wissen.
Soweit ich weiß gibts bei Dienstreisen über 2 Std oder mehr 1. Klasse, aber ich wollte hier nochmal Informationen abgrasen, da Reisekosten nicht mein Fachgebiet sind.

Beste Grüße

MMG-2.0

Wenn die Adresse im Heranziehungsbescheid die der Eltern ist, dann hätten ihm die Bahngutscheine ab Grenze nicht viel gebracht.
Die Deutsche Bahn stellt sich hier meisten quer und stellt das Bahnticket nur ab der in dem Heranziehungsbescheid genannten Adresse aus.

@BT:
Ab 2 Stunden wird generell 1. Klasse Bahnticket ausgestellt.


F_K

Wer tatsächlich im Ausland wohnt, erhält keinen Heranziehungsbescheid - schon aus Kostengründen.
Es gibt daher nur der Weg mit Korrespondenzadresse, wobei der Res daraufhin zuweisen ist, eben Reisekosten nur ab Grenze bekommen zu können.

StOPfr

Zitat von: BT am 05. September 2015, 13:34:17
Und hier ergibt sich die Frage ob ich für 9,5 Std Fahrt 1. Klasse oder 2. Klasse fahren darf, mehr wollte ich nicht wissen.

Richtiger Tipp von MMG-2.0; Fahrkarte gekauft  ;)?
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F_K

Fahrkarten für An- und Abreise sind nie zu kaufen, dafür gibt es ja Gutscheine.

StOPfr

#12
Das musste jetzt wohl sein  ::)!

btw: Der TE muss(te) kaufen, weil er ja keine Gutscheine hat (siehe oben).
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BT

@StOPfr

ja habs gekauft, wenns nicht bezahlt wird, wars ne nicht so rentable RDL :)

F_K

Lieber Pfarrer,
der TE hat Gutscheine erhalten, hat diese aber nicht genutzt.

Auch im Inland werden Anreisen zu einem beliebigen Wohnsitz nicht gezahlt - Anspruchsgrundlage für diese Reise ist der Heranziehungsbescheid - und zwar für eine Reise von der dort genannten Adresse zu der dort genannten Adresse des Truppenteils.

Einzige mir bekannte Ausnahme ist die vorher abgesprochene Anreise aus dem Ausland ( siehe VM Blatt), wo der RDL darüber zu belehren ist, seine Reise eben erst ab deutscher Grenze bezahlt zu bekommen.

Ich kenne einige solcher Res, insoweit ist mir dies auch aus der Praxis bekannt.

Wenn hier jemand andere Regelungen kennt, so soll er diese nennen - eine falsche, nur mündliche Aussage eines nicht mehr erreichbaren Kranken hilft nicht ...

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