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Kamerad mit Nazi Tshirt

Begonnen von Palettendoc, 25. September 2015, 00:08:24

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Palettendoc

Hallo und Guten Abend,

ich wende mich mit einer wichtigen Frage an euch.
Ich bin als GvD meiner Einheit angesetzt heute sind einige
neue Kameraden aus der Aga am Standort angekommen. Am Anfang in uniform machten die Kameraden einen guten Eindruck auf mich, nach Dienst als ich eine Rauchen war traf ich einen der Kameraden in Zivil wieder er trug einen Sportanzug einer bekannten Deutschrock Band hatte die Jacke ein wenig geöffnet und ich konnte dadurch erkennen das er ein Tshirt einer bekannten Rechtsradikalen Band trug.

Ich fragte den Kameraden was für ein Tshirt er trägt, er öffnete freiwillig die Jacke und präsentierte mir das Shirt der Band Landser mit dem Abbild eines SS Soldaten sowie der Unterschrift Deutsches Recht, auf meine Frage ober eine Rechte Gesinnung habe Antwortete der Kamerad mir nicht.

Er erzählte mir wo er das Shirt erworben habe und das er das nicht schlimm findet immerhin wurden deutsche Soldaten als Landser bezeichnet.

Meine Frage wie soll ich darauf reagieren soll ich es morgen beim KpChef melden oder es bei der Verwarnung die ich ausgesprochen habe belassen?

Entschuldigt diese unübersichtliche Form des Textes habe nur mein Handy zum schreiben.

Dankeschön


Säbelrassler

Natürlich melden. Das stellt in meinen Augen sogar schon ein BV dar.

Mal ganz davon abgesehen, dass diese eindeutig rechtsradikale Band als kriminelle Vereinigung sogar gerichtlich abgeurteilt wurde, kann besagter "Kamerad" auch nicht den historischen Begriff "Landser" pauschal für die Bundeswehr verharmlosen, wenn in diesem Zusammenhang ein SS-Soldat (!) abgebildet ist.

Als BW-Soldat mit so einem Shirt rumlaufen und das dann "nicht so schlimm" finden....ohne Worte. Gerade in der Bundeswehr wird Rechtsextremismus doch ständig "sensibilisiert" und rauf- und runtergebetet.


shurijo

Eigentlich die Meldung an den zuständigen S2... Die sind genau für sst tolle Kameraden zuständig.

KlausP

Zitat von: Pofi am 25. September 2015, 22:59:59
Zitat von: Jens79 am 25. September 2015, 03:14:41
Meldung an den KpChef

Dienstweg?!?

Wo ist das Problem? Der ist dadurch eingehalten, dass man sich über die zuständigen Vorgesetzten einen Termin beim Disziplinarvorgesetzten geben lässt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Zitat von: Palettendoc am 25. September 2015, 00:08:24Ich bin als GvD meiner Einheit angesetzt ...

Die meisten Einheiten setzen GvDs nicht an sondern eher ein, aber ich danke mal, dass da die Autokorrktur zugeschlagen hat ;) !

Zitat von: Palettendoc am 25. September 2015, 00:08:24Meine Frage wie soll ich darauf reagieren soll ich es morgen beim KpChef melden oder es bei der Verwarnung die ich ausgesprochen habe belassen?

Der Kamerad hat jetzt natürlich immense Angst, denn er hat ja vom GvD eine Verwarnung erhalten ;) ! Über Ihre Aufgaben und Befugnisse als GvD wurden Sie belehrt und sind Sie sich im Klaren? Dass es hier nicht bei einer mündlichen Verwarnung vom GvD, also ohne jede weitere Folge, bleiben kann, sollte jedem Soldaten klar sein, der auch nur für 50 Cent Hirn im Kopf hat! Hier wird auf jeden Fall eine Meldung an den Disziplinarvorgesetzten erfolgen müssen, normalerweise auf dem Weg eines Eintrags ins UvD-Buch, über den UvD an den Spieß und von dort an den KpChef. Geht auf diesem Wege Information verloren, würde ich an Ihrer Stelle das direkte Gespräch mit dem Chef suchen, der dann sofort gegen den Kameraden zu ermitteln beginnen wird. Findet man das erwähnte T-Shirt in dessen Besitz und Sie bezeugen, dass er dieses getragen hat, braucht er am Montag seine Tasche gar nicht auszupacken, sondern geht auf direktem Wege nach Hause!

Säbelrassler

Zitat von: Tommie am 26. September 2015, 11:26:56
Findet man das erwähnte T-Shirt in dessen Besitz und Sie bezeugen, dass er dieses getragen hat, braucht er am Montag seine Tasche gar nicht auszupacken, sondern geht auf direktem Wege nach Hause!

Und das mit nem kleinen Hinweis auf §86a StGB der lieben Staatsanwaltschaft, wenn's so richtig gut für ihn läuft!

Jens79

 

miguhamburg1

Sie haben sicher belastbare Zahlen, um Ihre Pauschalunterstellung zu untermauern?

Dieser Fall ist doch klar. Der Fragensteller ist als HvD aufmerksam geworden und hat den eizig richtigen Hinweis bekommen: In das UvD-Buch eintragen und den Sachverhalt am Montagmorgen seinem Spieß melden (der Zugführer hat damit erst einmal gar nichts zu tun).

Interesse 1977

Zu dem Sachverhalt hätte ich mal ein paar Fragen:

1. Ist es grundsätzlich verboten, T-Shirts dieser Band zu tragen?
oder 
2. Ist ein Straftatbestand erst erfüllt, wenn tatsächlich ein SS-Soldat abgebildet ist?
und
3. Ist die Darstellung eines SS-Soldaten erst strafbar, wenn dieser tatsächlich durch verbotene Symbole (Runen, Totenkopf) "verziert" ist oder schon, wenn das Bild einer SS-Uniform nur ähnelt?
FW d.R.

OSG Oschi

Zitat von: Interesse 1977 am 29. September 2015, 10:02:05


1. Ist es grundsätzlich verboten, T-Shirts dieser Band zu tragen?


Da die Band selbst verboten ist, gehe ich davon mal aus.

ulli76

Rein praktisch ist das in der Bundeswehr relativ einfach:
Also ein Soldat (wie hier der TE) meldet seinen Vorgesetzten, wenn ihm was nicht in Ordnung vor kommt. Dazu muss er nicht genau wissen, ob die Symbole verboten sind oder nicht.
Die Angelegenheit wird dann recht schnell beim DV landen. Weiss der es auch nicht, hat er verschiedene Möglichkeiten- die einfachste ist der MAD- der hat dafür Spezialisten oder auch die Staatsanwaltschaft. Ggf. muss er eh an diese abgeben.

Unabhängig von der Strafbarkeit ist zu prüfen, ob der Soldat ein Dienstvergehen begangen hat (nicht jedes Dienstvergehen ist auch eine Straftat) und ob es Zweifel an der Treue zur FDGO gibt und ob es Zweifel an der Eignung als Soldat gibt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Interesse 1977

Zitat von: OSG Oschi am 29. September 2015, 10:05:54
Zitat von: Interesse 1977 am 29. September 2015, 10:02:05


1. Ist es grundsätzlich verboten, T-Shirts dieser Band zu tragen?


Da die Band selbst verboten ist, gehe ich davon mal aus.

Da gehe ich auch von aus, nur weiß ich es nicht genau..  ;)
FW d.R.

MiraC

 Die Band ist nicht nur verboten worden, sondern es kam laut Wikipedia und dem dort angehängten PDF zu einem Gerichtsurteil, in dem die Mitglieder wegen der Zitat:
Zitat
Die Angeklagten sind der Bildung einer kriminellen Vereinigung - der Angeklagte R           
als Rädelsführer - in Tateinheit mit Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswid-
riger Organisationen und Volksverhetzung in je zwei Fällen, sowie öffentlichem Auffor-
dern zu Straftaten, Billigung von Straftaten, Verunglimpfung des Staates und seiner
Symbole und Beschimpfung von Bekenntnissen in je einem Fall schuldig

Daraus folgt für mich:
1) Ja - Denn Du machst deutlich, dass Du die Nähe zu einer verfassungsfeindlichen Organisation aufweist
2) JA!
3) Ähneln reicht.

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